Beschlussvorlage - 22/SVV/0704

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine neue Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt am Pflegeaufwand der Potsdamer Parks und Gartenanlagen zu verhandeln.

 

  1. Sollte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nachweisen können, dass trotz erhöhter Zuwendungen ihrer Stifter weiterhin ein Pflegedefizit in Potsdamer Parks und Gartenanlagen besteht, ist die Landeshauptstadt zur Wahrung des Gartendenkmals und zur Förderung des Tourismus, der Förderung des kulturellen Erbes, des Klimaschutzes und der Naherholung der Potsdamerinnen und Potsdamer bereit, einen finanziellen Beitrag zum Abbau des nachgewiesenen Defizits zu leisten.

 

  1. Bedingungen einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt für die Laufzeit der Vereinbarung sind:

 

a)      Ein Nachweis des Pflegedefizits in den Potsdamer Parks und Gartenanlagen, das durch Aspekte entsteht, von denen die LHP profitiert, wie zum Beispiel Tourismus und die Naherholung der Potsdamerinnen und Potsdamer

 

b)      Eine Zusage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, für die Parks und Gartenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam keinen pflichtigen Eintritt zu erheben

 

c)      Eine Fokussierung der Maßnahmen auf die Sicherung des Bestandes an Bepflanzungen und umen um den negativen Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken

 

d)      Eine vertraglich für die Dauer der Zahlung abgesicherte Vertretung der Landeshauptstadt Potsdam in den Stiftungsgremien oder eine regelmäßige Beteiligung an deren Sitzungen verbunden mit einer Berichtspflicht für den Vertreter der LHP

 

e)      Ein Vorschlag über die Einführung eines Kundenbeirates für die Parks der SPSG auf dem Gebiet der LHP um Nutzungskonflikte an unterschiedlichen Standorten unter Einbeziehung der Nutzenden zu klären.

 

  1. Der finanzielle Beitrag der Landeshauptstadt darf maximal 1 Mio. Euro für das Jahr 2024 betragen. Der Vertragsabschluss steht unter Vorbehalt des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

  1. Der Vertrag wird zunächst für das Jahr 2024 verlängert und im Herbst 2024 evaluiert.

 

  1. Die SPSG wird gebeten, bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2024 ein ausgearbeitetes Konzept den Stadtverordneten vorzulegen, welches Alternativen zur finanziellen Beteiligung der LHP am Pflegeaufwand der SPSG aufzeigen soll. Dieses Konzept soll zur Entscheidungsfindung über die Verlängerung der finanziellen Beteiligung am Pflegeaufwand über das Jahr 2024 hinaus geeignet sein und insbesondere über mögliche Kosten und geplante Zugangsbeschränkungen für die Potsdamerinnen und Potsdamer aufklären.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Durch den Abbau eines Pflegedefizits in den Potsdamer Parks und Gartenanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten wird der Bestand an Bepflanzungen und Bäumen gesichert und den negativen Auswirkungen des Klimawandels entgegengewirkt. 

 

 

Begründung:

 

DieVereinbarung über die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an den Mehrwert-Gartenprojekten der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ uft Ende des Jahres 2023 aus.

 

Im Hinblick auf das Auslaufen der ersten Vereinbarung in den Jahren 2014 bis 2018 hatte die Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2017 beschlossen, dass bei den Ländern Berlin und Brandenburg und dem Bund darauf zu drängen sei, dass auch weiterhin kein pflichtiger Parkeintritt erhoben wird (17/SVV/0721). Die Stadtverordneten sprachen sich daher dafür aus, dass ein Parkeintritt auch nicht über einen Modellversuch eingeführt wird. Vielmehr sollten die Zuwendungsgeber zur Behebung eines Pflegedefizits (jährlich 4,5 Mio. Euro) und Abwendung eines Parkeintritts die Stiftung finanziell adäquat ausstatten. Sollten die beiden Bundesländer und der Bund ihre finanzielle Beteiligung an den Stiftungsausgaben nicht erhöhen, sei die Landeshauptstadt aber bereit, einen Beitrag zur Pflege der Parkanlagen zu leisten und über eine finanzielle Beteiligung zu verhandeln. Als Obergrenze wurden 5 Mio. Euro in 5 Jahren beschlossen. Der Landeshauptstadt sollte weiterhin ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Mittel eingeräumt werden.

