Beschlussvorlage - 16/SVV/0801

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Entsprechend dem Eckwertebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01. Juni 2016 (16/SVV/0302) hat der Kämmerer für das Haushaltsjahr 2017 den Entwurf einer Haushaltssatzung für ein Jahr aufgestellt.

 

Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2018 bis 2020.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung festgestellt und leitet diesen nunmehr an die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung weiter.

 

Inhalt

1. Rahmenbedingungen 2017

2. Eckwertebeschluss vom 01. Juni 2016 (16/SVV/0302) als Ausgangspunkt der Planung

3. Fortschreibung des Eckwertebeschlusses 16/SVV/0302

4. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

1. Rahmenbedingungen 2017

 

Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2017 erfolgte unter Berücksichtigung der folgenden Rahmenbedingungen. Ausgehend vom Eckwertebeschluss 16/SVV/0302 weist der Entwurf des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2017 einen Fehlbedarf in Höhe von 10,8 Mio. EUR aus. Des Weiteren wird nach aktuellem Planungsstand das Haushaltsjahr 2018 mit einem Fehlbedarf von 8,2 Mio. EUR abschließen. Für den Ausgleich der Fehlbedarfe 2017 und 2018 sind nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf i.V.m. § 26 Abs. 2 KomHKV Rücklagen als Ersatzdeckungsmittel zu verwenden. Aufgrund der positiven Ergebnisse der vergangenen Jahresabschlüsse (insbesondere des Jahresabschlusses 2014) konnte die Landeshauptstadt Potsdam ausreichend Rücklagen bilden, die für den Haushaltsausgleich in den Jahren 2017 und 2018 heran zu ziehen sind. Allein durch den Haushaltsausgleich über Rücklagen wird jedoch die erforderliche strukturelle Verbesserung (Erreichen der dauernden Leistungsfähigkeit) für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 noch nicht erreicht.

 

Durch den Ausgleich der Fehlbedarfe über die Rücklagen als Ersatzdeckungsmittel entfällt für die Landeshauptstadt Potsdam die formelle Pflicht,r das Haushaltsjahr 2017 (und in Folge ebenfalls für das Jahr 2018) ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Abs. 5 BbgKVerf aufzustellen. Mit der Drucksache 16/SVV/0302 „Die Rahmenbedingungen und den Beschluss zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2017 (Eckwertebeschluss)“ hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Fortschreibung und Umsetzung des Zukunftsprogramms weiter zu intensivieren; dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Damit wird auch die Forderung der Kommunalaufsicht umgesetzt, die von der Landeshauptstadt Potsdam verlangt, dass der bisherige Konsolidierungskurs beibehalten wird, um die grundlegenden Voraussetzungenr die Erfüllung der kommunalen Aufgaben wieder zu erreichen und eine freie Finanzspitze zu erwirtschaften, also zahlungswirksame Überschüsse zu erzielen (investitionsorientierter Haushalt).

 

Potsdam ist nicht nur eine wachsende Stadt. Die brandenburgische Landeshauptstadt wächst noch einmal deutlich dynamischer als bisher prognostiziert. Bildeten beispielsweise der Doppelhaushalt 2015/2016 und das Zukunftsprogramm 2019 die notwendigen Maßnahmen zur Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014  2020 (14/SVV/0063) ab, so müssen bereits der Haushalt 2017 sowie das Zukunftsprogramm 2020 die ersten Anforderungen berücksichtigen, die sich aus der Erweiterung der Schulentwicklungsplanung ergeben. Diese sind mit einem massiv gestiegenen Investitionsvolumen von deutlich mehr als 200 Mio. EUR (statt wie bisher geplant 160 Mio. EUR) verbunden. Den erhöhten investiven Mitteln folgen entsprechend erhöhte Anforderungen im Ergebnishaushalt (mindestens jährlich 4 Mio. EUR zusätzlich), die zu refinanzieren sind.

 

Darüber hinaus ergeben sich u.a. folgende weitere finanzielle Herausforderungen, die bereits zum Teil in die Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt wurden und ihren weiteren Niederschlag in den folgenden Haushaltsplanungen finden werden:

 

  • Plätze in der Kindertagesbetreuung,
  • Infrastruktur (einschließlich ÖPNV),
  • Geflüchtete und Integration,
  • Personalkosten,
  • Sanierung Verwaltungscampus,
  • mögliche Änderungen in der Sozialgesetzgebung (z. B. Hilfen zur Erziehung, Eingliederung, Hilfe zur Pflege, SGB II, Kosten der Unterkunft),
  • IT-Strategie der Landeshauptstadt Potsdam und
  • Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform.

