Beschlussvorlage - 05/SVV/0321
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 'Bertinistraße' und Beschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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04.05.2005
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01.06.2005
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31.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.05.2005
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23.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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19.05.2005
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18.08.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend Anlagen 1, 1a und 1b entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Bertinistraße“ wird beschlossen (s. Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage Anlage
1
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
· Kurzeinführung und Beteiligungsbericht / Abwägungsvorschlag in den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingegangenen Anregungen und Bedenken der Bürger (Anlage 1a) Anlage 1 (5 Seiten)
und
Anlage 1a (22 Seiten)
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange (Anlage 1b) Anlage 1b (7 Seiten)
Beteiligungsbericht/Abwägungsvorschlag zu den während der Öffentlichen Auslegung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans eingegangenen Anregungen und Bedenken der Bürger und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
·
Bebauungsplan mit Begründung Anlage
2 (40 Seiten
mit 3
Plänen)
· Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbericht Anlage 3 (4 Seiten)
Kurzeinführung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 02. Juni 2004 die öffentliche Auslegung des mit Stand März 2004 vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 der zugehörigen Begründung mit einer Änderung der Planzeichnung sowie des Entwurfs der 10.
Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die wesentlichen Planungsziele sind:
- Sicherung des Wohngebietscharakters
- Sicherung erhaltenswerter Gebäude
- Gebietsverträgliche bauliche Ergänzung
- Entwicklung von Erholungsnutzungsgrundstücken zu Wohnbauflächen
- Flächensicherung für eine Kindertagesstätte
- Sicherung und Entwicklung der Parklandschaft
- Sicherung der Kleingartenanlage an der Bertinistraße
- Schaffung eines attraktiven Grün- und Fußwegenetzes
- Entkoppelung von Bertinistraße und Bertiniweg
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 02.
Juni 2004 die öffentliche Auslegung des mit Stand März 2004 vorliegenden
Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 der zugehörigen Begründung mit einer
Änderung der Planzeichnung sowie des Entwurfs der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 mit der Begründung mit
Stand Juni 2004 und der 10. Änderung des Flächennutzungsplans haben in der Zeit
vom 18. August 2004 bis einschließlich 20. September 2004 öffentlich
ausgelegen. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden
über die Auslegung informiert.
Bedenken
und Anregungen der Bürger
Während und nach der Auslegung gingen 74 Bürger-Schreiben
mit 88 Unterzeichnern bei der Stadtverwaltung ein. Dabei handelt es sich
überwiegend um ein Standardschreiben von Anwohnern der Nauener Vorstadt, die
sich für eine bauliche Sicherstellung der Entkoppelung von Bertinistraße und
Bertiniweg und gegen einen übermäßigen Ausbau der Bertinistraße aussprechen (48
Schreiben mit 57 Unterzeichnern).
Etwa die Hälfte der übrigen Einwenderschreiben wie auch die
Stellungnahme des VGS-Kreisverbandes Potsdam richten sich gegen die Überplanung
der Kleingartensparte Höhenstraße (12 Schreiben mit 16 Unterzeichnern, sämtlich
Kleingartennutzer an der Höhenstraße). Die gegen die Errichtung einer Kita an
der Höhenstraße und für den Erhalt der Kleingärten vorgebrachten Argumente
wurden von der Verwaltung geprüft. Im Rahmen der Abwägung mussten die privaten
Nutzungsinteressen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Sicherung einer
ausreichenden Kita-Versorgung für die Nauener Vorstadt und die nördlich
angrenzenden vorhandenen und geplanten Wohnbereiche zurückstehen (siehe auch
Anlage 2, Begründung Kapitel 6.1.2.).
