Antrag - 03/SVV/0180

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Haushaltssperre für Träger der Kultur wird auf zwei Prozent reduziert.

Die Zuwendungsbescheide sind in dieser Höhe zu erteilen.

Die Haushaltssperre wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Kulturträger sind durch Kürzungen bereits auf eine Haushaltsausstattung reduziert, die keinen Spielraum mehr ermöglicht und die Qualität des Kulturangebots grundsätzlich in Frage stellt bzw. die Träger in ihrer Existenz gefährdet. Deshalb sollte in einem schrittweisen Verfahren die Haushaltssperre auf zwei Prozent reduziert und nach Erbringung des Einsparvolumens im Verwaltungshaushalt nach Möglichkeit aufgehoben werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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