Antrag - 06/SVV/0988

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der StVV im Juni 2007 einen abstimmungsfähigen Vorschlag vorzulegen, wie die Bevölkerung an der Entscheidung über Großprojekte der Stadtentwicklung direkt beteiligt werden kann.

 

In dem Beschlusstext sollen auch verbindliche Regelungen für die Durchführung von Bürgerbefragungen festgelegt werden, die sich an Frist- und Formvorschriften des geltenden Wahlrechtes bzw. des Volksabstimmungsgesetzes  (VAGBbg) orientieren.

 

2. Im Sinne der Entwicklung Potsdams zu einer Bürgerkommune soll die konsultative und informelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an wichtigen kommunalen Entscheidungen als ergänzendes Demokratieelement schrittweise weiter ausgebaut werden.

 

3. Bereits im Jahr 2007 soll diese Zielstellung durch ein erweitertes Verfahren zum Bürgerhaushalt 2008 und eine intensive Bürgerbeteiligung bei der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes umgesetzt werde.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Hauptausschuss Anfang 2008 eine Evaluierung der Beteiligungsprozesse als Grundlage für weiterführende Entscheidungen zur Optimierung und/oder Ausweitung  der Bürgerbeteiligung vorzulegen.

 

5. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Bezug auf die Novellierung der Gemeindeordnung für eine rechliche Absicherung der freiwilligen Bürgerbeteiligung und insbesondere der Bürgerbefragung als Instrument der Kommunalpolitik einzusetzen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Seit Jahren bemüht sich unsere Fraktion Formen direkter Demokratie in zentralen Punkten der Stadtentwicklung durchzusetzen. Gerade bei umstrittenen Großprojekten sollte die Bevölkerung selbst und direkt entscheiden können.

 

Leider wurde dieses Anliegen immer wieder abgelehnt. Meist verwiesen Verwaltung und Schlosskoalition auf die gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des Baurechtes. Das Baugesetzbuch sieht aber nur eingeschränkte Möglichkeiten für direkt Betroffene vor.

 

Uns geht es darum der gesamten Bevölkerung die direkte Entscheidung über die wesentlichen Fragen der Stadtentwicklung vorzubehalten oder – soweit dies gesetzlich noch nicht möglich ist – deren Meinung zu erfragen und bei der Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung formal zu bestätigen.

 

Die Bürgerbefragung zum Standort eines Landtagsneubaus ist auf eine auch für unsere Fraktion erstaunlich heftige Kritik in der Öffentlichkeit gestoßen. Viele Bürger/innen fühlten sich durch die Abstimmung instrumentalisiert und dokumentierten das auch auf den leider inzwischen vollständig vernichteten Fragebögen. Das Verfahren der nichtöffentlichen Auswertung durch Angestellte der Stadtverwaltung wurde kritisiert und vereinzelt sogar das verkündete Ergebnis angezweifelt. Mehrere Bürger/innen erhielten keine Fragebögen und konnten aufgrund des gewählten Verfahrens keine Ersatzunterlagen erhalten, weil eine Mehrfachabstimmung nicht auszuschließen war. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht kritisierte verschiedene datenschutzrechtliche Verstöße.

 

Alle diese Kritikpunkte wären auszuschließen gewesen, wenn die allgemein bewährten Grundsätze für Wahlen und Abstimmungen berücksichtigt worden wären und die Bürgerbefragung mit Hilfe eines Wählerverzeichnisses an einem Abstimmungstag mit öffentlicher Auszählung stattgefunden hätte.    

 

Der geänderte Antragstext greift die berechtigten Kritikpunkte an der Bürgerbefragung auf und will ihnen durch Rückgriff auf die demokratischen Prinzipien der Öffentlichkeit, Prüfbarkeit und Klarheit Rechnung tragen.

 

 

 

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