Beschlussvorlage - 04/SVV/0613
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Südflanke Park Sanssouci /Geschwister-Scholl-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Holz, Tel. 2512
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2004
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29.09.2004
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03.11.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.09.2004
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26.10.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und
1c entschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Erläuterung
Begründung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
(2 Seiten)
Anlage 1a Abwägungsvorschlag zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingegangenen Anregungen der Bürger (4 Seiten)
Anlage 1b Abwägungsvorschlag zu den während der Beteiligung zum Bebauungsplan
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (10 Seiten)
Anlage 1c Abwägungsvorschlag zu den während des Vereinfachten Verfahrens zur
Änderung des Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen (2 Seiten)
Anlage 2 Bebauungsplan
mit Begründung (65 Seiten)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die
vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat auf ihrer Sitzung am 01.10.2003 die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“
beschlossen.
Gegenstand des Bebauungsplanes ist es, die Voraussetzungen
für eine geordnete, auf die Umgebung abgestimmte Entwicklung zu schaffen, die
einerseits die denkmalpflegerischen Belange des Park Sanssouci als
UNESCO-Weltkulturerbe berücksichtigt, aber andererseits auch eine
eingeschränkte bauliche Weiterentwicklung auf einigen Grundstücken ermöglicht.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 10.11.2003 bis zum 12.12.2003 wurde zum
Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung
durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum
vom 04.03.2003 bis zum 04.04.2003. An der Planung wurden insgesamt 28 Träger
öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können,
beteiligt.
Anregungen der
Bürger
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind 6 Stellungnahmen
von Bürgern, darunter Stellungnahmen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs
(ADFC) und des Brandenburger Vorstadt e.V. sowie zwei Stellungnahmen von
Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Die Anregungen bezogen sich auf die
Festsetzung zusätzlicher Baufelder in Bahnnähe, die Herstellung eines
durchgängigen Fuß- und Radweges zwischen dem Bahnhof Park Sanssouci und der
Kastanienallee sowie der Realisierung eines park & ride - Parkplatzes im
Bereich des Bahnhofs.
Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und sind in den
Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen
insgesamt 24 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Davon haben
11 Träger öffentlicher Belange uneingeschränkt und ohne Hinweise der
Bebauungsplanung zugestimmt. 7 Träger öffentlicher Belange gaben Hinweise für
die Umsetzung der Planung, die für das Bebauungsplanverfahren nicht unmittelbar
relevant sind. 4 Träger öffentlicher Belange äußerten sich nicht. Es wird davon
ausgegangen, dass sie keine Einwände gegen die Planung haben. Die unmittelbar
zur Planung getroffenen Anregungen bezogen sich auf eine Verschiebung der
Baufelder in den Baulücken nach Süden, eine Reduzierung der Geschossigkeit in
den Baulücken auf ein Vollgeschoss (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin-Brandenburg), auf eine Einbeziehung des Verkehrslärms der
Geschwister-Scholl-Straße, auf eine Vergrößerung des Abstandes zwischen der
Stellplatzanlage im Sondergebiet und der Wohnnutzung, auf einen Ausschluss
weiterer Gartenlauben in den Dauerkleingärten aufgrund der Lärm- und
Erschütterungsbelastung ausgehend von der Bahn (Amt für Immissionsschutz
Brandenburg), auf die Festsetzung einer Fläche für die Errichtung einer
Trafostation im Sondergebiet (Energie und Wasser Potsdam GmbH) und auf eine
Einschränkung des möglichen Käuferkreises durch die Festsetzung `Sondergebiet
Kultur` auf dem Bahnhofsgrundstück (Bundeseisenbahnvermögen).
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Durch die errechneten Lärmbelastungen ausgehend von der
Bahntrasse sind die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse derart nachteilig
beeinträchtigt, dass über den Bestand hinaus keine zusätzlichen Baukörper in
Bahnnähe zugelassen werden. In Abwägung mit den zuständigen Fachbehörden wurde
eingeschätzt, dass der Gesundheitsschutz für eine heranrückende Wohnbebauung
allein durch passive Maßnahmen nicht sichergestellt werden kann. Die Umsetzung
aktiver Schallschutzmaßnahmen wurde geprüft und aus Kostengründen und Gründen
der Umsetzbarkeit als nicht praktikabel verworfen.
