Beschlussvorlage - 07/SVV/0948

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Flächennutzungsplan /FNP) der Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam wird als Abwägungsmaterial für den FNP öffentlich ausgelegt.

 

2.      Ab Abschluss der Auslegung gilt der FNP-Entwurf als neue Grundlage für

-          die Entwicklung von Bebauungsplänen gemäß § 8 Abs. 3, Satz 2 BauGB,

-          die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35                  BauGB.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Teil 1            FNP Begründung                                                    160 Seiten

Teil 2 FNP Umweltbericht 115 Seiten

Teil 3 FNP Pläne 14 Seiten A3

- Anlage 2:                               LP Erläuterung                                                                                                                             67 Seiten                                 LP Pläne                                                                                                                                                           2 Seiten A3

 

Am 02.03.2005 fasste die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam den Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Der Vorentwurf wurde mit den Ämtern und Fachbereichen der Stadt Potsdam abgestimmt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 26. April 2006 im Amtsblatt Nr. 5 der Landeshauptstadt Potsdam angekündigt. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (Stand: April 2006) wurde zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  vom 08.05.2006 bis 09.06.2006 zur Diskussion vorgelegt.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden am 24.05.2006  zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert und über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert.

 

Zu Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger und Nachbargemeinden, der zwischenzeitlich erreichten Planungsstände der verbindlichen Bauleitplanung und unterschiedlicher Fachplanungen (z.B. Verkehrsentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung, Sportstättenentwicklungsplanung, Jugendhilfeplan, Aktualisierung des Kleingarten-Entwicklungskonzeptes) sowie neuer Informationen zur voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung und zum Flächenbedarf einzelner Nutzungen wurde der Vorentwurf zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes (Stand: Juni 2007) überarbeitet.

 

Das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erfordert keine wesentliche Änderungen des FNP.  Die gesamtstädtischen Ziele der Entwicklung wurden im Entwurf des FNP beibehalten. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind in Anlage 1 zusammengefasst.

 

Änderungen gegenüber dem FNP- Vorentwurf sind:

 

1-      Erweiterung des Wissenschaftsstandortes am Telegrafenberg (bisher „Fläche für Wald“/ „Sonderbaufläche“)

2-      Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ im Bereich des Stern-Centers (bisher „Sonderbaufläche“/„Gewerbliche Baufläche“) sowie im Friedrichspark (bisher „Sonderbaufläche“)

3-      Erweiterung von „Gemischten Bauflächen“ in den Ortsteilen Uetz-Paaren und Marquardt

4-      Darstellung von  „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil“ in den Bereichen Campingplatz Gaisberg, Kuhforter Damm/ OT Golm (bisher „Grünfläche“), UNI-Standort westlich  des Neuen Palais (bisher „Sonderbaufläche“)

5-      Ergänzung der Darstellung des Hauptstraßennetzes (Geschwister-Scholl-Str./ Kastanienallee, Drewitzer Str.)

6-      Erweiterung des Standortes für Ver- und Entsorgung am Lerchensteig (bisher „Fläche für die Landwirtschaft“)

 

Der erforderliche Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2a BauGB liegt als selbständiger Teil der Begründung zum FNP vor (s. Anlage 1).

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren mit dem Landschaftsplan aufgestellt. Der Landschaftsplan als Instrument der Umweltvorsorge hat dabei die vordringliche Aufgabe, Zielvorgaben für verträgliche Raumnutzungsstrukturen in der Potsdamer Kulturlandschaft zu entwickeln. Die Ergebnisse des vorliegenden Landschaftsplan-Entwurfs (s. Anlage 2) wurden in die Abwägung über die Darstellungen der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes einbezogen und dementsprechend in die räumliche Gesamtplanung integriert. Soweit dabei den Inhalten der Landschaftsplanung nicht Rechnung getragen werden konnte, wird dies im Begründungstext zum Flächennutzungsplan-Entwurf gesondert dargelegt.

 

Im Landschaftsplan gibt 21 Konflikte zur Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Für 15 davon liegen Beschlüsse der Stadtverordneten, der Gemeindevertretungen der ehemaligen selbstständigen Gemeinden vor, oder es handelt sich um Kennzeichnungen von Landesplanungen. In diesen wurden die Entscheidungen für entsprechende Standorte bzw. Vorhaben getroffen. Die Darstellungen im FNP gründen auf diese Festlegungen. Für die verbleibende 6 Konflikte muss im Rahmen der Abwägung eine Entscheidung getroffen werden.

 

Entsprechend der Umweltprüfung des Flächennutzungsplans sind die fachplanerischen Inhalte des Landschaftsplans einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen worden (§ 19 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Diese wird hiermit ebenfalls vorgelegt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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