Antrag - 02/SVV/0355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§ 21 (1), Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende

neue Fassung:

 

Beschlussvorlagen und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und von Stadtverordneten eingebracht werden.

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Erläuterung

Seit Jahren ist es in der Stadtverordnetenversammlung Praxis, Fachausschüssen ein Antragsrecht zuzugestehen. Dem liegt der Rechtsgedanke zugrunde, daß die Rechte, die bereits einzelnen Stadtverordneten zustehen, erst recht einer Gruppe von Stadtverordneten zugute kommen soll.

In der Vergangenheit wurden bereits von fast allen Ausschüssen Anträge in die StVV eingebracht.

Obwohl sich Anträge aus den Ausschüssen als Gewohnheitsrecht längst etabliert haben, ist das Ausschußantragsrecht in letzter Zeit ohne ersichtlichen Grund in Frage gestellt worden. Mit der vorgeschlagenen Beschlußfassung soll die Frage endlich verbindlich geklärt und die Arbeit der Fachausschüsse aufgewertet werden.

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