Ein durchgängiger Geh- und Radweg nördlich der Bahntrasse
erfolgt nicht. Vielmehr wird der Ausbau einer bereits vorhandenen, teilweise
ausgebauten Wegeverbindung favorisiert.
Die Anregung zur Anlage eines park&ride Parkplatzes am
Bahnhof Park Sanssouci wird nicht weiter-verfolgt, da die Fläche vor dem
Bahnhofsgebäude nicht ausreichend ist und die Gefahr einer Beeinträchtigung des
Ortsbildes in Gegenüberlage von Park Sanssouci besteht.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Eine Verschiebung der Baufelder nach Süden würde die
erforderliche Anlage von Stellplätzen weiter in die Gartenbereiche verschieben,
dies ist jedoch nicht planerische Absicht. Eine mögliche Bebauung der Baulücken
soll sich in die vorhandene überwiegend straßenfluchtgerichtete Bebauung
einfügen.
Die vorgeschlagene Reduzierung auf ein Vollgeschoss
entspricht nicht dem vorhandenen Ortsbild.
Der Verkehrslärm der Geschwister-Scholl-Straße ist als
Ergänzung des schalltechnischen Gutachtens untersucht worden. Die textlichen
Festsetzungen zum passiven Schallschutz wurden entsprechend der Ergebnisse
angepasst.
Im Bereich des Sondergebietes wurde die Planung zur
öffentlichen Auslegung geändert. Aufgrund der verlärmten Lage der ehemaligen
Bahnhofsfläche zwischen der Bahnstrecke und der Geschwister-Scholl-Straße sowie
der bereits vorhandenen gemischten Nutzung in den angrenzenden Bereichen wird
im westlichen Teil des Geltungsbereiches ein Mischgebiet festgesetzt. Eine
Wohnnutzung wird dort in den bahnnahen Bereichen ausgeschlossen, so dass der
befürchtete Konflikt ausgeräumt werden konnte.
Ein Ausschluss von Gartenlauben in den Dauerkleingärten ist
auch für die Zukunft nicht beabsichtigt. In der zurückliegenden 50-jährigen
Nutzungszeit sind keine Baumängel aufgrund des Eisenbahnbetriebes bekannt, die
diesbezüglichen Anregungen werden daher nicht berücksichtigt.
Die Verortung einer eventuellen Trafostation soll erst im
Zusammenhang mit einer konkreten Nutzung der ehemaligen Bahnhofsfläche
erfolgen.
Notwendige Änderung
der Planung
Nach der öffentlichen Auslegung wurde festgestellt, dass die
für drei Flurstücke vorhandenen Anträge auf Rückübertragung inzwischen
entschieden wurden. Für das Kitagrundstück erfolgte keine Rückübertragung, hier
ist ein Neubau vorgesehen. Im Sinne der Anpassung der bereits für die zweite
Baureihe festgesetzten Firsthöhe von 11 m wird diese Höhe auch für das Kitagrundstück
festgesetzt. Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann
von einer erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes abgesehen werden.
Zu dieser Änderung wurde ein Vereinfachtes Verfahren
gemäß § 3 Abs. 3 S.3 BauGB durchgeführt. Den von der Änderung betroffenen
Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. In Abwägung der
Stellungnahmen der berührten Bürger und Träger öffentlicher Belange schlägt die
Verwaltung die Beibehaltung der Planung in der nun vorliegenden Form vor.
Empfehlung der
Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans können für die Stadt Potsdam Kosten zu folgenden Maßnahmen entstehen:
Eintragung Geh-, Fahr- und Leitungsrecht / Herstellung des
Fuß- und Radweges:
920 m² gesamt: 310 m² x 150 €/m² = 46.500 €
610 m² x 10 €/m² = 6.100 €
920 m² x 30 €/m² = 27.600 €
Grundstückserwerb
für die Erweiterung der Geschwister-Scholl-Straße :
1.020 m²
x 50 €/m² =
51.000 €
gesamt : ca. 131.200 €
Die
Kosten fallen nicht unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes an,
sondern erst mittelfristig, wenn die Stadt Potsdam den Ausbau der
Geschwister-Scholl-Straße bzw. den Fuß- und Radweg durch das Plangebiet
verwirklicht. Die Verwirklichung der Planung steht unter dem Vorbehalt
genehmigter Haushalte in den nachfolgenden Haushaltsjahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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82 kB
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3
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(wie Dokument)
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40 kB
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4
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(wie Dokument)
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367,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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