Antrag - 14/SVV/0717

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Planung der Finanzausstattung städtischer Kultureinrichtungen im Haushalt 2015/2016 folgende Kriterien in die Haushaltsplanung aufzunehmen:

  1. In den städtischen Kultureinrichtungen ist die zu erfolgende Tarifanpassung durch entsprechende Erhöhung über städtische Mittel zu sichern.
  2. Keine kulturelle Einrichtung der Stadt soll einer Finanzkürzung in Bezug auf das Jahr 2014 unterliegen.
  3. Die Planungen für freie Kulturträger sind mindestens auf dem Niveau von 2014 zu halten.
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Erläuterung

Begründung:

Alle städtischen Kultureinrichtungen sind mit steigenden finanziellen Anforderungen konfrontiert. Als Verpflichtung der Stadt ist die Tariftreue zu sehen und auch in den Kultureinrichtungen umzusetzen. Das kann allerdings längst nicht mehr im Rahmen der bisherigen Budgets der Häuser umgesetzt werden.  Abgesenkte Zuweisungen bei steigenden Anforderungen, um das bisher erreichte Niveau zu halten, sollen unterbleiben.

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Anlagen

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