Beschlussvorlage - 11/SVV/0907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Grundlagen für die detaillierte Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013 sind:

·    die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Haushaltsplan 2012 für das   Haushaltsjahr 2013 vorgegeben werden

·    der Bericht zu den finanziellen Rahmenbedingung für den Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1)

·    die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche (Anlage 2)

·    die von den Geschäftsbereichen definierten Handlungsschwerpunkte für das Jahr 2013 (Anlage 3)

·    die Maßgaben zu den Konsolidierungspotentialen (Anlage 4).

Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 11,3 Mio. Euro soll nicht überschritten werden.

 

2. Die mit dem Haushaltsplan 2012 zugleich für das Haushaltsjahr 2013 bis 2015 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2013. Zur Absicherung der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2013 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,7 Mio. Euro veranschlagt. Dieser Betrag soll im Rahmen der Erstellung des Finanzplanentwurfes für 2013 nicht überschritten werden.

 

3. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.                                        

 

4. Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5. Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt in weiten Bereichen über eine moderne Infrastruktur sowie breite und qualitativ hochwertige Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur und Bildung. Dieses Angebot rechtfertigt eine sozialverträgliche und angemessene finanzielle Beteiligung der Bürger und Kunden der Landeshauptstadt Potsdam, so dass Maßnahmen zur Erreichung höherer Kostendeckungsgrade (Anpassung von Entgelten, Gehren und Hebesätzen) zu ergreifen sind.

 

6. Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltssicherung sind im Rahmen der Haushaltsplanung zu intensivieren. Folgende Zielsetzungen werden im Sinne eines investitionsorientierten Haushalts verfolgt:

a.      Einhaltung der beschlossenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2013 bei der Haushaltsplanaufstellung und dem Haushaltsbeschluss für 2013.

b.      Senkung der in der Ergebnis- und Finanzplanung des Haushalts 2012 für 2014 ff. ausgewiesenen Fehlbedarfe im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2013. Ziel der Ergebnis- und Finanzplanung des Haushalts 2013 ist:

·         die Halbierung des in 2012r 2014 geplanten Fehlbedarfs,

·         die Erreichung des Haushaltsausgleichs in 2015,

·         die Erwirtschaftung eines Überschusses ab 2016.

 

7. Zur Erreichung der in Ziffer 6 definierten Finanzziele sind neue, strukturell wirkende Haushaltssicherungsmaßnahmen mit einem hrlichen Gesamtkonsolidierungsbetrag von mindestens 7 Mio. Euro zu konkretisieren und der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2013 mit vorzulegen.

 

Folgende Konsolidierungspotentiale sollen dazu entwickelt und realisiert werden:

 

a.      Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in einem sozialverträglichen und angemessenen Rahmen (zusätzliches Konsolidierungspotenzial jährlich bis 2 Mio. Euro ab 2013).

b.      Optimierung der Finanzströme zwischen der Landeshauptstadt und ihren Beteiligungen, Realisierung erhöhter Ausschüttungen. Darin eingeschlossen: Überprüfung der Notwendigkeit der Ko-Finanzierung des ÖPNV durch die Landeshauptstadt (Finanzierungsvertrag mit der SWP) und Erschließung weiterer Potenziale in einer Größenordnung von mindestens 1 Mio. Euro bis 1,5 Mio. Eurohrlich im Mittelfristzeitraum bis 2016.

c.      Verringerung der Zuschussbedarfe der Geschäftsbereiche durch Aufgabenkritik im Bereich der freiwilligen Leistungen, durch Prozessoptimierung und durch Erhung der Kostendeckungsgrade (Anpassung der Ertrags- und Aufwandstrukturen) in den Einrichtungen der Kernverwaltung und bei den zuschussabhängigen Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (zusätzliches Konsolidierungspotenzial jährlich von mindestens 4 Mio. Euro bei mittelfristiger Umsetzung).

d.      Einstellung der Begrüßungsgeldzahlungen an Studierende (Einsparung in Höhe von ca. 270 Tsd. Euro jährlich ab 2013).

 

Grundlage für diesen Konsolidierungsprozess sind die in Anlage 4 enthaltenen Maßgaben.

