Antrag - 05/SVV/0272
Grunddaten
- Betreff:
-
Garagenkomplexe in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2005
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01.06.2005
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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24.05.2005
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27.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, über die städtischen Betriebe KIS und GEWOBA
mit Garagennutzern bzw. deren Gemeinschaften, die auf Grundstücken dieser
Betriebe Garagen errichtet haben, Verhandlungen im Hinblick auf die ab 1.
Januar 2007 geltenden gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der
Besonderheiten des jeweiligen Garagenstandortes insbesondere zu folgenden
Sachverhalten aufzunehmen:
- Vertraglich vereinbarte
Mindestfristen für die Fortführung
des Nutzungsverhältnisses und Verlängerungsoptionen,
- Regelungen
zur beiderseitigen vorzeitigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses und der
damit verbundenen Entschädigungszahlungen an die Garagennutzer bzw. ihrer
Beteiligung an den Abrisskosten,
- Grundsätze möglicher
Verkehrswerterhöhungen der betroffenen Garagenstandorte und der sich daraus
ergebenden Entgeltleistungen der Garagennutzer,
- Bedingungen
für den Grundstückskauf oder eigentumsähnlichen Erwerb des Garagengrundstückes
durch seine Nutzer.
Die
Verhandlungen sind unverzüglich aufzunehmen und sollten bis 30.09.2006
abgeschlossen werden. Über die jeweiligen Ergebnisse ist im
Finanzausschuss regelmäßig zu
berichten, erstmalig zu seiner Sitzung im November 2005 als Bestandteil der
Haushaltsdiskussion.
Mit
dem Antrag wird größere Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen.
Erläuterung
Begründung:
Auf dem
Gebiet der Stadt Potsdam existieren ca. 3.000 Garagen in diesen Komplexen.
Deren eventueller Fortfall nach dem 01.01.2006 würde bedeuten, dass im Gebiet
von Potsdam ca. 18 km oder 54.000 m2 Stellfläche für das Abstellen
von Fahrzeugen benötigt werden, unterstellt, allen Garagenbesitzern würde zu
diesem Termin gleichzeitig gekündigt werden.
Notwendig
wird eine derartige Entscheidung zum Bestandsschutz durch das
Schuldrechtsanpassungsgesetz und den Wegfall der Investitionsschutzfrist für
Garagen zum 31.12.2006, die dem Eigentümer von Grund und Boden Möglichkeiten in
die Hand gibt, willkürlich mit den auf seinem Grund und Boden errichteten
Garagen zu verfahren. Nicht alle noch Garagenbesitzer sind wegen der finanziellen
Situation oder der territorialen Voraussetzungen in der Lage oder bereit, den
von ihnen genutzten Grund und Boden käuflich zu erwerben.
Ein
beschlossener Bestandsschutz würde in Potsdam Probleme mit dem ruhenden Verkehr
sowie Ordnung und Sicherheit nicht noch zusätzlich komplizieren.
Erinnert
sei ferner daran, dass die Nutzung einer Garage für viele Potsdamer auch eine
Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse darstellt, da bei kleinen Wohneinheiten
ohne Keller oder kleiner Kammer die Garage zusätzlich als Abstellfläche genutzt
wird.