Beschlussvorlage - 04/SVV/0928
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "Am Silbergraben" und Beschluss zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Bereich Trebbiner Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.12.2004
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02.02.2005
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02.03.2005
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06.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.12.2004
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08.02.2005
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22.02.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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20.01.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Bedenken und
Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ mit vereinfachter Änderung zur Ergänzung des
Flächennutzungsplanes, sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung im Bereich
Trebbiner Straße entsprechend Anlage 1 und 1a und b entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
3.
Die
Ergänzung des Flächennutzungsplanes „Ergänzungsbereich Trebbiner Straße“ wird
beschlossen, der dazugehörige Erläuterungsbericht wird gebilligt (siehe Anlage
3).
Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlages und Empfehlung der Verwaltung
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern
der beteiligten Fachausschüssen vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
- Anlage 1 Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages und Empfehlung der Verwaltung
(3
Seiten)
- Anlage 1A Abwägungsvorschlag
zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(13
Seiten)
- Anlage 1B Abwägungsvorschlag
zu den Anregungen und Bedenken der Bürger (61 Seiten)
- Anlage 2 Begründung
zum Bebauungsplan (Plan und 76 Seiten zzgl. Auszüge des GOP)
- Anlage 3 Ergänzung
des Flächennutzungsplanes (7 Seiten)
Anlass
für die Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
02.10.2002 die Teilung des Bebauungsplanes Nr. 51 "Trebbiner Straße"
in seinem räumlichen Geltungsbereich in die Bebauungspläne Nr. 51-1 "Am
Silbergraben" und Nr. 51-2 "Südliche Trebbiner sowie die öffentliche
Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 51-1 "Am
Silbergraben" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Im Teilungsbeschluss ist
als wesentliches Planungsziel die Ausschöpfung der baulichen
Entwicklungspotenziale für eine vorrangige Wohn- und Gewerbenutzung unter
Berücksichtigung des Schutzes der Nutheniederung festgelegt.
Gegenstand der Planung sind die Unterteilung des
Plangebietes in einzelne Baugebiete (reine und allgemeine Wohngebiete,
Mischgebiete und Gewerbegebiete), in Straßenverkehrs- und öffentliche und
private Grünflächen sowie in Flächen für die Landwirtschaft. Mit der
Festsetzung von Grundflächenzahlen sowie der Anzahl der zulässigen
Vollgeschosse als Höchstmaß und der Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß wird
das Maß der baulichen Nutzung der Baugebiete bestimmt. Mittels Baugrenzen
werden die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Erweiterungen zu den
Straßenverkehrsflächen sollen zusätzliche Baugebiete erschließen. Geh-, Fahr-
und Leitungsrechte dienen der Erschließung von nicht an Verkehrsflächen
gelegenen Grundstücken sowie zur Sicherung von fußläufigen Wegeverbindungen in
die Nuthewiesen. In Ergänzung der Planzeichnung werden bauplanungs- und bauordnungsrechtliche,
textliche Festsetzungen getroffen.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger und der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung gemäß § 4 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 28.03.2002. An der
Planung wurden insgesamt 24 Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch
die Planung berührt sein können, die Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände
GbR sowie die Nachbargemeinden Bergholz-Rehbrücke und Stahnsdorf beteiligt. Mit
Schreiben vom 30.10.2002 wurden 27 Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden Bergholz-Rehbrücke und Stahnsdorf zur Abgabe einer
Stellungnahme zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes (FNP) aufgefordert. Im
Zeitraum vom 07.11.2002 bis zum 06.12.2002 wurde zur Planung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Anregungen der Bürger
Im Ergebnis dieses zweiten Beteiligungsverfahrens der Bürger
gingen 51 schriftliche Anregungen und Bedenken ein. Der Schwerpunkt liegt bei
den auf die Bürger mit der Planung zukommenden Kosten durch den Neu- und Ausbau
von Straßen, durch die festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen für die mit der
Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in den von den
Bürgern nicht als ausreichend eingeschätzten Baugebiets- und überbaubaren
Grundstücksflächen. Darüber hinaus gibt es zu einzelnen Festsetzungen
ablehnende Anregungen im Hinblick auf die Gehrechte und öffentliche Grünflächen
auf derzeit noch privaten unbebauten Grundstücken.
In Auswertung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51-1 "Am Silbergraben"
sind vorbehaltlich der abschließenden Abwägungsentscheidung der
Stadtverordnetenversammlung Änderungen am öffentlich ausgelegten
Bebauungsplanentwurf vorgesehen. Durch diese Änderungen werden die Grundzüge
der Planung nicht berührt. Der Bebauungsplanentwurf ist mittels des
vereinfachten Änderungsverfahren nach § 13 BauGB geändert worden. Mit Schreiben
vom 20.12.2002 sind die von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer
erneut beteiligt worden. Die Beteiligung der von der vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanentwurfes betroffenen Grundstückseigentümer brachte keine
wesentlichen neuen Gesichtspunkte gegenüber den in der öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Im Ergebnis
dieses Beteiligungsverfahrens nach § 13 des Baugesetzbuches wird die
vorgenommene Änderung des Bebauungsplanentwurfes beibehalten.
