Antrag - 14/SVV/0904

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit freien Trägern und deren Dachorganisationen über den Bau und Betrieb benötigter Schulen zu führen, konkrete Berechnungsmodelle zu erstellen und diese mit den bisherigen Kalkulationen der Kosten zu vergleichen.

 

Über die jeweiligen Ergebnisse der Gespräche ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Dezember 2014, zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Drucksache 14/SVV/0063, 5 d) Refinanzierung Umsetzung Schulentwicklungsplan, hat die Verwaltung den Auftrag erhalten zu prüfen, welche Entlastungseffekte und Bedingungen sich durch die Einbeziehung freier Träger beim Bau und Betrieb von Schulen ergeben.

 

Die Durchführung dieses Auftrages verlangt ein strukturiertes und systematisches Vorgehen. Zunächst sind alle Rahmenbedingungen zu erfassen,  alle Möglichkeiten und Modelle (z.B. von beitragsfrei über eine Staffelung des Schulgeldes bis hin zur Kostendeckung)  im Gespräch mit freien Trägern ergebnisoffen festzustellen und zu erörtern, Modelle zu konkretisieren sowie die Effekte zu quantifizieren und dem Bau und Betrieb öffentlicher Schulen gegenüberzustellen.

 

Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Potsdam ist nach Einschätzung der Kommunalaufsicht weiterhin angespannt, die Leistungsfähigkeit kann nicht bescheinigt werden. Deshalb sind Konsolidierungsbemühungen des zu erwartenden erheblichen Anstiegs erforderlicher Investitionsmaßnahmen in der wachsenden Stadt notwendig. Dazu gehört insbesondere, eine Entlastung bei der Umsetzung des Schulentwicklungsplans sorgfältig zu prüfen. Die Einbeziehung freier Träger eröffnet hier Möglichkeiten. Dies kann jedoch nur festgestellt und bewertet werden, wenn die Möglichkeiten systematisch, ohne Vorbedingen und ergebnisoffen zusammengestellt und anhand konkreter Berechnungen verglichen werden.

 

Dem Kreisschulbeirat und Kreiselternrat Potsdam wurde mit Schreiben vom 05.09.2014 vom MBJS mitgeteilt, dass bezüglich der Raumgestaltung nur Standardempfehlungen des Ministeriums vorliegen und bezüglich finanziellen Unterstützungen: „Zurzeit bestehen von Seiten des MBJS leider überhaupt keine Möglichkeiten zur Förderung geplanter Schulbaumaßnahmen.“ Des Weiteren wird mitgeteilt, „ mitgeteilt werden, dass die Stadt Potsdam an demr „Bildung“ geplanten Anteil (der EU in der neuen Förderperiode) nicht teilhaben kann, da die „wachsenden“ Städte des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen wurden. Damit wird unterstrichen, dass die Stadt Potsdam hinsichtlich der Flexibilität ihrer Schulbauplanungen gebunden ist und weder auf moderne Erkenntnis noch auf besondere pädagogische Forderungen eingehen kann. Umso mehr müssen freie Träger einbezogen werden, da die flexibler planen können und sowohl auf die Raumplanung wie auch auf die pädagogischen Inhalte besser eingehen können. 

 

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