Beschlussvorlage - 04/SVV/0366

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung 2004 wird die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – Kita Finanzierungsrichtlinie – KitaFR – vom 06.11.2002 (DS 02/SVV/0374) mit Wirkung zum 01.07.2004 wie folgt geändert:

 

Teilreduzierung von pauschalen Zuschüssen ab 01.07.2004 wie folgt:

 

- § 2 Absatz 3 Buchstabe a)                     von bisher 70,00  EUR/Jahr auf  40,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 3 Buchstabe b)                     von bisher 3.680,00 EUR/Jahr auf 3.000,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 4 Buchstabe f) Satz 9           von bisher 2,50 EUR/Jahr auf 2,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 5 Buchstabe a) 4. Anstrich   von bisher 0,15 EUR/Tag/Platz auf 0,05 EUR/Tag/Platz

- § 2 Absatz 6                                           von bisher 40,00 EUR/Jahr auf 30,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 7 Buchstabe a)                     bisherige Zuschüsse werden um 10,00 EUR/Jahr/Platz gekürzt

- § 2 Absatz 7 Buchstabe b)                     für Kinder im Grundschulalter von bisher 10,00 EUR/Jahr auf

                                                                 5,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 7 Buchstabe c)                     von bisher 125,00 EUR/Jahr auf 75,00 EUR/Jahr 

 

Neuer Wortlaut der aufgeführten Änderungen somit: (siehe Anlage 1) 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Grundlage für die Finanzierung der Träger von Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam ist die am 06.11.2002 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene KITA – Finanzierungsrichtlinie, DS: 02/SVV/0374.

 

Gemäß der KitaFR sind freie Träger verpflichtet, die Sätze der in der Landeshauptstadt Potsdam gültigen Elternbeitragsordnung nicht zu unterschreiten, wenn sie über das Maß der gesetzlichen Mindestfinanzierung bezuschusst werden wollen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hatte in den letzten Jahren erhebliche Mehrausgaben für die Kindertagesbetreuung, um den Bedarf  an Kitaplätzen zu erfüllen.

Die Erweiterung des Platzangebotes in den Einrichtungen ist begründet durch die Entwicklung der Kinderzahlen in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Im Zeitraum  2001 bis 2004 erhöhte sich die Zahl der betreuten Kinder in Potsdamer Kindertagesstätten um 1.241. Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung stiegen von ca. 31 Mill. EUR im Jahr 2001 auf voraussichtlich  33 Mill. EUR im Jahr 2004. 

 

Die erst seit dem 01.01.2003 gültige Finanzierungsrichtlinie berücksichtigte Zuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen (niedrigeren) Elternbeiträge. Nach der Erhöhung der Elternbeitragsordnung zum 01.06.2003 müssen die Zuschüsse der Stadt an die veränderten (höheren) Elternbeiträge angepasst werden.

Die Verwaltung muss im Sinn einer verantwortungsvollen, sparsamen Haushaltswirtschaft durch Teilreduzierung ausgewählter Pauschalen die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Zuschüsse der Landeshauptstadt Potsdam für Kindertagesbetreuung  angemessen an die freien Träger ausgereicht werden.

 

Auf Grund der deutlich gestiegenen  Elternbeitragseinnahmen der freien Träger ab 01.06.2003 ist der Handlungsbedarf für eine Änderung der Kita - Finanzierungsrichtlinie zum 01.07.2004 gegeben.

 

Ab 01.06.2003 hat sich die Einnahmesituation bei den freien Trägern positiv entwickelt, da sie verpflichtet sind, Elternbeiträge mindestens in Höhe der Elternbeitragsordnung zu erheben.

 

Ziel dieser 2. Änderung der Kita - Finanzierungsrichtlinie ist es, an die Elternbeitragsordnung angepasste Zuschüsse an die freien Träger für die Zukunft zu erreichen.

 

Die vorgeschlagenen Teilreduzierungen der pauschalierten Zuschüsse berücksichtigen die Erhöhung der Elternbeitragseinnahmen bei den freien Trägern und führen gleichzeitig zu einer Senkung der erforderlichen Zuschüsse der Stadt Potsdam pro Kita - Platz von gegenwärtig 15,75 € auf 15,49 € pro Platz im 2. Halbjahr 2004.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, ausgewählte Pauschalen, wie in der Anlage 1 dargestellt, der neuen Entwicklung anzupassen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt den freien Trägern von Kindertagesstätten auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Absatz 2 Kita – Gesetz.

Anwendung findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – KITA Richtlinie – DS: 02/SVV/0374 vom 06.11.02.

 

Durch Inkrafttreten der neuen Elternbeitragsordnung ab 01.06.2003 haben sich erwartungsgemäß die Elternbeitragseinnahmen erhöht. Das führte zu den erwarteten Einsparungen im Haushalt 2003, die auch im Haushaltsjahr 2004 wirksam werden und im Haushaltsansatz 2004 berücksichtigt wurden.

 

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar: siehe Anlage 2) Blatt 1

 

Von den in der Anlage 2) Blatt 1 genannten Einsparungen in Höhe von 521.415,00 EUR/Jahr werden anteilig für den Zeitraum vom 01.07. 2004 – 31.12. 2004 nur 260.707,50 EUR wirksam. Der bisher im Haushaltsansatz 2004 Planstufe 7 in der HHST 46470.71800 auf der Grundlage der derzeit geltenden KitaFR ermittelte Bedarf in Höhe von 31.218.900 EUR wurde bereits im Hinblick auf die umzusetzende Änderung der KitaFR um 500.000,00 EUR reduziert. Somit ist im Haushaltsplan 2004 in der HHST 46470.71800 ein Bedarf in Höhe von 30.718.900 EUR veranschlagt.

 

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