 

Die Herausforderungen der „wachsenden Stadt“ zu meistern und nachhaltig zu finanzieren, ist die zentrale Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam. Dabei steht das gesamte Verwaltungshandeln in einem Spannungsverhältnis zu einem begrenzten Haushaltsbudget. Es ist daher dringend geboten, dass Politik und Verwaltung gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, um den mit dem Haushalt 2017 vorgesehenen strukturellen Ausgleich in den Planjahren 2019 und 2020 auch tatsächlich zu erreichen.

 

 

Nur durch die oben gezeigte Entwicklung (Diagramm) des Ergebnishaushaltes der Planjahre 2019 und 2020 sowie einer nach 2020 weiter ansteigenden Ergebnislinie können ab 2019 Überschüsse erzielt werden, die den zukünftigen investitionsorientierten Haushalten und damit für Investitionen der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellt werden.

 

Wegen der Anforderungen der „wachsenden Stadt“ aber auch aufgrund auslaufender investiver Förderungen aus dem Solidarpakt II hat sich die Landeshauptstadt Potsdam u.a. mit dem letzten Doppelhaushalt 2015/2016 auf den Weg eines investitionsorientierten Haushalts begeben, der darauf abzielt, Überschüsse zu erwirtschaften, um zukünftig aus eigener Kraft investieren zu können. Mit dem Jahresabschluss 2014 ist es erstmals gelungen, rund 13 Mio. EUR für den Investitionshaushalt 2017 der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung zu stellen. Unter der Annahme einer gleichbleibenden Fördermittelquote von ca. 50 % sind bei einem durchschnittlichen jährlichen Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. EUR bei rückläufigen Eigenmitteln (Einzahlungen aus den investiven Schlüsselzuweisungen, Grundstücksverkäufen und Rückflüsse aus Tilgungen des KIS) jährlich ca. 25 Mio. EUR nachhaltige Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt erforderlich, um bereits das bestehende Investitionsniveau halten zu können. Unter Berücksichtigung der weiteren Dynamik des Wachstums der Landeshauptstadt Potsdam muss es daher prioritäre Zielstellung sein, jährlich 25 Mio. EUR +X  aus eigener Kraft investieren zu können („Sollüberschuss).

 

r die Bewältigung der obengenannten Aufgaben entschied sich die Landeshauptstadt Potsdam für einen strategischen Steuerungsprozess, um ein qualitatives und quantitatives Wachstum zu sichern. Das im Jahr 2016 verabschiedete Leitbild dient als Ausgangspunkt für die Strategische Steuerung. Im Jahr 2017 gilt es, die zentralen Ziele aus dem Leitbild für Potsdam abzuleiten und diese mit dem Haushaltsbudget zu verknüpfen. Im Rahmen der Umsetzung hat die Verwaltung erste Beispiele zur strategischen Steuerung entwickelt und diese im Vorbericht des Haushaltsplans 2017 aufgenommen.

 

Unterstützend zum strategischen Steuerungsprozess müssen moderne, sichere und hochverfügbare IT-Infrastrukturen geschaffen werden. Die IT-Strategie umfasst unter anderem die Schaffung eines bürgerfreundlichen Online-Angebots, die Digitalisierung der internen Serviceprozesse und Verbesserung der Transparenz und Effizienz.


2. Eckwertebeschluss vom 01. Juni 2016 (16/SVV/0302) als Ausgangspunkt der Planung

 

Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2017 erfolgte unter Berücksichtigung des Eckwertebeschlusses vom 01. Juni 2016 (16/SVV/0302). Die Rahmenbedingungen zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2017 wurden am 01. Juni 2016 von der Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschlossen:

 

1) Grundlagen für die detaillierte Haushaltsaufstellung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2017 sind:

  • die Planwerte der mittelfristigen (MiFi) Ergebnisplanung, die mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2017 ff. vorgegeben wurden und
  • das aus der mittelfristigen Ergebnisplanung abgeleitete gesamtstädtische Budget unter zusätzlicher Berücksichtigung von Handlungsschwerpunkten der wachsenden Stadt für das Haushaltsjahr 2017.

