Beschlussvorlage - 04/SVV/0366
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe - KITA Richtlinie in Abänderung der Drucksache SVV 02/0374 vom 06.11.2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Sachse, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2004
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02.06.2004
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01.09.2004
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.05.2004
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17.06.2004
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26.08.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.05.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung 2004 wird die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – Kita Finanzierungsrichtlinie – KitaFR – vom 06.11.2002 (DS 02/SVV/0374) mit Wirkung zum 01.07.2004 wie folgt geändert:
Teilreduzierung von pauschalen Zuschüssen ab
01.07.2004 wie folgt:
- § 2 Absatz 3 Buchstabe a)
von bisher 70,00 EUR/Jahr
auf 40,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 3 Buchstabe b)
von bisher 3.680,00 EUR/Jahr auf 3.000,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 4 Buchstabe f) Satz 9 von
bisher 2,50 EUR/Jahr auf 2,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 5 Buchstabe a) 4. Anstrich von bisher 0,15 EUR/Tag/Platz auf
0,05 EUR/Tag/Platz
- § 2 Absatz 6
von bisher 40,00 EUR/Jahr auf 30,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 7 Buchstabe a)
bisherige Zuschüsse werden um 10,00 EUR/Jahr/Platz gekürzt
- § 2 Absatz 7 Buchstabe b)
für Kinder im Grundschulalter von bisher 10,00 EUR/Jahr auf
5,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 7 Buchstabe c)
von bisher 125,00 EUR/Jahr auf 75,00 EUR/Jahr
Neuer Wortlaut der aufgeführten
Änderungen somit: (siehe Anlage 1)
Erläuterung
Begründung:
Grundlage für die Finanzierung der Träger von
Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam ist die am 06.11.2002 von
der Stadtverordnetenversammlung beschlossene KITA – Finanzierungsrichtlinie,
DS: 02/SVV/0374.
Gemäß der KitaFR sind freie Träger verpflichtet, die Sätze
der in der Landeshauptstadt Potsdam gültigen Elternbeitragsordnung nicht zu
unterschreiten, wenn sie über das Maß der gesetzlichen Mindestfinanzierung bezuschusst
werden wollen.
Die Landeshauptstadt Potsdam hatte in den letzten Jahren
erhebliche Mehrausgaben für die Kindertagesbetreuung, um den Bedarf an Kitaplätzen zu erfüllen.
Die Erweiterung des Platzangebotes in den Einrichtungen ist
begründet durch die Entwicklung der Kinderzahlen in der Landeshauptstadt
Potsdam.
Im Zeitraum
2001 bis 2004 erhöhte sich die Zahl der betreuten Kinder in Potsdamer
Kindertagesstätten um 1.241. Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung stiegen von
ca. 31 Mill. EUR im Jahr 2001 auf voraussichtlich 33 Mill. EUR im Jahr 2004.
Die erst seit dem 01.01.2003 gültige Finanzierungsrichtlinie
berücksichtigte Zuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten auf der Basis
der zu diesem Zeitpunkt gültigen (niedrigeren) Elternbeiträge. Nach der
Erhöhung der Elternbeitragsordnung zum 01.06.2003 müssen die Zuschüsse der
Stadt an die veränderten (höheren) Elternbeiträge angepasst werden.
Die Verwaltung muss im Sinn einer verantwortungsvollen,
sparsamen Haushaltswirtschaft durch Teilreduzierung ausgewählter Pauschalen die
Voraussetzung dafür schaffen, dass die Zuschüsse der Landeshauptstadt Potsdam
für Kindertagesbetreuung angemessen
an die freien Träger ausgereicht werden.
Auf Grund der deutlich gestiegenen Elternbeitragseinnahmen der freien Träger ab 01.06.2003 ist
der Handlungsbedarf für eine Änderung der Kita - Finanzierungsrichtlinie zum
01.07.2004 gegeben.
Ab 01.06.2003 hat sich die Einnahmesituation bei den freien
Trägern positiv entwickelt, da sie verpflichtet sind, Elternbeiträge mindestens
in Höhe der Elternbeitragsordnung zu erheben.
Ziel dieser 2. Änderung der Kita - Finanzierungsrichtlinie
ist es, an die Elternbeitragsordnung angepasste Zuschüsse an die freien Träger
für die Zukunft zu erreichen.
Die vorgeschlagenen Teilreduzierungen der pauschalierten
Zuschüsse berücksichtigen die Erhöhung der Elternbeitragseinnahmen bei den
freien Trägern und führen gleichzeitig zu einer Senkung der erforderlichen
Zuschüsse der Stadt Potsdam pro Kita - Platz von gegenwärtig 15,75 € auf 15,49
€ pro Platz im 2. Halbjahr 2004.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor,
ausgewählte Pauschalen, wie in der Anlage 1 dargestellt, der neuen Entwicklung
anzupassen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt den freien Trägern von Kindertagesstätten auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Absatz 2 Kita – Gesetz.
Anwendung findet die Richtlinie über die Finanzierung und
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – KITA
Richtlinie – DS: 02/SVV/0374 vom 06.11.02.
Durch Inkrafttreten der neuen Elternbeitragsordnung ab
01.06.2003 haben sich erwartungsgemäß die Elternbeitragseinnahmen erhöht. Das
führte zu den erwarteten Einsparungen im Haushalt 2003, die auch im
Haushaltsjahr 2004 wirksam werden und im Haushaltsansatz 2004 berücksichtigt
wurden.
Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
siehe Anlage 2) Blatt 1
Von den in der Anlage 2) Blatt 1 genannten Einsparungen in
Höhe von 521.415,00 EUR/Jahr werden anteilig für den Zeitraum vom 01.07. 2004 –
31.12. 2004 nur 260.707,50 EUR wirksam. Der bisher im
Haushaltsansatz 2004 Planstufe 7 in der HHST 46470.71800 auf der
Grundlage der derzeit geltenden KitaFR ermittelte Bedarf in Höhe von 31.218.900
EUR wurde bereits im Hinblick auf die umzusetzende Änderung der KitaFR um
500.000,00 EUR reduziert. Somit ist im Haushaltsplan 2004 in der HHST
46470.71800 ein Bedarf in Höhe von 30.718.900 EUR veranschlagt.