Beschlussvorlage - 08/SVV/1014
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 "Auf dem Kiewitt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.12.2008
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.01.2009
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10.02.2009
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24.02.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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22.01.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 119 „Auf dem Kiewitt“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage 1
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 „Auf dem Kiewitt“
Der Bebauungsplan Nr. 119 „Auf dem Kiewitt“ soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke 1080 und 1065 der Flur 23, Gemarkung Potsdam und wird
wie folgt begrenzt:
im Westen, Norden und Osten: Grenze zwischen den Flurstücken 1080 und 1242
im Süden: Grenze
zwischen den Flurstücken 1080 und 1242, 1065 und 1066, 1065 und 1064
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche
von 5.328 m2. Die Lage
des Plangebietes (Auf dem Kiewitt 39) ist im beigefügten Kartenausschnitt
dargestellt.
Bestehende Situation
Das Grundstück (Auf dem Kiewitt 39) befindet sich in einer
exponierten Lage im unmittelbaren Uferbereich der Neustädter Havelbucht.
Landseitig wird das Grundstück mit Neubauten entlang der Zeppelinstraße und der
Straße Auf dem Kiewitt umrahmt. Das hier vorhandene Gebäude (ehemalige
Ufergaststätte) befindet sich durch jahrelangen Leerstand in desolatem Zustand.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Für die vorhandene Bebauung ist eine wirtschaftliche
Folgenutzung nicht gefunden worden. Verschiedene Projektüberlegungen für eine
Neubebauung haben gezeigt, dass die vom Eigentümer dieser Fläche beabsichtigte
bauliche Entwicklung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die wichtigen,
prägend abgestuften Freiraumstrukturen an der Neustädter Havelbucht nach sich
ziehen kann. Die Bereiche der Havel sind als wichtiger Bestandteil der
Potsdamer Kulturlandschaft auch unter Aspekten der Stadtbildqualität und der
Freizeitnutzung für die Imagewirkung der Stadt von Bedeutung. Im Zusammenhang
mit dem beabsichtigten Projekt des Investors für ein geplantes Altenwohn- und
Pflegeheim auf diesem Grundstück sind im Hinblick auf die Verträglichkeit der
großstrukturierten Bebauung Bedenken gewachsen, dies in dem Maße, wie die
Dimensionen des Projektes ausgeweitet werden. Städtebaulich unverträgliche und
stadtgestalterisch störende Gebäudekomplexe sollen hier vermieden werden;
insbesondere soll der Bezug der umgebenden Zeilenbebauung zur Havelbucht
erhalten bleiben.
Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ist
erforderlich, um planungsrechtliche Festsetzungen für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung zu treffen. Die komplexen städtebaulichen und
landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen werden ermittelt und in den
Abwägungsprozess eingestellt.
Eine großräumige Ausdehnung des Geltungsbereichs ist nicht erforderlich, da die Uferzone im Übrigen in städtischem Eigentum und zudem planungsrechtlich als Außenbereich zu qualifizieren ist.
Planungsziele
Grundlegende Planungsziele sind die Schaffung der
Voraussetzungen für eine diesem besonderen Standort angemessene Neubebauung.
Die möglichen Baumassenpotenziale und eine verträgliche Höhenentwicklung im
Planungsbereich zwischen den umliegenden Großstrukturen des Wohnens und dem
Uferbereich sollen überprüft werden. Die Qualität der Uferzone als Erlebnis-
und Erholungsraum, und typische Erscheinungsformen der Grünstrukturen dürfen
nicht beeinträchtigt werden. Vom Wasser erlebbar sollen dabei ein Strukturwechsel
und eine Differenziertheit der Einzelformen der zukünftigen Baukörper
geschaffen werden.
Es wird ein integrierter städtebaulicher Übergang zwischen
kompakten Strukturen und silhouetten-prägenden Hochbauten und den
qualitätsvollen Freiraumstrukturen an der Neustädter Havelbucht angestrebt.
Nach den bisherigen Diskussionen anhand verschiedenster Projekt-Varianten ist
davon auszugehen, dass diese Ansprüche nur mit einer differenzierten
Höhenentwicklung (3 bis 4 Geschosse, allenfalls in Teilen 5 Geschosse) sowie
mit einer geringen Massenentwicklung in Ufernähe zu erreichen sind.
Gebäudeausrichtungen parallel zu der bestehenden Randbebauung und zum Ufer sind
zu vermeiden.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.
September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) liegen vor.
Der Bebauungsplan entspricht in seinen Zwecken und Zielen
dem in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des
Planverfahrens sind derzeit keine externen Planungskosten zu erwarten, da das
Planverfahren verwaltungsintern erarbeitet werden soll.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden aufgrund der im Aufstellungsbeschluss vorgesehenen Planungsziele (Sicherung städtebaulicher Qualitäten) ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden können und sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben
zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine
weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist
jedoch nicht vor 2012 zu rechnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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82,3 kB
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