Beschlussvorlage - 11/SVV/0641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung in Anlehnung an das vorgelegte Parkraumbewirtschaftungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam als Grundlage zur Änderung der Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Parkgebührenordnung).

             

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Erläuterung

Begründung:

 

Um zukünftig den Anforderungen an eine stadtverträgliche und umweltfreundliche Organisation des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum gerecht zu werden, wurde vom Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen die Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts beauftragt. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Parkraumanalysen zeigen, dass hinsichtlich der Bilanz zwischen Parkraumangebot und Parkraumnachfrage ein deutlicher Nachfrageüberhang für weite Teile der dichtbesiedelten Innenstadtgebiete und deren Randlagen besteht. Zudem konkurrieren in diesen Gebieten verschiedene Nutzergruppen (Bewohner, Gewerbetreibende, Besucher, Berufspendler) um die knappen Stellplätze.

 

Der anhaltend hohe Parkdruck in den bereits bewirtschafteten Innenstadtbereichen führt zur Verdrängung des ruhenden Verkehrs, insbesondere in die angrenzenden Wohnbereiche. Dagegen stehen dem hohen Parkdruck im öffentlichen Straßenraum freie Stellplatzkapazitäten in verschiedenen öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Tiefgaragen gegenüber.

 

Ausgehend von diesen Ergebnissen werden in Anlehnung an das vorgelegte Parkraumbewirtschaftungskonzept folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

1.      Anpassung der Parkraumbewirtschaftungsgrenzen (Anlage Karte Gebietskulisse)

Durch die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf angrenzende Bereiche der Potsdamer Innenstadt und des Babelsberger Zentrums wird eine Verbesserung der Parkraumverfügbarkeit für Bewohner angestrebt. Die strikte Begrenzung der Dauerparkplätze auf das erforderliche Maß (z.B. Wohn- und Servicefunktionen) und eine umfassende Bewirtschaftung  (Mischformen der Bewirtschaftung: Gebührenparken, Bewohnerparken, Gebührenparken für Bewohner frei) führen zu einer Entlastung dieser Bereiche bei gleichzeitiger Sicherstellung der notwendigen Stellplätze für den Einkaufs-, Dienstleistungs- und Anwohnerverkehr. Die Bewirtschaftung führt zudem zu einer Reduzierung der Parksuchverkehre und damit zur Verringerung der Lärm- und Schadstoffimmissionen.

 

Abweichend vom Konzept werden alle Straßenzüge im Innenstadtbereich hinsichtlich einer möglichen Einführung von Mischparkregelungen überprüft. Die Zuordnung der Straßen zum Mischparken erfolgt auf der Grundlage eines offenen Bewertungsverfahrens. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung am 6. Juni 2012 vorgelegt.

 

2.      Neuordnung der Bewohnerparkzonen (Anlage Karte Gebietskulisse)

Durch die Zusammenlegung bestehender Bewohnerparkzonen zu größeren Einheiten soll insgesamt eine bessere Verteilung des ruhenden Verkehrs auf die vorhandenen Stellplatzkapazitäten erreicht werden. Gleichzeitig wird damit dem Bedürfnis der Bewohner nach räumlicher Flexibilität beim Parken nachgegangen.

 

3.      Steuerung des ruhenden Verkehrs im touristisch stark frequentierten Innenstadtbereich durch tägliche Bewirtschaftung (einschließlich Sonn- und Feiertage)

Die im Rahmen der Untersuchung durchgeführten Zählungen zur Parkraumnachfrage belegen, dass im Innenstadtbereich nicht nur während der werktäglichen Geschäftszeiten hoher Parkdruck besteht, sondern auch sonntags eine sehr hohe Belegung (teilweise Überbelegung) der vorhandenen Stellplätze zu verzeichnen ist. Zur Entlastung der Innenstadt und zur Steigerung der Auslastung der Parkhäuser erfolgt eine tägliche Bewirtschaftung in diesem Bereich.

