Beschlussvorlage - 04/SVV/0106

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Einordnung der Straßen der mit der Gebietsreform entstandenen neuen Ortsteile der Landeshauptstadt Potsdam in die Straßenreinigungssatzung hinsichtlich der Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes erfordert einen nicht vorhersehbaren umfangreichen und fachbereichsübergreifenden Prüfungs- und Klärungsbedarf und wurde daher zunächst zurückgestellt.

 

Auch die Klärung der Bereitstellung erforderlicher Daten für die ggf. notwendige Veranlagung der Straßenreinigungsgebühr in den neuen Ortsteilen bedarf einer inhaltlichen und auch rechtlichen Prüfung und Klärung.

Aus diesen genannten Gründen wurden die neuen Ortsteile mit den hier entstehenden Kosten nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Diese Kosten werden separat ausgewiesen und durch die Landeshauptstadt Potsdam ohne Umlage getragen.

Eine Beteiligung der Ortsbeiräte der neuen Ortsteile war somit nicht erforderlich.

 

Die Aufgabenstellung der Straßenreinigung  wurde dahingehend neu gestaltet, indem eine Prüfung der Zuordnung der Parkflächen in die Straßenreinigung 2003 erfolgte und die Reinigung der Parkflächen neu definiert wurde.

Bisher wurden als Parkflächen alle Parkflächen unabhängig von ihrem Standort bzw. ihrer Beschaffenheit erfasst und der Reinigung unterzogen.

Die Prüfung der Parkflächen im Jahr 2003 erfolgte, in dem eine Beurteilung der Standorte und der Beschaffenheit dieser Flächen vorgenommen wurde.

Nunmehr werden alle Parkflächen ohne bauliche Abgrenzung zur Fahrbahn (nur farbliche Markierung auf einem Teil der Fahrbahn zwischen den Borden) in die Fahrbahnreinigung integriert und als Parkflächen nicht mehr gesondert ausgewiesen.

Parkflächen mit baulicher Abgrenzung (z.B. Parktaschen entlang der Fahrbahn oder separat angelegte  Parkplätze außerhalb der Fahrbahn) werden auch weiterhin gesondert erfasst.

Damit ist der Umfang zu reinigender Parkflächen im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam von bisher rund 300.000 m²  im Jahr 2003 auf 180.000 m²  im Jahr 2004 verringert worden.

 

Eine grundlegende Veränderung der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr erfolgte in dieser Satzungsvorlage. So wurde der Maßstab von der bisherigen Frontlänge (Länge der erschlossenen Grundstücksseite an der zu reinigenden Straße und der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen) auf die Quadratwurzel der Grundstücksflächen, die durch die zu reinigenden Straßen erschlossen sind und die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen umgestellt.

 

Damit werden die durch einen Zuschnitt der Grundstücke bedingten Zufälligkeiten vermieden und für alle Gebührenschuldner gerechtere Berechnungsgrundlagen angewandt.

 

Der Quadratwurzelmaßstab basiert auf den in den amtlichen Liegenschaftsdaten bereits vorhandenen Grundstücksflächenangaben der zu veranlagenden Grundstücke. Damit ist ein wesentlich geringerer Aufwand zur Ermittlung und Bestimmung der Anwendung des Maßstabes erforderlich. Es können dabei ebenfalls die bei der Anwendung des Frontlängenmaßstabes vorliegenden Erkenntnisse zur Veranlagung, insbesondere für durch mehrere Straßen erschlossene Grundstücke, genutzt und einbezogen werden.

 

Ein direkter Vergleich beider Gebührenmaßstäbe ist jedoch nicht gegeben.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Anlage finanzielle Auswirkungen:

 

HST

 

 

HH- Ansatz 2004

 

 

 

 

Stand 27.01.2004

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigungsgebühren gesamt

 

2.881.600

2.881.600

67500-11100

davon Straßenreinigungsgebühren

 

 

2.326.200

 

           Winterdienstgebühren

 

 

555.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

67500

Gesamtausgaben

 

3.964.500

3.964.500

67500-63200

Gutachterkosten

 

 

20.000

67500-67560

Reinigungsleistung gesamt

 

 

2.679.600

dav.

gem. Satzung

 

 

2.576.400

 

nicht umlagefähige Kosten Straßenreinigung

ÖPNV- Hauptbahnhof                                                                                                    48.800

 

nicht umlagefähige Kosten Straßenreinigung

neue Ortsteile

54.400

67500-67565

Deponierung

 

 

341.500

67500-67572

Straßenreinigung Golm

 

 

 

67500-67920

Innere Verrechnung- Querschnittsämter

 

 

179.000

 

Innere Verrechnung- Winterdienst

 

 

741.500

67500-68000

Kalkulatorische Abschreibungen

 

 

1.500

67500-68500

Kalkulatorische Zinsen

 

 

1.400

 

 

 

 

 

 

Zuschuss

 

-1.082.900

-1.082.900

 

 

 

 

 

67500-57556

Papierkorbentleerung

 

250.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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