Antrag - 19/SVV/0745

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei der Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer (drohenden) seelischen Behinderung Hilfe zur angemessenen Schulbildung benötigen, sollen Einzelfallhelfer zukünftig über einen definierten Ausbildungsstandard wie z.B. staatlich anerkannte Erzieher/-innen verfügen.

 

Die gesetzliche Grundlage bildet der § 35a SGB VIII i.V.m. §§ 53/ 54 SGB XII.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...