 

2) r das Haushaltsjahr 2017 wird der Gesamtfehlbetrag des Ergebnishaushaltes auf eine maximale Höhe von 13 Mio. EUR begrenzt. Der Fehlbetrag wird über Ersatzdeckungsmittel (Rücklagen) ausgeglichen.

 

3) Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen innerhalb der Budgets gemäß Haushaltssatzung vorgenommen werden.

 

4) Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Verfahrensbeschlusses (Eckwertebeschluss) ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5) Die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Fortschreibung und Umsetzung des Zukunftsprogramms werden weiter intensiviert. Dies schließt eine Aufgabenkritik mit ein.


3. Fortschreibung des Eckwertebeschlusses 16/SVV/0302

 

Überblick

Fortschreibung der Unwägbarkeiten und Risiken für die Haushaltsplanung ausgehend vom Eckwertebeschluss 16/SVV/0302 und Investitionen in die Zukunft der Stadt.

 

Trotz aller im Eckwert beschriebenen Unwägbarkeiten und Risiken, werden mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2017 weitere Schritte zur Gestaltung des Wachstums und Investitionen in die Zukunft der Stadt unternommen. Gerade die weitere Dynamik des Wachstums fordert die Landeshauptstadt Potsdam in jeglicher Hinsicht. So gilt es, insbesondere im Bereich der Schulentwicklungsplanung weitere Standorte für zusätzliche Schulen zu lokalisieren und zu sichern. Dies führt sowohl zu weiteren Belastungen im investiven Bereich als auch zu entsprechenden jährlichen Folgekosten im Ergebnishaushalt. Ähnliches gilt für die Kindertagesbetreuung mit weiterhin stark steigenden Platzzahlen. So leben in 2016 1.140 mehr Kinder in der Landeshauptstadt Potsdam, als noch im Jahr 2014 in der Mittelfristplanung für 2016 angenommen worden sind.

 

Die Auswirkungen der bevorstehenden Änderungen der Bundesgesetzgebung in Bezug auf ein neues Teilhabegesetz, SGB II (KdU), die Neuausrichtungen der Pflege oder Reform der Eingliederungshilfennen noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die Aufwendungen im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ ansteigen werden.

 

Ein weiteres Risiko stellt die unbekannte Höhe an Zuweisungen von Geflüchteten des Landes bzw. Bundes dar. Das Land prognostizierte für das Jahr 2016 eine Zuweisung in Höhe von 1.226. Dieser Wert wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres nicht erreicht.

 

Neben der Referenzgröße „Zuweisung“ ist jedoch auch der Jahresdurchschnittswert der Asylbewerberleistungsbeziehenden für die Planung maßgeblich. Hier ist ein Anstieg zu verzeichnen. Für das Jahr 2017 werden ca. 1.500 Asylbewerberleistungsbeziehende prognostiziert. Damit kommt es gegenüber 2016 mit 1.430 Jahresdurchschnittswert zu einer weiteren Steigerung. Jedoch bleibt abzuwarten, wie sich die tatsächliche Entwicklung auswirken wird. Zudem werden die Aufgaben im Bereich der Integration von Geflüchteten anwachsen.

 

Die Pflege und der Erhalt der städtischen Infrastruktur (z. B. Grün- und Verkehrsflächen) sind bereits im Bestand nur schwer zu finanzieren. Durch die wachstumsbedingten Aufgaben sowie den weiteren notwendigen Ausbau steigt der Finanzbedarf in diesem Bereich noch einmal stark an.

 

Die personelle Srkung und Profilierung der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH wird in den kommenden Haushaltsjahren intensiviert werden. Mit der Realisierung eines Neubaus in Golm (GO:IN 2) soll die Vision eines internationalen und konkurrenzfähigen Innovationsstandorts umgesetzt werden.

 

Die oben aufgeführten Sachverhalte zusammengenommen stellen Unwägbarkeiten und Risiken für den gesamtstädtischen Haushalt dar, die derzeit noch nicht abschließend r den Zeitraum bis 2020 konkret beziffert werden können. Vor diesem Hintergrund wurde ein Einzelhaushalt 2017 aufgestellt.

