Antrag - 10/SVV/0701
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer weiterführenden Schule im Norden Potsdams
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW, Fraktion SPD, Fraktion FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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26.10.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.10.2010
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03.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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19.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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26.10.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Standort sowie die Schulform für die weiterführende Schule im Nordraum Potsdams spätestens bis zum Beginn der Haushaltberatungen für den Kommunalhaushalt 2011 festgeschrieben wird. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Finanzierung des Schulneubaus einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen zu sichern. In diesem Zusammenhang ist eine Vorfinanzierung des Schulneubaus aus dem Treuhandvermögen Bornstedter Feld sowie eine damit verbundene Verlängerung der Entwicklungsmaßnahme zu prüfen.
Die für den Bau der Schule erforderliche B-Plan Änderung ist in Priorität 1 aufzunehmen.
gez. M. Schröder gez. N. Naber gez. M. Schubert
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
CDU/ANW B90/Die Grünen SPD
Erläuterung
Begründung:
Gemäß Beschlusslage SVV soll zum Schuljahr 2014/2015 die weiterführende Schule im Norden Potsdams fertiggestellt sein. Nach den Erfahrungen aus dem Bau der Grundschule im Bornstedter Feld ist für Planung, Baugenehmigung, EU-weiter Ausschreibung der Bauleistungen sowie Bau der Schule ein Zeitraum von 4-5 Jahren erforderlich.
Angesichts der aktuellen Haushaltslage erscheint eine Vorfinanzierung über das Treuhandvermögen zweckmäßig. Da nach gegenwärtiger Planung die Entwicklungsmaßnahme bereits 2015 endet und die Stadt zu diesem Zeitpunkt in sämtliche Verpflichtungen aus dem Treuhandvermögen eintreten müsste, könnte das Ziel einer zumindest temporären Entlastung für den Kommunalhaushalt ohne nochmalige Verlängerung der Entwicklungsmaßnahme nicht erreicht werden.