Beschlussvorlage - 07/SVV/0021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Investitionsprogramm für die Jahre 2006 – 2010 als Richtlinie für die Investitionsplanung.

 

Der Festsetzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft gemäß § 83 Abs. 1 GO eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Im Finanzplan sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Als wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen (§ 83 Abs. 3 GO Bbg). Das Investitionsprogramm ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Künftig – d.h. mit Einführung der Doppik – gliedert sich die bisherige Finanz- und Investitionsplanung in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (vgl. § 83 GO-Entwurf). Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Die bisher vorgeschriebene Aufstellung eines Investitionsprogramms ist künftig nicht mehr in dieser Weise erforderlich, weil die Investitionsmaßnahmen im doppischen Haushalt in der Finanzplanung enthalten sind.

 

Der vorliegende Entwurf des kameralen Investitionsprogramms stellt die Entwicklung künftiger Jahre dar und erfüllt somit auch die Voraussetzung für die doppische Finanzplanung; das beschlossene kamerale Investitionsprogramm wird dann in diesem Sinne Bestandteil des doppischen Haushalts.

 

Im vorliegenden Entwurf des Investitionsprogramms ist die Finanzierung wichtiger kommunaler Investitionen wie z.B. Investitionen in den Sanierungsgebieten, der Umbau der L 40, die Sanierung des OSZ II und des Campus am Stern, die Sanierung von Schulen, Kitas und Turnhallen sowie die Sanierung der Stadtbibliothek und des „Alten Rathaus“ vorgesehen.

 

Einige wichtige Beispiele sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

 

Maßnahme (in EUR)

2006

2007

2008

2009

2010

Sanierung Schulen /Turnhallen einschließlich Brandschutz

6.360.000

1.920.000

170.000

555.000

3.535.000

Sanierung "Campus Am Stern"

645.000

1.600.000

1.000.000

2.000.000

3.000.000

OSZ II

3.200.000

4.200.000

5.297.000

555.000

0

Altes Rathaus

400

500.000

500.000

4.359.000

744.000

Stadtbibliothek

 

 

 

200.000

2.785.000

Sanierung Kita`s

1.587.000

513.000

250.000

1.684.000

1.566.000

Städtebauliche Sanierung und Entwicklung der Neubaugebiete

7.904.000

7.131.000

1.210.000

1.220.000

920.000

Sanierungsgebiete mit ZKS

18.978.000

28.592.000

24.915.000

16.865.000

12.233.000

Gemeindestraßen

4.950.000

3.191.000

1.866.000

1.890.000

1.170.000

Umbau L 40

6.028.000

6.294.000

6.171.000

6.756.000

7.070.000

ÖPNV-Ring Golm

4.631.000

2.000.000

700.000

1.300.000

0

Zuschuss ÖPNV

3.515.000

2.500.000

2.000.000

2.000.000

2.000.000

 

 

Mit der Aufstellung des Investitionsprogramms soll zum einen den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung eine ihnen vertraute Darstellung der Investitionen im Finanzplanzeitraum vorgelegt werden. Zum anderen ist damit beabsichtigt, eine nachvollziehbare Grundlage zum noch zu beschließenden doppischen Haushalt zu sichern.

 

Zeitgleich wird die Beschlussvorlage „Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2007“ einschließlich des dazugehörigen mittelfristigen Finanzplans und des Investitionsprogramms des Eigenbetriebes vorgelegt. Bezogen auf den Hochbau sind jeweils beide Investitionsprogramme zu betrachten, um ein vollständiges Bild der Investitionstätigkeit der Landeshauptstadt zu erhalten. Unter Einbeziehung der Möglichkeiten des Eigenbetriebes sind darin nämlich zusätzliche Investitionstätigkeiten vorgesehen, wie sie mit der bisherigen Art von Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm kaum oder gar nicht möglich wären.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlage: Entwurf Investitionsprogramm 2006 - 2010

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Anlagen

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