 

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Eckwertebeschluss ist ein wichtiges Element der Budgetierung und verankert die Grundzüge der dezentralen Ressourcenverantwortung. Im Eckwertebeschluss definiert die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Verwaltung den Rahmen für die Gestaltung der Produktbereichs- oder Geschäftsbereichsbudgets. Dieser Rahmen bildet schließlich die Grundlage für die detaillierte Haushaltsplanung,

 

Die Bemessung der Budgets ist wiederum abhängig von den jeweiligen strategischen Schwerpunkten, auf welche sich die politische Ebene und die Verwaltungsführung vorab und unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Ziele verständigen sollten. Eine Verbindung der strategischen Ziele und der zugehörigen Budgets liegt nahe und lässt sich schlüssig im kommunalen Haushaltsplan abbilden.

 

Der Festlegung der Budgets geht eine möglichst realistische Betrachtung der finanziellen Rahmenbedingungen für das jeweilige Haushaltsjahr voraus. Durch diese Betrachtung wird letztendlich deutlich, welche Finanzmasse überhaupt zur Verteilung auf die Budgets zur Verfügung steht (siehe Anlage 1).

 

Die vorgeschlagenen Eckwerte für das Jahr 2013 bilden die Grundlage bzw. den Ausgangspunkt der Haushaltsplanung des Folgejahres und gewährleisten eine konsistente und transparente Verbindung zwischen Jahres- und Mittelfristplanung.

 

Die Eckwerte basieren auf den aktuell vorliegenden Erkenntnissen und Einschätzungen der Geschäfts- und Fachbereiche zu den zu erwartenden Entwicklungen in den entsprechenden Aufgabenfeldern.

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Verantwortungsbereiches), in deren Rahmen der Zuschussbedarf der einzelnen Geschäftsbereiche (siehe Anlage 2) in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Jahr 2013 ermittelt wird.

 

Kommunen in der Haushaltssicherungspflicht können ganz bewusst über die Budgetgestaltung die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches steuern, was durchaus auch in einem mittelfristigen Zeitraum darstellbar ist. In diesem Fall bietet es sich an, im Eckwertebeschluss einen Zielfehlbedarf für das jeweilige Haushaltsjahr festzusetzen. Dieser darf weder durch die Budgetverteilung noch durch die detaillierte Haushaltsplanung überschritten werden und dokumentiert gleichzeitig den ernsthaften Konsolidierungswillen nach innen und nach außen.

 

Das Ministerium des Innern hat mit Bescheid vom 08.09.2010 gemäß § 63 Abs. 5 BbgKVerf das Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2013 genehmigt. Der in diesem Bescheid erteilten Auflage für das Haushaltssicherungskonzept, den Haushaltsausgleich bereits im Jahr 2016 wieder herzustellen, ist die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 01.09.2010 beigetreten.

 

Die aktuellen Entwicklungen zeigen jedoch, dass diese Entscheidung nicht mehr ausreichend ist.

 

Durch das Auslaufen des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam mit großer Wahrscheinlichkeit erhebliche Einbußen bei den investiven Schlüsselzuweisungen. Ohne einen Ausgleich führen die daraus resultierenden Mindereinzahlungen im investiven Bereich des Finanzhaushaltes zu einer deutlichen Einschränkung in der Investitionstätigkeit. Dies ist mit den Anforderungen an eine wachsende Stadt nicht vereinbar.

 

Dieser Entwicklung kann mit einer nachhaltigen Stärkung des Ergebnishaushaltes entgegengewirkt werden. Dazu müssen der strukturelle Ausgleich der Ergebnisplanung eher erreicht und die Weichen für die Erwirtschaftung von Überschüssen frühzeitig gestellt werden.

 

Maßnahmen zur Sicherung und Stabilisierung des Haushaltsausgleiches sind in den seltensten Fällen sofort oder innerhalb einiger Monate umsetzbar. Eine Verknüpfung mit den Eckwerten für das Haushaltsjahr 2013 sorgt für eine realistische Vorlaufphase in Hinblick auf einen mittelfristigen Umsetzungszeitraum.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2013 beträgt der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2013 höchstens – 11,3 Mio. Euro. Dieser Wert entspricht der im Rahmen der Haushaltsplanung für 2012 erfolgten mittelfristigen Ergebnisplanung für 2013.

 

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Anlagen

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