Beschlussvorlage - 04/SVV/0106
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2004
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31.03.2004
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05.05.2004
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02.06.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.03.2004
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22.04.2004
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19.05.2004
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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25.03.2004
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22.04.2004
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27.05.2004
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Erläuterung
Begründung:
Die Einordnung der Straßen der mit der Gebietsreform
entstandenen neuen Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam in die
Straßenreinigungssatzung hinsichtlich der Durchführung der Straßenreinigung und
des Winterdienstes erfordert einen nicht vorhersehbaren umfangreichen und
fachbereichsübergreifenden Prüfungs- und Klärungsbedarf und wurde daher
zunächst zurückgestellt.
Auch die Klärung der Bereitstellung erforderlicher Daten für
die ggf. notwendige Veranlagung der Straßenreinigungsgebühr in den neuen
Ortsteilen bedarf einer inhaltlichen und auch rechtlichen Prüfung und Klärung.
Aus diesen genannten Gründen wurden die neuen Ortsteile mit
den hier entstehenden Kosten nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Diese Kosten werden separat ausgewiesen und durch die Landeshauptstadt Potsdam ohne
Umlage getragen.
Eine Beteiligung der Ortsbeiräte der neuen Ortsteile war
somit nicht erforderlich.
Die Aufgabenstellung der Straßenreinigung wurde dahingehend neu gestaltet, indem
eine Prüfung der Zuordnung der Parkflächen in die Straßenreinigung 2003
erfolgte und die Reinigung der Parkflächen neu definiert wurde.
Bisher wurden als Parkflächen alle Parkflächen unabhängig
von ihrem Standort bzw. ihrer Beschaffenheit erfasst und der Reinigung
unterzogen.
Die Prüfung der Parkflächen im Jahr 2003 erfolgte, in dem
eine Beurteilung der Standorte und der Beschaffenheit dieser Flächen
vorgenommen wurde.
Nunmehr werden alle Parkflächen ohne bauliche Abgrenzung zur
Fahrbahn (nur farbliche Markierung auf einem Teil der Fahrbahn zwischen den
Borden) in die Fahrbahnreinigung integriert und als Parkflächen nicht mehr
gesondert ausgewiesen.
Parkflächen mit baulicher Abgrenzung (z.B. Parktaschen
entlang der Fahrbahn oder separat angelegte Parkplätze außerhalb der Fahrbahn) werden auch weiterhin
gesondert erfasst.
Damit ist der Umfang zu reinigender Parkflächen im Bereich
der Landeshauptstadt Potsdam von bisher rund 300.000 m² im Jahr 2003 auf 180.000 m² im Jahr 2004 verringert worden.
Eine grundlegende Veränderung der Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühr erfolgte in dieser Satzungsvorlage. So wurde der
Maßstab von der bisherigen Frontlänge (Länge der erschlossenen Grundstücksseite
an der zu reinigenden Straße und der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen) auf
die Quadratwurzel der Grundstücksflächen, die durch die zu reinigenden Straßen
erschlossen sind und die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen umgestellt.
Damit werden die durch einen Zuschnitt der Grundstücke
bedingten Zufälligkeiten vermieden und für alle Gebührenschuldner gerechtere
Berechnungsgrundlagen angewandt.
Der Quadratwurzelmaßstab basiert auf den in den amtlichen
Liegenschaftsdaten bereits vorhandenen Grundstücksflächenangaben der zu
veranlagenden Grundstücke. Damit ist ein wesentlich geringerer Aufwand zur
Ermittlung und Bestimmung der Anwendung des Maßstabes erforderlich. Es können
dabei ebenfalls die bei der Anwendung des Frontlängenmaßstabes vorliegenden
Erkenntnisse zur Veranlagung, insbesondere für durch mehrere Straßen
erschlossene Grundstücke, genutzt und einbezogen werden.
Ein direkter Vergleich beider Gebührenmaßstäbe ist jedoch
nicht gegeben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Anlage
finanzielle Auswirkungen:
HST |
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HH- Ansatz 2004 |
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Stand 27.01.2004 |
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Straßenreinigungsgebühren gesamt |
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2.881.600 |
2.881.600 |
67500-11100 |
davon Straßenreinigungsgebühren |
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2.326.200 |
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Winterdienstgebühren |
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555.400 |
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67500 |
Gesamtausgaben |
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3.964.500 |
3.964.500 |
67500-63200 |
Gutachterkosten |
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20.000 |
67500-67560 |
Reinigungsleistung gesamt |
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2.679.600 |
dav. |
gem. Satzung |
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2.576.400 |
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nicht umlagefähige Kosten Straßenreinigung ÖPNV- Hauptbahnhof
48.800 |
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nicht umlagefähige Kosten Straßenreinigung neue Ortsteile |
54.400 |
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67500-67565 |
Deponierung |
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341.500 |
67500-67572 |
Straßenreinigung Golm |
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67500-67920 |
Innere Verrechnung- Querschnittsämter |
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179.000 |
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Innere Verrechnung- Winterdienst |
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741.500 |
67500-68000 |
Kalkulatorische Abschreibungen |
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1.500 |
67500-68500 |
Kalkulatorische Zinsen |
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1.400 |
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Zuschuss |
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-1.082.900 |
-1.082.900 |
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67500-57556 |
Papierkorbentleerung |
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250.000 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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100 kB
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