Beschlussvorlage - 10/SVV/0052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam stellt mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2010 den 4. doppischen Haushaltsplan auf. Erstmalig nach der Umstellung ist es möglich, neben den Planwerten auch erste vorläufige Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2007 auszuweisen und damit die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Daten noch einmal deutlich zu erhöhen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat am 30. Juni 2008 Ihre Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Konten (Doppik) aufgestellt. Damit wurde erstmalig ein vollständiger Vermögens- und Schuldenausweis und damit ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Landeshauptstadt Potsdam gewährleistet. Ziel hierbei war es, eine größtmögliche Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Handelns zu schaffen und den Verantwortlichen geeignete sowie wirtschaftsübliche Entscheidungs- und Steuerungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine von acht Modellkommunen, welche das neue Rechnungswesen im Land Brandenburg vorgezogen eingeführt haben. Die Pilotierungsphase dient insbesondere dazu, nachfolgenden Kommunen den Weg zur Umstellung zu ebnen, da die vielfältigen fachlichen, systemtechnischen und sonstigen Herausforderungen, die sich den Kommunen im Rahmen des Umstiegs stellen, von den Piloten bereits identifiziert und soweit möglich erste Lösungsansätze erarbeitet wurden. Nachfolgende Kommunen können somit bereits auf umfangreiches gesammeltes Wissen zurückgreifen und die Erfahrungen der Piloten für sich nutzen.

 

Seit Vorlage der Eröffnungsbilanz im Herbst 2008 hat die Landeshauptstadt Potsdam weiter am Umstellungsprozess gearbeitet, da dieser mit dem Umstellungsstichtag noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere die Aufstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses stellt hier noch einmal höchste Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die weitgehend neu und für die kommunal­spezifischen Anforderungen programmierten Buchhaltungssysteme.

 

Zum Planungsprozess für den Haushalt 2010 konnte der Verwaltungsleitung ein erster Arbeitsentwurf des Jahresabschlusses 2007 vorgelegt werden. Im Dezember wurde der gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf vom Kämmerer aufgestellte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 dem RPA zur Prüfung vorgelegt. Ungeachtet dessen hat das RPA jedoch die Jahresabschlussarbeiten im Rahmen einer begleitenden Prüfung bereits zuvor intensiv fachlich unterstützt. Nach Abschluss der Prüfungsarbeiten kann der Jahresabschlussentwurf dann vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden, so wie es das Verfahren nach § 82 Abs. 3 BbgKVerf vorsieht.

 

Auf Grund der Komplexität des Umstellungsprozesses und den damit verbundenen Fragestellungen und Herausforderungen, konnte die gesetzliche Frist nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf von einem Jahr nicht eingehalten werden. Gleiches wird für den Jahresabschluss 2008 gelten. Auf Grund des Bilanzkontinuitätsprinzips, welches zu den wesentlichsten Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) gehört, kann der Jahresabschluss 2008 erst auf Basis des beschlossenen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 erstellt werden. Dies ist der Grund, weshalb die in den Mustern zum Ergebnis- und Finanzhaushalt in den Verwaltungsvorschriften zur KomHKV vorgesehenen Angaben der Vorvorjahreszahlen (2008) für das Jahr 2010 nicht erfolgen können.

 

Um der Stadtverordnetenversammlung dennoch eine fundierte Basis für Ihre große Verantwortung im Rahmen der Entscheidung über den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 2010 zu geben, sind in sinngemäßer Anwendung der genannten Verwaltungsvorschriften, die nun vorliegenden (noch ungeprüften) Werte der Ergebnis- und Finanzrechnung 2007 in den Plänen ergänzt worden. Diese werden bis zur endgültigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Haushalt 2010 noch aktualisiert bzw. auf den letzten Stand gebracht.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

gemäß Anlage

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Anlagen

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