Beschlussvorlage - 14/SVV/1090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Zukunftsprogramm 2019 wird mit den Maßnahmen, die bereits im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind, umgesetzt. (Anlage, Tabelle 1)

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, die noch nicht im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind (Anlage, Tabelle 2) vorzubereiten. Soweit die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, sind entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.

 

Hinsichtlich der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, zu denen derzeit ein Haushaltseffekt nicht quantifiziert ist (Anlage, Tabelle 3), wird der Oberbürgermeister mit der weiteren Prüfung und Umsetzung beauftragt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Maßnahmevorschläge aus der gemeinsamen Klausur mit den Fraktionen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen:

-                      Die Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Hebesatzpunkte (2,2%);

-                      Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer;

-                      Allgemeine Regelung zur Dynamisierung bei Gebührensatzungen und Entgeltordnungen der Landeshauptstadt Potsdam;

-                      Keine Fortsetzung der finanziellen Beteiligung der LHP am Unterhaltungsaufwand der SPSG (13/SVV/0283) über den Vertragszeitraum hinaus

-                      Variante zum Maßnahmevorschlag GB 1-10 (Nutzungsverantwortung Vereine)

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des Zukunftsprogramms 2019 hrlich informiert.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der Entwurf der Landeshauptstadt Potsdam für den Doppelhaushalt 2015/2016 weist noch Fehlbedarfe aus. Für den Ausgleich der Fehlbedarfe können nach § 63 Absatz 5 BbgKVerf i.V.m. § 26 Abs. 2 KomHKV Rücklagemittel verwendet werden. Aufgrund der Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2007 bis 2011 und der aktuellen Ergebnisprognoser 2012 konnten bzw. können ausreichend Rücklagen gebildet undr den Haushaltsausgleich in 2015 und 2016 herangezogen werden. Durch den Haushaltsausgleich über Rücklagemittel allein wird eine strukturelle Verbesserung des Haushaltes und eine Veränderung hin zu einem investitionsorientierten Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam jedoch noch nicht erreicht.

 

Durch den Ausgleich der Fehlbedarfe über Rücklagemittel entfällt für die Landeshauptstadt Potsdam die formelle Pflicht, für die Haushaltsjahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Absatz 4 BbgKVerf aufzustellen. Gleichwohl verlangt die Kommunalaufsicht von der Landeshauptstadt Potsdam, dass der bisherige Konsolidierungskurs beibehalten wird, um die grundlegende Voraussetzung für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben wieder zu erreichen und eine freie Finanzspitze zu erwirtschaften, also zahlungswirksame Überschüsse zu erzielen (dauernde Leistungsfähigkeit gem. § 63 BbgKVerf). Der Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 enthält die zur Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 2020 beschlossenen Maßgaben (14/SVV/0063).

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Chance und wäre auch in der Lage, in den Jahren ab 2017/2018 zahlungswirksame Überschüsse zu erwirtschaften. Um auch die weiteren Herausforderungen, die sich u.a. aus den Folgekosten der notwendigen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sowie aus der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ergeben, meistern zu können, sind im Zukunftsprogramm 2019 Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Haushalts enthalten. Diese sind teilweise bereits in den Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 eingearbeitet und ermöglichen somit im mittelfristigen Planungszeitraum den Nachweis der dringend notwendigen Überschüsse. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist zum Teil allerdings noch abhängig von gesonderten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung.

 

Das Paket der Maßnahmen für das Zukunftsprogramm 2019 wurde gem. Ziffer 6 des Beschlusses zur Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung in der Arbeitsgruppe der Fraktionen vorgestellt und erstmalig diskutiert. Aus der Diskussion ergaben sich drei zusätzliche Vorschläge, die in der Beschlussvorlage als Prüfauftrag an den Oberbürgermeister aufgenommen wurde.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Zukunftsprogramm 2019 werden insgesamt 42 Maßnahmen benannt, die sich entlastend auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam auswirken könnten. Im Planungszeitraum bis 2019 des Doppelhaushalts 2015/2016 und darüber hinaus sind folgende finanzielle Effekte möglich:

 

HH-Entlastung in Mio. EUR

2015

2016

2017

2018

2019

ff

Alle Maßnahmen

2,9

6,7

7,7

7,8

8,5

10,5

Bereits im Entwurf-DHH 2015/2016 berücksichtigt

2,0

4,8

5,7

5,9

6,4

8,4

Die Umsetzung der Maßnahmen ist teilweise noch von gesonderten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung abhängig.

 

Die Umsetzung der Maßnahmevorschläge aus dem Zukunftsprogramm 2019 wirkt sich bzw. könnte sich wie folgt auswirken:

Ergebnis in Mio. EUR

2015

2016

2017

2018

2019

Entwurf DHH 2015/2016

(mit ZP-Maßnahmen Anlage Tabelle 1)

-2,9

-0,8

0,4

0,5

6,0

ohne geplante ZP-Maßnahmen

-4,7

-5,6

-5,3

-5,3

-0,4

bei Umsetzung aller aufgezeigten ZP-Maßnahmen

-1,9

1,1

2,4

2,5

8,1

 

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Anlagen

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