 

4.      Erhöhung des Personalbestandes im Fachbereich Ordnung und Sicherheit zur Durchsetzung der Maßnahmen

Zwischen Einhaltung der Parkregelungen, Höhe der Parkgebühreneinnahmen  und Überwachungsaufwand besteht ein signifikanter Zusammenhang, so dass der Erfolg der Maßnahmen maßgeblich davon abhängt, ob ausreichendes Überwachungspersonal zur Verfügung steht. Unter Verwendung von Erfahrungswerten ergibt sich bei entsprechender sukzessiver Ausdehnung der Bewirtschaftung auf die Erweiterungsgebiete im Zeitraum 2012 bis 2015 ein zusätzlicher Mehrbedarf von hrlich 4 Mitarbeitern im Fachbereich Ordnung und Sicherheit einschließlich der erforderlichen Mittel für Technik/Ausstattung und IT-Bedarf, um die Durchsetzung der Maßnahmen zu erreichen und die erwarteten Mehreinnahmen durch Parkgebühren zu erzielen.

 

5.      Erhöhung der Parkgebühren

Aufgrund des anhaltend hohen Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum im Bereich der Innenstadt und aufgrund der freien Kapazitäten in  öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Tiefgaragen erfolgt eine Anpassung der Parkgebührenordnung. In Anlehnung an das Parkraumbewirtschaftungskonzept erfolgt eine Anhebung der Parkgebühren in der Parkgebührenzone 1 auf 1,50 € je Stunde und in der Parkgebührenzone 2 auf 1,00 € je Stunde. Die Anhebung der Parkgebühren stellt eine effektive Maßnahme zur Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) und zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt dar. Sie folgt dem bundesweiten Trend in Städten mit ähnlich hohem Parkdruck und Luftschadstoffproblemen.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt stufenweise entsprechend dem Ergänzungsblatt (Anlage 3) zum Parkraumbewirtschaftungskonzept - im Rahmen der geplanten investiven Mittel - im Zeitraum 2012 bis 2015.

 

Die Flächenausdehnung der Parkraumbewirtschaftung und die Anhebung der Parkgebühren sind Maßnahmen zur CO2-Reduzierung im integrierten Klimaschutzkonzept der Landeshauptstadt Potsdam und Bestandteil des Luftreinhalteplanes und Lärmaktionsplanes der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

hrliche Investitionskosten:

Die aus der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts resultierende Aufstellung von Parkscheinautomaten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Investitionshaushalt.

 

hrliche Folgekosten:

Die zusätzlichen Kosten für die Wartung und Entleerung der Parkscheinautomaten steigen im angegebenen Umsetzungszeitraum jährlich um voraussichtlich 10.000 Euro (ohne Abschreibungen). Aufgrund des erhöhten Überwachungsaufwandes zur Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung steigen die Aufwendungen im GB 3 r zusätzliches Überwachungspersonal im Zeitraum 2012 bis 2015 jährlich um voraussichtlich 160.000 Euro; dies wird voraussichtlich durch höhere Bußgelderträge gedeckt.

 

hrliche erwartete Mehreinnahmen:

Durch die verstärkte Parkraumüberwachung und die räumliche sowie zeitliche Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung ergeben sich mit der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes voraussichtlich Mehrerträge von hrlich 0,1 Mio. Euro nach dem ersten Jahr bis 0,5 Mio. Euro nach dem letzten Jahr des Umsetzungszeitraumes. Zusammen mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Parkgebühren ergeben sich dann Mehrerträge von 0,6 bis 1,0 Mio. € p.a.

 

 

hrliche Investitionskosten

Entsprechend der vorgesehenen Umsetzungsstufen bis 2015 sind die Investitionsmittel für die Aufstellung neuer Parkscheinautomaten wie folgt in der Haushaltsplanung enthalten:

              2012              70 TEUR

              2013    70 TEUR                           

              2014    70 TEUR

              2015    70 TEUR

Mit diesen Finanzmitteln ist die Anschaffung der Parkscheinautomaten im erforderlichen Umfang realisierbar.

