Antrag - 20/SVV/1216
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Fahrradstaffel des Ordnungsamtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.11.2020
| |||
|
02.12.2020
| |||
|
03.03.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
18.11.2020
| |||
|
13.01.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
|
Vorberatung
|
|
|
19.11.2020
| |||
|
17.12.2020
| |||
|
25.02.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
|
Vorberatung
|
|
|
24.11.2020
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Ordnungsamt eine Fahrradstaffel einzurichten, die die Freihaltung der Rad- und Fußwege sichert. Es ist zu prüfen, welchen Personal- und Kostenaufwand dies erfordert, sowie darzustellen, in welchem Zeitrahmen die Einführung dieser Neuerung möglich ist.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Zusammenhang mit der nächsten Haushaltsberatung, spätestens aber bis März 2021 Bericht zu erstatten.
Erläuterung
Im Jahr 2019 wurden 142.843 Verwarnungen, 1.613 Bußgeld- und 16.441 Kostenbescheide gegen blockierende Autos und Motorräder auf Geh- und Radwegen, vor abgesenkten Bordsteinen, in Kreuzungsbereichen, auf Rettungsflächen und andere Formen des Falschparkens ausgesprochen. Diese Zahlen dokumentieren nur einen Bruchteil der tatsächlich blockierten Geh-und Radwege. Blockierende Fahrzeuge führen dazu, dass Radfahrer*innen u.a. mit Kindern auf gefährliche Weise in den fließenden Autoverkehr ausweichen müssen. Zudem zwingen blockierende Fahrzeuge vor abgesenkten Bordsteinen Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, Bordsteine oder Grün- bzw. Braunflächen zu überwinden, um die Straße queren zu können. Gleichzeitig wird die Sicht von und auf die Straße gefährlich behindert. Wer sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad in der Stadt bewegt, weiß, dass viele Hotspots täglich großteils blockiert sind.
Die öffentliche Ordnung und Sicherheit muss zum Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, insbesondere Kindern, Älteren und körperlich beeinträchtigten Menschen durchgesetzt werden. Ein attraktiver Fuß- und Radverkehr ist selbstverständliche Voraussetzung für die Mobilitätswende, die wir im Klimanotstand benötigen.
Die Ordnungsämter zahlreicher Städte haben mit großem Erfolg Fahrradstaffeln eingerichtet: u.a. Berlin, Düsseldorf, Halle, Karlsruhe, Köln, Magdeburg, Leipzig. Der Vorteil ist insbesondere, dass Mitarbeiter*innen, die sich mit dem Fahrrad durch den Straßenverkehr auf Radwegen bewegen, Hindernisse aus der Perspektive von Radfahrer*innen besser wahrnehmen. Sie sind zudem für Bürger*innen leichter ansprechbar. Im dichten Stadtverkehr sind sie flexibler, wendiger und schneller unterwegs. Zudem tragen die eingesetzten Fahrzeuge nicht zusätzlich zum Autoverkehrsaufkommen und Abgasen bei. Die Praxis zeigt, dass die nötigen Arbeitsmaterialien mit dem Fahrrad mitgeführt werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
76,6 kB
|