Beschlussvorlage - 08/SVV/0415

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

  1. Das „Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (s. Anlage 2) ist als Konzept der Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum bis 2015 anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts.
    Dazu sind die in Anlage 1 herausgehobenen Entwicklungsleitlinien zu beachten und die zentralen Versorgungsbereiche mit den verfügbaren planungsrechtlichen Mitteln in ihrer Entwicklung zu schützen, Entwicklungs- und Sanierungsziele ggf. anzupassen.
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Erläuterung

Begründung

 

Die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes für die Landeshauptstadt Potsdam wurde durch den Arbeitskreis Einzelhandel begleitet, in dem neben der IHK, der Handwerkskammer und dem Handelsverband auch Vertreter des Einzelhandels aus der Innenstadt und Babelsberg sowie der beiden großen Einkaufszentren Bahnhofspassagen und SternCenter vertreten waren.

In vier Sitzungen des Arbeitskreises während der Erarbeitung des Konzeptes wurden Teilergebnisse vorgestellt und diskutiert. Im Januar 2008 fand außerdem eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit den Stadtverordneten statt. Die Anregungen sind in die Erarbeitung  des Konzeptes eingeflossen.

 

Schutz der Zentren, verbrauchernahe Versorgung
Das Baugesetzbuch (BauGB) stärkt die Kommunen seit der Novelle 2007 beim Schutz der zentralen Versorgungsbereiche, also des Stadtzentrums, der Stadtteil- und Nahversorgungszentren. Ziel ist die Konzentration des Handels mit zentrenrelevanten Sortimenten in den Zentren und eine möglichst gute Erreichbarkeit auch ohne Auto. Damit soll die gewachsene städtebauliche Struktur und eine zukunftssichere Versorgung auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sichergestellt werden.

Das Einzelhandelskonzept soll als Rahmenkonzept die weitere Entwicklung des Einzelhandels in Potsdam bestimmen. Es erfüllt die Anforderung an ein „städtebauliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB), das mit Mitteln des Bauplanungs- und des besonderen Städtebaurechts umgesetzt werden soll.

Die Festlegung der Potsdamer Versorgungsbereiche dient dabei als rechtssichere Grundlage, um dem nach wie vor starken Streben des Handels zu immer größeren, autoorientierten Standorten außerhalb der Zentren an den Ausfallstraßen zu begegnen - sowohl bei der Beurteilung von Vorhaben nach §34 BauGB als auch durch Bauleitplanung.

 

Kleine Geschäfte weiterhin möglich, keine Auswirkung auf Bestand

Durch die klare Konzentration wird es allerdings auch in Zukunft Wohnlagen mit geringer Bevölkerungsdichte geben, die keine (größere) Einkaufsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe haben werden. Durch die Freigabe kleinerer Verkaufsflächen unterhalb von 300 m² Verkaufsfläche sind kleine Geschäfte im gesamten Stadtgebiet möglich. Nicht betroffen von der Planung sind bestehende Geschäfte oder Baurechte. Die Festlegungen gelten lediglich für Neuplanungen und Erweiterungen.

 

Erhöhung der Zentralität: Vorrangig in der Innenstadt und Babelsberg

Neben der Sicherung der verbrauchernahen Versorgung ist es Ziel der Landeshauptstadt, die vergleichsweise geringe Zentralität zu stärken. Dazu ist es nötig, mehr Kaufkraft der eigenen Einwohner, aber auch aus dem Umland im Einzelhandel in Potsdam zu binden. Im Rahmen der Konzepterstellung wurden zusätzliche Verkaufsflächen in Potsdam als verträglich und nötig eingeschätzt, diese sollen nach Möglichkeit in der Innenstadt und Babelsberg entstehen. Dazu macht das Konzept Vorschläge in Form von Entwicklungsleitlinien (Anlage 1).
Neben der Identifizierung weiterer Flächenpotenziale ist auch die weitere Qualifizierung der Einkaufslagen von großer Bedeutung, dies betrifft z.B. den öffentlichen Raum, ein Geschäftsstraßenmanagement und die Verbesserung des Parkplatzangebotes bzw. die Transparenz über vorhandene Parkmöglichkeiten.

Der Entwicklung weiterer Flächen in der Innenstadt und Babelsberg wird letztmalig für eine begrenzte Zeit Vorrang eingeräumt - zum vorgeschlagenen Verfahren s. Leitlinien 1 bis 4.

Prognostizierte Ergänzungsmöglichkeiten, die nicht in dieser Zeit hier entwickelbar sind, können in den zentralen Versorgungsbereichen, aber auch den Sonderstandorten Bahnhofspassagen und SternCenter entwickelt werden. Dabei ist die städtebauliche Verträglichkeit der konkreten Planung zu prüfen und Maß bzw. Struktur der Ausweitungen im Rahmen der Abwägung festzulegen.

 

Eher Schwächung als Stärkung der Innenstadt durch südliche Friedrich-Ebert-Straße

Die Entwicklung großer Einzelhandelsflächen als „Magneten“ (z.B. durch ein Kaufhaus oder kleine Shoppingmall mit etwa 10.000 m² Verkaufsfläche) an der südlichen Friedrich-Ebert-Straße / Bereich Alter Markt wird kritisch eingeschätzt, auch wenn hier die sonst fehlenden größeren Verkaufsflächen realisierbar wären. Eine solche Ansiedlung wäre durch die relativ große Entfernung zur Brandenburger Straße ein eigenständiger Standort und würde in der heutigen Situation erhebliche Kaufkraft aus der „Einkaufsinnenstadt“ abziehen, insbesondere zulasten des westlichen Teils der Brandenburger Straße und der Nebenstraßen, siehe dazu Prognose im Exkurs zum Alten Markt ab Seite 125 des Konzeptes.

Andererseits ist eine qualitative Entwicklung des Bereiches Alter Markt ohne Einzelhandelsflächen über 300 m² Verkaufsfläche nicht vorstellbar.

Um eine hohe städtebauliche Qualität der neu zu entwickelnden Flächen zu ermöglichen wird für diesen Standort die Entwicklung von insgesamt 2.000 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente für hinnehmbar gehalten. Diese sollen sich schwerpunktmäßig auf die Erdgeschosse konzentrieren.

Das Ergebnis der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte von Februar 2006  erachtet entlang der Friedrich-Ebert-Straße und nördlich des Landtagsgebäudes eine tiefere Erdgeschosszone für eine gewerbliche Nutzung, die sich in den Blockinnenbereich erstreckt, für möglich. Insgesamt wären in den Erdgeschossen der Friedrich-Ebert-Straße und nördlich des Landtages ca. 2.700 m² Verkaufsfläche realisierbar. Hier ist aber neben dem Einzelhandel auch Gastronomie und Dienstleistung sinnvoll. Daher sind 2.000 m² Verkaufsfläche eine realistische Größe.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Indirekt können sich Aufwendungen für Bauleitplanverfahren ergeben. Soweit zur Umsetzung des Beschlusses Änderungen der Sanierungs- bzw. Entwicklungsziele, Ordnungsmaßnahmen, kommunale Baumaßnahmen oder die Anwendung weiterer Instrumente des besonderen Städtebaurechtes erforderlich sind, stehen diese unter dem Vorbehalt der finanziellen Absicherung aus den Einnahmen der Verfahren.

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