Beschlussvorlage - 21/SVV/0836

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Änderung der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1 auf Grundlage § 87 Abs. 4 Nr. 1-3 und Abs. 5 Nr. 1-3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (19/SVV/0342) soll eine weitere Fläche aus dem Geltungsbereich der Stellplatzsatzung herausgenommen werden. Dies zeigt, dass flexiblere Regelungen notwendig sind. Dem wird mit der Änderung der Stellplatzsatzung Rechnung getragen, indem zukünftig die bereits gelebte Praxis aufgenommen wird, die Zahl notwendiger Stellplätze unter zu Hilfenahme eines Mobilitätskonzepts zu reduzieren. Im Gegenzug wird es keine Herausnahmen mehr aus dem räumlichen Geltungsbereich der Stellplatzsatzung geben. So soll ein ständiger Änderungsbedarf der Stellplatzsatzung vermieden und ein einheitliches Vorgehen gesichert werden.

Flächen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sind somit ebenfalls wieder im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung enthalten. Ziel hierbei ist, dass bei Nutzungsänderungen und Neubauten stets eine Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen erfolgt und gegebenenfalls Maßnahmen erarbeitet werden.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (19/SVV/0728) soll der stärkeren Verbreitung von einspurigen Lastenrädern, Dreirädern und anderen Sonderformen als Ersatz für die Kfz-Nutzung entsprochen und deren Abstellmöglichkeiten verbessert werden. Entsprechend soll auf acht notwendige Abstellplätzen für Fahrräder mindestens ein Abstellplatz kommen, der fürs Abstellen von Fahrrädern mit Sonderformen geeignet ist. Erstmalig werden daher Vorgaben gemacht, wie viel Fläche im Regelfall für einen Abstellplatz für Fahrräder vorgehalten werden muss.

Zugleich eröffnet die Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 19. Mai 2016 die Möglichkeit, auch für notwendige Abstellplätze für Fahrräder Ablösen zu verlangen. Dem wird nachgekommen, wenngleich die Ablösemöglichkeit nur zum Tragen kommen soll, wenn die Herstellung von Abstellplätzen für Fahrräder anderen rechtlichen Gründen entgegensteht.

Ein weiteres Ziel ist eine Modifikation der Richtzahlenliste hinsichtlich der Zahl notwendiger Abstellplätze für Fahrräder, in dem auf den zu erwartenden Verkehrsmittelanteil in Potsdam Bezug genommen wird. Damit wird der Fahrradverkehr mit dem Kfz-Verkehr gleichgestellt. Darüber hinaus wurde bei der Anwendung der Stellplatzsatzung in der Praxis deutlich, dass die Forderungen der Stellplatzsatzung bei einigen Nutzungsarten deutlich zu hoch waren und dadurch dem politischen Ziel der Stärkung des Umweltverbunds widersprachen. Hier wurde die Zahl der notwendigen Stellplätze auf die mindestens notwendigen Werte reduziert. Mit diesen Maßnahmen wird eine größere Passgenauigkeit der notwendigen Stellplätze und notwendigen Abstellptze für Fahrräder von Bauvorhaben an deren tatsächlichen Bedarf erreicht. Eine Änderung der rechtmäßigen Bestandssituation erfolgt durch die Neufassung nicht.

Mit den politischen Vorgaben, den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr in der Potsdamer Innenstadt zu reduzieren, wird hier die Zahl der geforderten notwendigen Stellplätze verringert. Darüber hinaus ist die Zahl der geforderten notwendigen Stellplätze mit der vorliegenden Stellplatzsatzung abhängig von einer integrierten Innenstadtlage des Baugrundscks oder von der Erschließung des Baugrundstücks mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Die Regelungsmöglichkeiten innerhalb der Stellplatzsatzung sind begrenzt. So fehlt eine Rechtsgrundlage, über die Zahl der notwendigen Stellplätze hinausgehende Regelungen zu treffen. Festlegungen zu Lademöglichkeiten von E-Autos oder zur Art der Befestigung der Stellplätze sind beispielsweise nicht möglich.

In der BbgBO gibt es keine Rechtsgrundlage mehr, die erlaubt, die Höhe der Ablösebeträge pauschal festzusetzen. Dementsprechend sind die Ablösebeträge auf der Grundlage aktueller Herstellungskosten und Bodenrichtwerte zu ermitteln.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch zweckgebundene Einzahlungen gemäß Stellplatzsatzung.

 

Wenn die Bauherrin oder Bauherr der Pflicht zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen oder notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder nicht oder nur teilweise nachkommen kann, kann die Landeshauptstadt Potsdam eine Ablösevereinbarung mit der Bauherrin oder dem Bauherrn abschließen. Dann werden finanzielle Mittel eingenommen, in den städtischen Haushalt eingespeist und später entsprechend dem Bestimmungszweck verwendet.

 

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Anlagen

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