Beschlussvorlage - 11/SVV/0907

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Beratungsfolge

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Eckwertebeschluss ist ein wichtiges Element der Budgetierung und verankert die Grundzüge der dezentralen Ressourcenverantwortung. Im Eckwertebeschluss definiert die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Verwaltung den Rahmen für die Gestaltung der Produktbereichs- oder Geschäftsbereichsbudgets. Dieser Rahmen bildet schließlich die Grundlage für die detaillierte Haushaltsplanung,

 

Die Bemessung der Budgets ist wiederum abhängig von den jeweiligen strategischen Schwerpunkten, auf welche sich die politische Ebene und die Verwaltungsführung vorab und unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Ziele verständigen sollten. Eine Verbindung der strategischen Ziele und der zugehörigen Budgets liegt nahe und lässt sich schlüssig im kommunalen Haushaltsplan abbilden.

 

Der Festlegung der Budgets geht eine möglichst realistische Betrachtung der finanziellen Rahmenbedingungen für das jeweilige Haushaltsjahr voraus. Durch diese Betrachtung wird letztendlich deutlich, welche Finanzmasse überhaupt zur Verteilung auf die Budgets zur Verfügung steht (siehe Anlage 1).

 

Die vorgeschlagenen Eckwerte für das Jahr 2013 bilden die Grundlage bzw. den Ausgangspunkt der Haushaltsplanung des Folgejahres und gewährleisten eine konsistente und transparente Verbindung zwischen Jahres- und Mittelfristplanung.

 

Die Eckwerte basieren auf den aktuell vorliegenden Erkenntnissen und Einschätzungen der Geschäfts- und Fachbereiche zu den zu erwartenden Entwicklungen in den entsprechenden Aufgabenfeldern.

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Verantwortungsbereiches), in deren Rahmen der Zuschussbedarf der einzelnen Geschäftsbereiche (siehe Anlage 2) in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Jahr 2013 ermittelt wird.

 

Kommunen in der Haushaltssicherungspflicht können ganz bewusst über die Budgetgestaltung die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches steuern, was durchaus auch in einem mittelfristigen Zeitraum darstellbar ist. In diesem Fall bietet es sich an, im Eckwertebeschluss einen Zielfehlbedarf für das jeweilige Haushaltsjahr festzusetzen. Dieser darf weder durch die Budgetverteilung noch durch die detaillierte Haushaltsplanung überschritten werden und dokumentiert gleichzeitig den ernsthaften Konsolidierungswillen nach innen und nach außen.

 

Das Ministerium des Innern hat mit Bescheid vom 08.09.2010 gemäß § 63 Abs. 5 BbgKVerf das Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2013 genehmigt. Der in diesem Bescheid erteilten Auflage für das Haushaltssicherungskonzept, den Haushaltsausgleich bereits im Jahr 2016 wieder herzustellen, ist die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 01.09.2010 beigetreten.

 

Die aktuellen Entwicklungen zeigen jedoch, dass diese Entscheidung nicht mehr ausreichend ist.

 

Durch das Auslaufen des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam mit großer Wahrscheinlichkeit erhebliche Einbußen bei den investiven Schlüsselzuweisungen. Ohne einen Ausgleich führen die daraus resultierenden Mindereinzahlungen im investiven Bereich des Finanzhaushaltes zu einer deutlichen Einschränkung in der Investitionstätigkeit. Dies ist mit den Anforderungen an eine wachsende Stadt nicht vereinbar.

 

Dieser Entwicklung kann mit einer nachhaltigen Stärkung des Ergebnishaushaltes entgegengewirkt werden. Dazu müssen der strukturelle Ausgleich der Ergebnisplanung eher erreicht und die Weichen für die Erwirtschaftung von Überschüssen frühzeitig gestellt werden.

 

Maßnahmen zur Sicherung und Stabilisierung des Haushaltsausgleiches sind in den seltensten Fällen sofort oder innerhalb einiger Monate umsetzbar. Eine Verknüpfung mit den Eckwerten für das Haushaltsjahr 2013 sorgt für eine realistische Vorlaufphase in Hinblick auf einen mittelfristigen Umsetzungszeitraum.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2013 beträgt der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2013 höchstens – 11,3 Mio. Euro. Dieser Wert entspricht der im Rahmen der Haushaltsplanung für 2012 erfolgten mittelfristigen Ergebnisplanung für 2013.

 

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Anlagen

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