 

Die SPSG formulierte daher erneut so gennannte „Mehrwert-Gartenprojekte“ und verhandelte mit der Landeshauptstadt eine Verlängerung der finanziellen Beteiligung. Schließlich wurde am 27.06.2018 eine neue entsprechende Vereinbarung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (18/SVV/0372).

 

In der Vorbemerkung der Vereinbarung sind als Motive der Stadt zur finanziellen Beteiligung festgehalten:

 

Die Stadt hat an der Erhaltung der auf dem Stadtgebiet gelegenen Parkanlagen ein erhebliches Interesse, da diese von den Einwohnern der Stadt für Erholungszwecke und als Durchwegung von Fußngern und Radfahrern genutzt wird. Die Parkanlagen gehören zu den beliebtesten touristischen Zielen in Potsdam, was nicht zuletzt der Außendarstellung der Stadt dient. Es gehört zur kommunalen Aufgabe, das kulturelle Leben in der Kommune zu fördern, das kulturelle Erbe zu vermitteln sowie ihren Einwohnern die Teilnahme am kulturellen Leben sowie den Zugang zu den Kulturgütern zu ermöglichen (§ 2 Abs. 2 BbgKVerf). Die ungehinderte Erlebbarkeit und Zugänglichkeit der Parkanlage für die Potsdamer Einwohner sowie die Touristen ist daher für die Stadt Potsdam von besonderer Bedeutung.“

 

Die Mittel der Landeshauptstadt dürfen nur für die definierten Gartenprojekte auf dem Gebiet der Stadt eingesetzt werden. Ein Umsetzungsplan wird jährlich mit dem Bereich Grünflächen abgestimmt. Dabei werden auch kleine Anpassungen an den Zwecken vorgenommen. Den Hauptteil der Mittel setzt die Stiftung für die Beschäftigung zusätzlicher Gärtner ein. Aufgrund von Fachkräftemangel bestand jedoch auch die Möglichkeit, die Mittel für konkrete Investitionsvorhaben wie für die Gartenanlage vor der Bildergalerie einzusetzen.

 

Aufgrund der Beschlusslage und der Befristung der Vereinbarung sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes 2022 im Bereich Grünflächen ab 2024 keine finanziellen Mittel mehr für diesen Zweck vorgesehen. Vielmehr besteht aufgrund eigener Bedarfe zur Pflege städtischer Grünflächen ein eigenes Pflegedefizit, das derzeit nicht im städtischen Haushalt finanziert werden kann.    

 

Nach Auskunft der SPSG haben die Zuwendungsgeber Bund, Brandenburg und Berlin in den letzten Jahren ihre Zuwendungen erhöht, aufgrund der klimatischen Veränderungen und der allgemeinen Preissteigerung bestehe aber weiterhin ein Defizit. Die SPSG sieht daher weiterhin den Bedarf einer Kostenbeteiligung der Landeshauptstadt, um die Qualität und Attraktivität der historischen Parkanlagen auch im Interesse der Stadt, ihrer Einwohner und Besucher zu sichern.

 

Der Oberbürgermeister soll daher beauftragt werden, mit der SPSG über eine neue Vereinbarung zu verhandeln. Bedingung dafür ist, dass die Stiftung ein Pflegedefizit trotz erhöhter Zuwendungen der Stifter nachweist und weiterhin auf die Einführung eines pflichtigen Eintritts in Parks und Gartenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam verzichtet. Kann die SPSG ein Pflegedefizit nachweisen, ist die Landeshauptstadt bereit, sich am Abbau dieses nachgewiesenen Defizits bis zu einer maximalen Höhe von 5 Mio. Euro in 5 Jahren zu beteiligen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Eine neue Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt am Pflegeaufwand der SPSG führt zu Mehraufwendungen im Produkt (5510000.5316000) von 1 Mio. Euro für das Jahr 2024.

 

Da der Vertrag mit der SPSG zum 31.12.2023 ausläuft, sind ab dem Jahr 2024 keine weiteren finanziellen Mittel im Produkt (5510000.5316000) für diese freiwillige Aufgabe vorgesehen. Das heißt, sollte die LHP erneut eine vertragliche Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung der SPSG eingehen, müssen die notwendigen Mittel innerhalb des Haushaltsbudgets ab 2024 aufgenommen und ausgesteuert werden, ggf. zu Lasten anderweitiger freiwilliger Aufgaben. Es besteht ein Haushaltsvorbehalt.

 

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Anlagen

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