Antrag - 24/SVV/0041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetensersammlung ist in der Sitzung im April 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.

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Erläuterung

Es handelt sich hier um eine 2017 erarbeitete Richtlinie, welche nach vielen Jahren einer Überarbeitung bedarf. Hürden in der derzeit vorliegenden Fassung verhindern immer wieder eine Förderung und sorgen dafür, dass finanzielle für den Ortsteil vorgesehene Mittel nicht beantragt, somit abgerufen und letztendlich den Ortsteilen und deren Vereinen bei ihrer Vereinsarbeit fehlen und auch verfallen.

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Anlagen

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