Im Nachgang zur Vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanentwurfes entsprechend § 13 des Baugesetzbuches führten die erneut
von Bürgern bei den gewählten Stadtverordneten vorgebrachten Anregungen zu
grundsätzlichen Diskussionen. Daraufhin hat die Verwaltung eine Leitentscheidung
erarbeitet, die verschiedene Möglichkeiten der Bewältigung der sich
gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange darstellt. Die langwierige
Erörterung der Inhalte der Leitentscheidung mündete schließlich in den am
31.03.2004 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung des
Bebauungsplanentwurfes und dessen erneuten öffentlichen Auslegung. Im Ergebnis
dieses dritten Beteiligungsverfahrens der Bürger gingen 53 schriftliche
Anregungen und Bedenken ein. Der Schwerpunkt liegt wiederum bei den auf die
Bürger mit der Planung zukommenden Kosten durch den Neu- und Ausbau von
Straßen, durch die festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Planung
vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in den von den Bürgern
nicht als ausreichend eingeschätzten Baugebiets- und überbaubaren
Grundstücksflächen. Der größte Teil der vorgebrachten Anregungen betrifft
jedoch nicht die Änderungen zum 2. Bebauungsplanentwurf. Aufgrund der
Stellungnahmen der Bürger und auch der benachrichtigten und sich mit einer
Stellungnahme erneut beteiligten Träger öffentlicher Belange sind keine
weiteren Änderungen am 2. Bebauungsplanentwurf vorgenommen worden.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Bis auf zwei Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinde Stahnsdorf nahmen alle Beteiligten zum Vorentwurf Stellung. Bei
denjenigen Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon
ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. Die schwerpunktmäßig unmittelbar
zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf die Fragen zum
Immissionsschutz bezüglich des auf das Plangebiet treffenden Verkehrs- und
Gewerbelärms, auf Berücksichtigung der Planungen zur neuen Landestraße (l) 79n
sowie der Bodendenkmale und auf die Berücksichtigung der Belange von Natur und
Landschaft. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsbeschlusses der Verwaltung zur
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger
Den Anregungen des Amtes für Immissionsschutz Brandenburg an
der Havel, des Brandenburgischen Straßenbauamtes, des Brandenburgischen
Autobahnamtes Stolpe und dem kommunalen Versorgungsträger für Energie wurde
bereits im Bebauungsplanentwurf durch die Berücksichtigung in der Planzeichnung
bzw. in textlichen Festsetzungen gefolgt.
Die Berücksichtigung einiger von den Bürgern vorgebrachten
Anregungen konnte im vereinfachten Änderungsverfahren erfolgen. Das betrifft
geringfügige Korrekturen an den Baugrenzen in den Wohngebieten ohne Veränderung
der Baugebietsflächen sowie die Korrektur an Flächen für Pflanzbindungen
aufgrund einiger nicht mehr vorhandener zu schützender Bäume. Nicht
berücksichtigt werden konnte das Verlangen vieler Bürger nach einer Ausweitung
der Siedlungsentwicklung in die von der Landes- und Regionalplanung
mitgeteilten von jeglicher Bebauung frei zu haltenden Flächen westlich der
Straße Am Silbergraben. Die von den Bürgern abgelehnten, jedoch für das
Plangebiet notwendigen neu zuschaffenden bzw. auszubauenden
Erschließungsstraßen (Planstraße A, Kirchstraße) sind weiter Gegenstand der
Festsetzungen des Bebauungsplanes geblieben.
Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus der
Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie dem
vereinfachten Änderungsverfahren keine Änderungen der Planung erforderlich. Die
Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und der Bürger nicht zu ändern.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Hinweis zur Gliederung der Anlagen
1A und 1B
Die Anlage 1A beinhaltet zusammenfassend die
Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
der Nachbargemeinden
- zum Vorentwurf des
Bebauungsplanes im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- zum öffentlich ausgelegten
Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Benachrichtigung der Träger öffentlicher
Belange,
- zur Ergänzung des
Flächennutzungsplanes (FNP),
- zu den Änderungen des
Bebauungsplanentwurfes im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 BauGB und
- zum 2. Bebauungsplanentwurf
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung.
Die Anlage 1B beinhaltet in drei inhaltlichen Abschnitten
gegliedert Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Bürger
- zum Bebauungsplanentwurf und
zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der öffentlichen Auslegung
2002
- zu den Änderungen des
Bebauungsplanentwurfes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (ab Seite 37)
- zum 2.
Bebauungsplanentwurf im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung 2004 (ab
Seite
43)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Folgekosten des Bebauungsplanes belaufen sich auf insgesamt 2.257.000,-€.
Bei der Stadt verbleiben lediglich Kosten in einer Höhe von
222.000,-€ im Falle des Abschlusses Städtebaulicher Verträge für den Bau der
Kirchstrasse, ansonsten 316.000,-€ (s. Kostenaufstellung S.65 der Begründung)
Die Erschließungskosten von 2.157.000,-€ für den Straßenbau
werden entsprechend der Satzung der Stadt in Form von Erschließungsbeiträgen
von den begünstigten Grundstückseigentümern erhoben. Diese Kosten sind für die
Vorfinanzierung ab 2006 in den Haushalt einzustellen.
Mit der
Beschlussfassung zum Bebauungsplan als Satzung sind unmittelbar keine
finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Kosten entstehen erst, wenn die
Fachbereiche sie in die Planung des Haushalts einstellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,9 MB
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