Ein weiterer im Rahmen der Auslegung vorgebrachter Einwand
war der planerische Umgang mit der anderen im Plangebiet gelegenen
Kleingartenanlage Bertinistraße 12/13. Während die Eigentümergemeinschaft auf
eine Änderung der Festsetzung in „Grünfläche für Erholungsgärten“ drängt, wird von der Nutzerseite
(Einzelstellungnahmen und VGS Kreisverband Potsdam) auf eine Beibehaltung der
Kleingartenfestsetzung gedrungen. In der Abwägung ist die
Kleingartenfestsetzung unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen
Entwicklungsziele beibehalten worden. Für den Fall einer abschließenden
gerichtlichen Verneinung des Kleingartenstatus wird die Anpassung der
Bebauungsplanung unter Berücksichtigung der Anregung der Eigentümergemeinschaft
geprüft werden (siehe auch Anlage 2, Begründung Kapitel 6.5.3.).
Die Forderung eines Einwenders nach vollständigem Ausschluss
von Lauben kann und soll unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und künftigen
Nutzung und Bebauung nicht berücksichtigt werden.
Die von der Eigentümerseite angeregte Bebaubarkeit der
Dreiecksfläche Höhenstraße/Ecke Große Weinmeisterstraße soll unter
Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange auch weiterhin nicht ermöglicht
werden.
Die von einem Anwohner mit dem Verweis auf vermeintlich
entbehrliche Überregelungen erfolgte Anregung zur Streichung der im
Bebauungsplan enthaltenen Baumerhaltungsbindungen ist im Einvernehmen mit der
unteren Naturschutzbehörde nicht berücksichtigt worden.
Alle übrigen in Bürger-Schreiben geäußerten Anregungen waren
bereits weitgehend berücksichtigt bzw. sind in vereinfachten Änderungsverfahren
berücksichtigt worden (siehe unten).
Die nicht unmittelbar für die Bebauungsplanung relevanten
Hinweise, z. B. zur baulichen Ausgestaltung der Bertinistraße oder zur
Erforderlichkeit verkehrslenkender und straßenbaulicher Maßnahmen in den
Straßen der Nauener Vorstadt sind an die zuständigen Stellen der Verwaltung
weitergeleitet worden. Für die Straßengestaltung der Nauener Vorstadt ist ein
Maßnahmenkonzept in Vorbereitung.
Die von einigen Pächtern von Erholungsgrundstücken am
Bertiniweg erhobene Forderung zur Berücksichtigung des Gebäudebestandes bei der
Ausweisung von Baufeldern ist bereits weitestgehend im Bebauungsplan
berücksichtigt. Interessensbekundungen bezüglich einer möglichst langen
Aufrechterhaltung der Pachtverhältnisse oder bezüglich eines Grundstückkaufs
sind an den zuständigen Kommunalen Immobilienservice (KIS) weitergeleitet
worden.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange enthielten
nur die Schreiben der unteren Denkmalschutzbehörde, der unteren Natur- und
Bodenschutzbehörde, der unteren Forstbehörde sowie des VGS-Kreisverbandes
Potsdam Anregungen bzw. Hinweise zur Planung.
Angesichts der vielfältigen denkmalpflegerischen
Anforderungen, die bei der Bebauungsplanung zu berücksichtigen waren, ist
festzustellen, dass weder von der oberen Denkmalschutzbehörde noch von der
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Änderungsvorschläge vorgebracht
wurden, so dass hier von einer Zustimmung zu den Bebauungsplaninhalten
ausgegangen werden kann.
Die von der unteren Denkmalschutzbehörde vorgebrachte
Anregung zum deutlichen gestalterischen Absetzen des Neubaus vom Bestand ist
bereits durch die textlichen Festsetzungen zur Ausbildung von Staffelgeschossen
(TF 6.2) und zur Ausbildung von flachen Dächern (TF 6.3) berücksichtigt. Die
vorgebrachte Anregung bezüglich durchsehbarer Einfriedungen hat zur
klarstellenden redaktionellen Überarbeitung der textlichen Festsetzung geführt
(siehe unten).
Die nachrichtlichen Übernahmen zum Denkmalstatus von
Gebäuden und Gärten sind in der Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplans
an den aktuellen Stand der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung angepasst,
die denkmalrechtlichen Verweise auf das neue Brandenburgische
Denkmalschutzgesetz umgestellt worden.