 

hrliche Folgekosten

Der Mittelbedarf für Sach- und Dienstleistungen der Jahre 2007 bis 2010 für die Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten lag zwischen 309 und 395 TEUR. Schwankungen werden beispielsweise durch Schadens- und Vandalismusereignisse verursacht.

 

r die Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten sind laut mittelfristiger Planung 2011 bereits bis 2014 jährlich erhöhte Ansätze, bis auf 439 TEUR steigend, eingestellt, um die mit der Aufstellung weiterer Parkscheinautomaten verbundenen zusätzlichen Kosten für die Wartung und Entleerung abzusichern.

 

Abschreibungen werden entsprechend der Neuinvestitionen angepasst und in die Ergebnisplanung aufgenommen. (Für 2015 ist die Planung noch nicht abgeschlossen.)

 

Die mit der Umsetzung des Konzeptes erwartete Ertragssteigerung hängt von der konsequenten Überwachung während der verlängerten Bewirtschaftungszeiten und auf dem räumlich erweiterten Gebiet ab.

 

Mehrertrag

Mit der zeitlichen und räumlichen Erweiterung der Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten und der verstärkten Parkraumüberwachung im Zuge der Durchsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes werden im Vergleich zum Ist-Zustand Mehrerträge von jährlich 0,1 bis 0,6 Mio. EUR erwartet. Die Anhebung der Parkgebühren generiert voraussichtlich 0,7 Mio. EUR an zusätzlichen Einnahmen. Insgesamt ergeben sich dadurch Mehrerträge von jährlich 0,8 bis 1,3 Mio. EUR. Diese sind ebenfalls bereits in der mittelfristigen Planung 2011 bis 2014 enthalten.

 

Entwicklung des Ergebnisses (in EUR)

 

Jahr              Maßnahme              Ertrag              Aufwendungen              Abschreibungen               Saldo                                            f. Sach- u. Dienstl.                                                        

Ist 2007                            2.004.998                            315.117                                          38.337                            1.651.544

Ist 2008                            1.968.469                            309.692                            46.404                            1.612.373

Ist 2009                            1.989.863                            394.625                            50.700                            1.544.538

Ist 2010                            1.828.309                            356.253                            69.900                            1.402.156

Plan 2011              Gebühren-              2.260.750                            422.500                            55.500                            1.782.750

              erhöhung*

Plan 2012              Aufstellung              2.693.500                            432.100                            48.800                            2.212.600

              20 PSA

Plan 2013              Aufstellung              3.126.200                            434.100                            56.300                            2.635.800

              15 PSA

Plan 2014              Aufstellung              3.588.000                            438.800                            52.400                            3.096.800

              15 PSA

Plan 2015              Ersatzmaß-              3.588.000                            443.800                            14.400                            3.129.800

              nahmen

              r PSA

* Die Ertragssteigerung für das Jahr 2011 ist auf die Erhöhung der Parkgebühren zurückzuführen. Sie bleibt jedoch hinter den ursprünglichen Prognosen zurück, da infolge witterungsbedingter Verzögerungen bei den Untersuchungen zum Parkraumbewirtschaftungskonzept und der daraus resultierenden Verspätung bei der Einbringung der Beschlussvorlage die Erhöhung der Parkgebühren erst zu einem späteren Zeitpunkt greifen kann.

 

Der nicht-lineare Verlauf der prognostizierten Ertragssteigerungen ergibt sich aus dem unbekannten Einfluss der Gebührenerhöhung auf die Verkehrsmittelwahl (30-50% Abwanderung der Parker) und aus dem sukzessiven Vorgehen bei der Ausdehnung der Bewirtschaftung auf unterschiedlich strukturierte Gebiete.

 

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Anlagen

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