 

Beispielhaft werden nachfolgend für jeden Geschäftsbereich zentrale bzw. einzelne Produkte und Handlungsfelder benannt, bei denen sich trotz aller Unwägbarkeiten und Risiken auch Handlungsschwerpunkte in der Zukunft zum jetzigen Zeitpunkt bereits abzeichnen.

 

Geschäftsbereich 1/KIS

 

Entwicklung der Allgemeinen Finanzierungsmittel

 

Die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die gekennzeichnet ist durch eine robuste Inlandnachfrage und einen hohen Beschäftigungsgrad sowie erste positive Auswirkungen der wachsenden Stadt“, bestimmt maßgeblich die kontinuierliche und deutliche Erhöhung der Steuerkraft der Landeshauptstadt Potsdam. Die Steuererträge stiegen in den letzten fünf Jahren um 34% von rund 119 Mio. EUR auf in diesem Jahr voraussichtlich zu erwartende Erträge von rund 160 Mio. EUR. Insbesondere die positiven Auswirkungen der wachsenden Stadt, aber auch insgesamt die Strahlwirkung der Landeshauptstadt Potsdam führten zunehmend dazu, dass Potsdam bei den tatsächlichen Steuererträgen regelmäßig noch über den Prognosen des Landes sowie des Deutschen Städtetages lag. Insofern wurde von der Verstetigung einer solchen positiven Steuerkraftentwicklung ausgegangen und folgerichtig bereits ab dem Haushalt 2015/2016 progressiv mit Steuererträgen, die über den Prognosen des Landes liegen, geplant.

 

Die jüngste Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ kam Anfang November 2016 zu dem Ergebnis, dass Bund, Länder und Gemeinden weiterhin mit stabilen Zuwächsen bei den Steuererträgen rechnen können. Darüber hinaus berücksichtigt der Planentwurf 2017 bereits den Gesetzesentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen. Danach erhöht sich der Umsatzsteueranteil der Gemeinden.

 

Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf der Haushaltsplanung 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung wird insofern folgerichtig davon ausgegangen, dass sich diese positive Entwicklung auch in der Landeshauptstadt Potsdam in 2017 und den Folgejahren fortsetzt. Deutlich wird dieses insbesondere bei der Erwartung hinsichtlich der Gewerbesteuer und der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Im Vergleich zur bisherigen mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2017 i. H. v. 156 Mio. EUR werden diesbezüglich Mehrerträge aus Steuern von rund 9,5 Mio. EUR und über den gesamten Planungszeitraum Mehrerträge aus Steuern von rund 39 Mio. EUR angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen nach dem brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) profitiert die Landeshauptstadt Potsdam von der robusten konjunkturellen Entwicklung der Bundesrepublik. Zugleich verzeichnen die Kommunen des Landes Brandenburg insgesamt eine positive Entwicklung ihrer Steuereinnahmen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung unterliegt jedoch vor allem hinsichtlich des internationalen Umfelds   einer Vielzahl von Unwägbarkeiten und Risiken.

 

Die positive Entwicklung findet ihren Niederschlag in den gegenüber der Haushaltsplanung 2015/2016 deutlich gestiegenen Allgemeinen Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2016. Mit Bescheid vom 21.rz 2016 über die endgültig festgesetzten Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2016 und den Informationen des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg liegt zugleich eine Planungsgrundlage für das Jahr 2017 vor. Danach und unter Berücksichtigung der positiven Steuerschätzung aus dem November 2016 werden die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen in der Höhe des Jahres 2016 für das Jahr 2017 fortgeschrieben und zusätzlich ein Aufschlag von 5,5 Mio. EUR angesetzt, der die weiterhin steigenden Steuereinnahmen des Landes Brandenburg berücksichtigt. Dies bedeutet in Gänze eine Verbesserung um 10 Mio. EUR gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung.

 

 

Gegen eine noch optimistischere Planung sprechen Hinweise der Landesregierung. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die insgesamt positive finanzielle Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam im kommunalen Finanzausgleich auch negativ auswirkt.