Die Anregungen der unteren Natur- und Bodenschutzbehörde
hinsichtlich des Ausbaugrades der Bertinistraße (der nicht die gesamte
festgesetzte Straßenverkehrsfläche umfasst), der Beurteilung der
planungsrechtlichen Ausgangssituation (Feststellung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils für eine planungsrelevante Beurteilung durch den Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung) und Beeinträchtigungen gemäß § 18 BNatSchG und §
10 BbgNatSchG) sind im Rahmen der Prüfung der Anregungen klargestellt worden.
Das parallel zur Bebauungsplanung durchgeführte Waldumwandlungsverfahren
für die bisherige Waldfläche am nördlichen Rand des Grundstücks Bertinistraße
6-11 ist inzwischen von der unteren Forstbehörde abgeschlossen worden.
Vom VGS-Kreisverband wurde neben der Anregung zum Erhalt der
Kleingartensparte Höhenstraße (siehe oben) weitere die Kleingartensparte
Bertinistraße 12/13 betreffende Anregungen vorgebracht. Die gegen die
Umwandlung der Stellplatzfläche an der Bertinistraße in einen öffentlichen
Parkplatz, gegen die Umwandlung des bisher kleingarteninternen Weges am
westlichen Rand der Kleingartenanlage in eine öffentliche Grün- und
Wegeverbindung sowie gegen die Führung eines Wegerechtes zugunsten der
Allgemeinheit entlang der südlichen Grenze der Kleingartenanlage gerichteten
Anregungen konnten in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Sicherung
öffentlicher Parkplätze und an der Vervollständigung des öffentlichen
Wegerechtes nicht berücksichtigt werden.
Vereinfachtes
Änderungsverfahren nach § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 BauGB
Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung ist der Bebauungsplan in Teilen geringfügig geändert worden. Da die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB vereinfachte Änderungsverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt worden. Die Verwaltung hat die zustimmenden Stellungnahmen der von den Änderungen betroffenen Bürger / Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange eingeholt. Vereinfachte Änderungsverfahren sind im Einzelnen durchgeführt worden für:
- die geringfügige Verschiebung der Abgrenzung der Straßenverkehrsfläche der Bertinistraße gegenüber dem Grundstück Bertinistraße 11 und dem westlich anschließenden Parkplatz sowie die Anpassung der Abgrenzung zwischen dem reinen Wohngebiet (Bertinistraße 11) und dem angrenzenden Parkplatz an die tatsächlichen Grundstücksgrenzen,
- die
geringfügige Verschiebung des Verlaufs der auf dem Grundstück Höhenstraße 7 mit
einem Geh- und Fahrrecht zu belastenden Fläche,
- die
Streichung von Satz 3 der textlichen Festsetzung 6.3., der die Anlage von
mindestens einem Drittel der Gesamtdachfläche als geneigte Dachfläche für das
WR 2 an der Großen Weinmeisterstraße vorsah.
Darüber hinaus sind die die Einfriedungen betreffenden
textlichen Festsetzung 6.4 und 6.5 im Sinne einer eindeutigeren Auslegung
redaktionell überarbeitet worden, ohne dass sich hierdurch der
Festsetzungsinhalt verändert hätte. In der Planzeichnung sind die Abgrenzung
der Dauerkleingärten Bertinistraße 12/13 gegenüber dem angrenzenden
WR-Grundstück Bertinistraße 14 an die tatsächlichen Grundstücksgrenzen
redaktionell angepasst worden. Auch die die geringfügige Erhöhung der
zulässigen Grundfläche für den kleinsten der an der Großen Weinmeisterstraße
geplanten Baukörper (von 120 m2 auf 135 m2 entsprechend
abgestimmten Bauantrag) sowie die nachrichtlichen Übernahmen des Denkmalstatus
an den aktuellen Stand der Unterschutzstellung stellen redaktionelle Änderungen
dar.
