Antrag - 05/SVV/0272

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über die städtischen Betriebe KIS und GEWOBA mit Garagennutzern bzw. deren Gemeinschaften, die auf Grundstücken dieser Betriebe Garagen errichtet haben, Verhandlungen im Hinblick auf die ab 1. Januar 2007 geltenden gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Garagenstandortes insbesondere zu folgenden Sachverhalten  aufzunehmen:

 

-    Vertraglich vereinbarte Mindestfristen für die  Fortführung des Nutzungsverhältnisses und Verlängerungsoptionen,

-        Regelungen zur beiderseitigen vorzeitigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses und der damit verbundenen Entschädigungszahlungen an die Garagennutzer bzw. ihrer Beteiligung an den Abrisskosten,

-    Grundsätze möglicher Verkehrswerterhöhungen der betroffenen Garagenstandorte und der sich daraus ergebenden Entgeltleistungen der Garagennutzer,

-        Bedingungen für den Grundstückskauf oder eigentumsähnlichen Erwerb des Garagengrundstückes durch seine Nutzer.

 

Die Verhandlungen sind unverzüglich aufzunehmen und sollten bis 30.09.2006 abgeschlossen werden. Über die jeweiligen Ergebnisse ist im Finanzausschuss  regelmäßig zu berichten, erstmalig zu seiner Sitzung im November 2005 als Bestandteil der Haushaltsdiskussion.

 

Mit dem Antrag wird größere Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Auf dem Gebiet der Stadt Potsdam existieren ca. 3.000 Garagen in diesen Komplexen. Deren eventueller Fortfall nach dem 01.01.2006 würde bedeuten, dass im Gebiet von Potsdam ca. 18 km oder 54.000 m2 Stellfläche für das Abstellen von Fahrzeugen benötigt werden, unterstellt, allen Garagenbesitzern würde zu diesem Termin gleichzeitig gekündigt werden.

Notwendig wird eine derartige Entscheidung zum Bestandsschutz durch das Schuldrechtsanpassungsgesetz und den Wegfall der Investitionsschutzfrist für Garagen zum 31.12.2006, die dem Eigentümer von Grund und Boden Möglichkeiten in die Hand gibt, willkürlich mit den auf seinem Grund und Boden errichteten Garagen zu verfahren. Nicht alle noch Garagenbesitzer sind wegen der finanziellen Situation oder der territorialen Voraussetzungen in der Lage oder bereit, den von ihnen genutzten Grund und Boden käuflich zu erwerben.

Ein beschlossener Bestandsschutz würde in Potsdam Probleme mit dem ruhenden Verkehr sowie Ordnung und Sicherheit nicht noch zusätzlich komplizieren.

Erinnert sei ferner daran, dass die Nutzung einer Garage für viele Potsdamer auch eine Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse darstellt, da bei kleinen Wohneinheiten ohne Keller oder kleiner Kammer die Garage zusätzlich als Abstellfläche genutzt wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Ausgaben:

Entschädigungszahlungen der Stadt, Pachtausfall im Fall der Beendigung des Nutzungsverhältnisses ohne sofortige Weiternutzung

 

Einnahmen:

 

Beitrag der Nutzer zu Abrisskosten, Entgelterhöhungen bei Fortsetzung der Nutzungsverhältnisse

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