Antrag - 12/SVV/0214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in vielbefahrenen Straßen mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einzuführen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeppelinstraße, der Breiten Straße, der Kurfürstenstraße, der Hans-Thoma-Straße und der Großbeerenstraße bzw. für einzelne Straßenabschnitte in diesen Straßen jeweils vorliegen.

 

Außerdem sollen die erforderlichen Maßnahmen und die entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen geprüft werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Juni 2012 zu unterrichten.

 

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Nach Berichten in der Lokalpresse vom 15.03.2012 empfiehlt des Landesumweltamt in der Großbeerenstraße zwischen Fritz-Zubeil-Straße und Lutherplatz eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festzulegen. Nach Untersuchungen der Behörde könnte durch Tempo 30 die Feinstaubbelastung um 7 % und die Konzentration von Stickstoffoxid um 19 % gesenkt werden.

 

Bislang setzt die Stadtverwaltung vorrangig auf die Schaltung von Pförtnerampeln, die den Verkehrsfluss in Zeiten hoher Luftbelastung regulieren soll. Dieser Ansatz führt allerdings nicht zu einer Verminderung des Schadstoff- und Feinstaubausstoßes, sondern lediglich zu einer anderen Verteilung. Eine nachhaltige Umweltpolitik sollte aber darauf setzen, dass Verkehr, Lärm und Abgase vermieden werden.

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Anlagen

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