Beschlussvorlage - 12/SVV/0732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Grundlagen für die detaillierte Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2013/2014 sind:

 

-               die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Haushaltsplan 2012 für die  Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgegeben wurden

-               der aktualisierte und an den Orientierungsdaten des Landes Brandenburg vom September 2012 ausgerichtete Bericht zu den finanziellen Rahmenbedingungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Anlage 1) und

-               die aus der mittelfristigen Ergebnisplanung abgeleiteten Geschäftsbereichsbudgets für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Anlage 2)

-               die von den Geschäftsbereichen definierten Handlungsschwerpunkte für das Jahr 2013 (Anlage 3).

 

Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung des Haushaltes 2012 für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 11,3 Mio. € soll nicht überschritten werden.

Der für 2014 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 9,8 Mio. € soll zumindest halbiert werden.

 

2.               Die mit dem Haushaltsplan 2012 zugleich für das Haushaltsjahr 2013 bis 2015 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung ab 2013. In Anbetracht der ab 2013 erheblich sinkenden investiven Schlüsselzuweisungen (voraussichtliche Gesamtsumme an Mindereinzahlungen im Planungszeitraum 2013 – 2015 = 14,0 Mio. €) ist das Investitionsprogramm dahingehend zu überarbeiten, dass die fehlenden Einzahlungen durch Maßnahmenstreckungen, -verschiebungen, aber auch durch Maßnahmenverzicht kompensiert werden. Das Kompensationsgebot gilt im Übrigen auch für die Veranschlagung neuer unabweisbarer Maßnahmen. Zur Absicherung der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2013 eine Kreditaufnahme in he von 1.700.000 € veranschlagt. Dieser Betrag soll im Rahmen der Erstellung des Finanzplanentwurfes für 2013 nicht überschritten werden.

 

3.               Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.               Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5.               Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Haushaltssicherung wird weiter intensiviert. Folgende Zielsetzungen werden im Sinne eines investitionsorientierten Haushaltes verfolgt:

             

Neben der unabdingbaren Einhaltung der Eckwertvorgaben für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 sind  

 

-  für das Haushaltsjahr 2015 der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt anzustreben und

-  für das Haushaltsjahr 2016 ein zahlungswirksamer Überschuss anzustreben.

 

Grundlage für die Intensivierung der Arbeit an der nachhaltigen Haushaltssicherung bildet der Verwaltungsbericht zum 17-Punkte-Paket (Anlage 4). Hierin sind unterschiedliche Handlungsansätze dargestellt, deren Realisierung jeweils einer Entscheidung  der Stadtverordnetenversammlung unterliegt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Eckwertebeschluss ist ein wichtiges Element der Budgetierung und verankert die Grundzüge der dezentralen Ressourcenverantwortung.

Im Eckwertebeschluss definiert die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Verwaltung den Rahmen für die Gestaltung der Produktbereichs- oder Geschäftsbereichsbudgets. Dieser Rahmen bildet schließlich die Grundlage für die detaillierte Haushaltsplanung.

 

Die Bemessung der Budgets ist wiederum abhängig von den jeweiligen strategischen Schwerpunkten, auf welche sich die politische Ebene und die Verwaltungsführung vorab und unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Ziele verständigen sollten.

Eine Verbindung der strategischen Ziele und der zugehörigen Budgets liegt nahe und lässt sich schlüssig im kommunalen Haushaltsplan abbilden (Anlage 3).  

 

Der Festlegung der Budgets geht eine möglichst realistische Betrachtung der finanziellen Rahmenbedingungen für das jeweilige Haushaltsjahr voraus. Durch diese Betrachtung wird letztendlich deutlich, welche Finanzmasse überhaupt zur Verteilung auf die Budgets zur Verfügung steht (Anlage 1).

 

Die vorgeschlagenen Eckwerter die Jahre 2013 und 2014 bilden die Grundlage bzw. den Ausgangspunkt der Haushaltsplanung der Folgejahre und gewährleisten eine konsistente und transparente Verbindung zwischen Jahres- und Mittelfristplanung.

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (aus der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Verantwortungsbereiches), in deren Rahmen der Zuschussbedarf der einzelnen Geschäftsbereiche (siehe Anlage 2) in der mittelfristigen Ergebnisplanung für die Jahre 2013 und 2014 ermittelt wird.

 

Kommunen in der Haushaltssicherungspflicht können ganz bewusst über die Budgetgestaltung die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches steuern, was durchaus auch in einem mittelfristigen Zeitraum darstellbar ist. In diesem Fall bietet es sich an, im Eckwertebeschluss einen Zielfehlbedarf für das jeweilige Haushaltsjahr festzusetzen. Dieser darf weder durch die Budgetverteilung noch durch die detaillierte Haushaltsplanung überschritten werden und dokumentiert gleichzeitig den ernsthaften Konsolidierungswillen nach innen und nach außen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich hier eine ganz klare Zielstellung gegeben:

 

Durch das Auslaufen des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 ergeben sich erhebliche Einbußen bei den investiven Schlüsselzuweisungen. Ohne einen Ausgleich führen die daraus resultierenden Mindereinzahlungen im investiven Bereich des Finanzhaushaltes zu einer deutlichen Einschränkung in der Investitionstätigkeit. In den Haushaltsjahren 2013-2015 werden die Auswirkungen bereits deutlich.

In diesem Zeitraum werden insgesamt 14,0 Mio. € auf der Einzahlungsseite fehlen. Da die Erwirtschaftung eines zahlungswirksamen Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in diesen Jahren noch nicht erreicht werden kann, ist das Investitionsprogramm einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Die Verschiebung und Streckung von Maßnahmen, aber auch der Maßnahmenverzicht sollen dazu führen, dass die Veranschlagung zusätzlicher genehmigungspflichtiger Kreditaufnahmen nicht erforderlich wird.

 

Davon ausgehend, dass die investiven Schlüsselzuweisungen immer weiter sinken werden, kann nur durch einen investitionsorientierten Haushalt gewährleistet werden, dass die Investitionstätigkeit der Landeshauptstadt Potsdam mit den wachsenden Anforderungen Schritt halten kann. Ab 2016 sollen zahlungswirksame Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit den investiven Bereich stützen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielstellung hat die Verwaltung 17 von der Politik vorgegebene Handlungsfelder  hinsichtlich der Konsolidierungspotentiale untersucht und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst (Anlage 4).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte beträgt der Jahresfehlbedarf im Ergebnishaushalt 2013 chstens 11,3 Mio. € und in 2014chstens 4,9 Mio. €.

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