Beschlussvorlage - 07/SVV/0021
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm 2006 - 2010 (kameral)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2007
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07.03.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.02.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.02.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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20.02.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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22.02.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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21.02.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.02.2007
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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22.02.2007
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Erläuterung
Begründung:
Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft gemäß § 83 Abs. 1
GO eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Im Finanzplan sind Umfang
und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die
Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Als wesentlicher Bestandteil der
Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen (§ 83 Abs. 3 GO Bbg).
Das Investitionsprogramm ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Künftig – d.h. mit Einführung der Doppik – gliedert sich die bisherige Finanz- und Investitionsplanung in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (vgl. § 83 GO-Entwurf). Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Die bisher vorgeschriebene Aufstellung eines Investitionsprogramms ist künftig nicht mehr in dieser Weise erforderlich, weil die Investitionsmaßnahmen im doppischen Haushalt in der Finanzplanung enthalten sind.
Der vorliegende Entwurf des kameralen Investitionsprogramms stellt die Entwicklung künftiger Jahre dar und erfüllt somit auch die Voraussetzung für die doppische Finanzplanung; das beschlossene kamerale Investitionsprogramm wird dann in diesem Sinne Bestandteil des doppischen Haushalts.
Im vorliegenden Entwurf des Investitionsprogramms ist die Finanzierung wichtiger kommunaler Investitionen wie z.B. Investitionen in den Sanierungsgebieten, der Umbau der L 40, die Sanierung des OSZ II und des Campus am Stern, die Sanierung von Schulen, Kitas und Turnhallen sowie die Sanierung der Stadtbibliothek und des „Alten Rathaus“ vorgesehen.
Einige wichtige Beispiele sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Maßnahme (in EUR) |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
Sanierung Schulen /Turnhallen einschließlich Brandschutz |
6.360.000 |
1.920.000 |
170.000 |
555.000 |
3.535.000 |
Sanierung "Campus Am Stern" |
645.000 |
1.600.000 |
1.000.000 |
2.000.000 |
3.000.000 |
OSZ II |
3.200.000 |
4.200.000 |
5.297.000 |
555.000 |
0 |
Altes Rathaus |
400 |
500.000 |
500.000 |
4.359.000 |
744.000 |
Stadtbibliothek |
|
|
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200.000 |
2.785.000 |
Sanierung Kita`s |
1.587.000 |
513.000 |
250.000 |
1.684.000 |
1.566.000 |
Städtebauliche Sanierung und Entwicklung der Neubaugebiete
|
7.904.000 |
7.131.000 |
1.210.000 |
1.220.000 |
920.000 |
Sanierungsgebiete mit ZKS |
18.978.000 |
28.592.000 |
24.915.000 |
16.865.000 |
12.233.000 |
Gemeindestraßen |
4.950.000 |
3.191.000 |
1.866.000 |
1.890.000 |
1.170.000 |
Umbau L 40 |
6.028.000 |
6.294.000 |
6.171.000 |
6.756.000 |
7.070.000 |
ÖPNV-Ring Golm |
4.631.000 |
2.000.000 |
700.000 |
1.300.000 |
0 |
Zuschuss ÖPNV |
3.515.000 |
2.500.000 |
2.000.000 |
2.000.000 |
2.000.000 |
Mit der Aufstellung des Investitionsprogramms soll zum einen den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung eine ihnen vertraute Darstellung der Investitionen im Finanzplanzeitraum vorgelegt werden. Zum anderen ist damit beabsichtigt, eine nachvollziehbare Grundlage zum noch zu beschließenden doppischen Haushalt zu sichern.
Zeitgleich wird die Beschlussvorlage „Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2007“ einschließlich des dazugehörigen mittelfristigen Finanzplans und des Investitionsprogramms des Eigenbetriebes vorgelegt. Bezogen auf den Hochbau sind jeweils beide Investitionsprogramme zu betrachten, um ein vollständiges Bild der Investitionstätigkeit der Landeshauptstadt zu erhalten. Unter Einbeziehung der Möglichkeiten des Eigenbetriebes sind darin nämlich zusätzliche Investitionstätigkeiten vorgesehen, wie sie mit der bisherigen Art von Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm kaum oder gar nicht möglich wären.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,8 kB
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