10. Änderung des Flächennutzungsplans
Beteiligungsbericht/Abwägungsvorschlag
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
10. Änderung des Flächennutzungsplans gingen 3 Bürger-Schreiben bei der
Stadtverwaltung ein. Die Schreiben richten sich gegen die Überplanung der
Kleingartenanlage „Höhenstraße e. V“. Die vorgebrachten Anregungen wurden von
der Verwaltung geprüft und im Rahmen der Abwägung zwischen öffentlichen und
privaten Belangen für die Sicherung eines Kita-Versorgungsstandortes
entschieden (siehe oben Abwägungsergebnis Bebauungsplan).
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
städtischer Fachbereiche fand zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung zum
Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ statt. Mit Schreiben vom
10.08.2004 wurden 17 Bereiche der Stadtverwaltung
aufgefordert ihre Stellungnahme bis zum 20.09.2004 abzugeben.
In 4 Schreiben wurden die Anregungen zur 10. Änderung des
FNP vorgebracht.
- Die vorgebrachten Anregungen des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen beziehen sich auf Belange des Bebauungsplanes.
- Die
Anregungen der Wirtschaftsförderung sowie des Fachbereiches Kataster und
Vermessung beziehen sich auf die abweichende Darstellung zwischen
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (WR- und WA-Gebiete). Diese kann im
Abwägungsbericht berücksichtigt werden und ist mit der Entwicklung von
Bebauungsplänen und der Flächennutzungsplan-Darstellungssystematik zu erklären
(Flächen < 0,5 ha werden im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. Diese
angesprochenen Flächen beziehen sich auf die einzelnen denkmalgeschützten
Stadtvillen. Diese Darstellung ist nicht FNP relevant und wird nicht
dargestellt).
- Das
Jugendamt begründet die Ansiedlung der Kita für den Bereich Bertinistraße.
Die 30 Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben
vom 10.08.2004 aufgefordert zu gleichem Termin ihre
Stellungnahmen zuzusenden.
- Die
11 von 13 eingegangenen Schreiben enthielten den Vermerk, dass keine Anregung
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans gegeben wird.
- Die
Regionale Planungsgemeinschaft unterstützt den Grünzusammenhang zwischen den
Kleingartenanlagen und dem Jungfernsee durch eine lockere Überbauung.
- Der
Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedler e. V. lehnt die Überplanung der
Kleingartenanlage mit der Kita ab.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und der Ämterbeteiligung belegen, dass die eingebrachten Anregungen zum
Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans sich auf die Überplanung der
Kleingärten beziehen.
Das für die Kita-Planung zuständige Jugendamt stellt in seinen Bedarfsermittlungen bereits heute einen dringenden Bedarf nach einer zusätzlichen Betreuungseinrichtung für die Nauener Vorstadt und den Potsdamer Norden fest. Dieser Bedarf wird in den nächsten Jahren aufgrund der voraussichtlichen Bautätigkeit in diesem Bereich und im künftigen Wohngebiet an der Vogelweide (westlich des Bertiniweges) noch zunehmen. Die als Standort in Aussicht genommene Fläche an der Höhenstraße wird vom zuständigen Jugendamt für geeignet gehalten. Die planungsrechtliche Sicherung eines Grundstücks für eine Kindertagesstätte an diesem Standort wird daher unverändert für erforderlich erachtet.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ und
der Beschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Einnahmen – Ausgaben – Gegenüberstellung
Die für Grundstücksveräußerungen kalkulierten
Gesamteinnahmen in Höhe von ca. 3,34 Mio. € übersteigen die mit ca. 2,68 Mio. €
kalkulierten Ausgaben um rund 660.000,00 €. Hinzu kommen mögliche Einnahmen aus
der Erbpachtvergabe bzw. der Veräußerung des Kita-Grundstücks. Erläuterung s.
Begründung (Kap. 7.6).
Die zu realisierenden Maßnahmen stehen, mit den notwendigen
Ausgaben, unter dem Vorbehalt des jeweils genehmigten Haushalts, für die
entsprechenden Haushaltsjahre.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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