 

 

Steigen in einem Jahr, wie bspw. in 2012, die eigenen Steuereinnahmen im Verhältnis zu den Steuereinnahmen anderer Gemeinden stärker an, so wird diese höhere Steuerkraft bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen im übernächsten Jahr, d.h. hier am Beispiel vom Jahr 2012 im Jahr 2014, mit der Folge berücksichtigt, dass die Schlüsselzuweisungen für die Landeshauptstadt Potsdam geringer ausfallen. Mit den Schlüsselzuweisungen wird somit die geringere Steuerkraft anderer Gemeinden zumindest teilweise ausgeglichen.

 

Diese progressive Planung der Allgemeinen Finanzierungsmittel mit einer Verbesserung in Höhe von insgesamt mehr als 18 Mio. EUR birgt ein erhöhtes Risiko einer zu positiven Annahme. Neben Unsicherheiten hinsichtlich künftiger konjunktureller Entwicklungen verbleibt gerade bei der Gewerbesteuer wegen ihres unsteten Aufkommensverlaufes ein Restrisiko, welches nicht quantifizierbar ist.

 

Neben der Unsicherheit bezüglich der künftigen konjunkturellen Entwicklung verbleibt im Weiteren ein erhebliches Risiko aus dem starken Anstieg der Zuschussbudgets im Zeitverlauf. Denn es zeigt sich, dass bei einer  Verbesserung von insgesamt 18 Mio. EUR bei den Allgemeinen Finanzierungsmitteln zugleich eine Steigerung der Geschäftsbereichsbudgets um insgesamt 35 Mio. EUR erfolgt. 

 

 

Um überhaupt einen Haushalt aufzustellen, bei dem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam zumindest in der Mittelfristplanung wieder als gesichert dargestellt werden konnte, ist es in der Folge notwendig, sich mit einer strikten Haushaltsdisziplin und Konsolidierungspolitik, der Fortschreibung und Erweiterung des Zukunftsprogrammes sowie einer aktiven Aufgabenkritik auseinander zu setzen.

 

Die verstärkte Anwendung des Instruments der Aufgabenkritik beinhaltet gleichermaßen eine Zweck- und Vollzugskritik. Einerseits soll geklärt werden, ob ausgewählte Aufgaben oder Gruppen von Aufgaben grundsätzlich von der Landeshauptstadt Potsdam wahrzunehmen sind oder auch entfallennnen. Andererseits ist zu prüfen, in welcher Art und Weise Aufgaben, die die Landeshauptstadt Potsdam durchführt, weiterhin erfüllt werden sollen bzw. optimiert werden können (Steigerung der Effizienz). Die Aufgabenkritik bezieht sowohl freiwillige als auch pflichtige Aufgaben mit ein.

 

Genehmigungspflichten und Erhalt der Kreditfähigkeit

 

Der parallel zum Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam aufgestellte Wirtschaftsplan KIS 2017 enthält auf Grund der steigenden Bedarfe im Bereich der Bildungsinfrastruktur kreditfinanzierte Investitionsmaßnahmen in einer Größenordnung von über 110 Mio. EUR (gesamte geplante Kreditaufnahme von rund 141 Mio. EUR). Diese bedürfen der kommunalrechtlichen Genehmigung. Eine Genehmigung kann jedoch nur erwartet werden, wenn neben der Unabweisbarkeit der Maßnahmen auch die gesicherte Refinanzierung über den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam nachgewiesen werden kann und hierdurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam nicht beeinträchtigt ist („dauernde Leistungsfähigkeit“). Auf Grund weiterer Herausforderungen wird es seitens der Landeshauptstadt Potsdam großer Anstrengungen bedürfen, um mittelfristig den Haushaltsausgleich ab 2019 tatsächlich zu erreichen. Darüber hinaus wird von der Kommunalaufsicht gefordert, dass die Landeshauptstadt Potsdam alle Anstrengungen unternimmt, um durch den steigenden Anteil investiver Zuschüsse an den KIS, den Anteil der Fremdfinanzierung nachhaltig zu begrenzen, sowie den Anstieg der Kreditneuaufnahmen zu beschränken. Sollte dies jedoch nicht oder nicht in Gänze gelingen, ist anzunehmen, dass die Kommunalaufsicht mindestens Teile der beantragten Kreditgenehmigungen in Frage stellt und Genehmigungen nicht in Gänze oder mit entsprechenden Auflagen erteilt.

 

Weiterhin besteht das Risiko, dass sich hierdurch das Genehmigungsverfahren erheblich erschweren und verzögern kann, was sich wiederum auch zeitlich auf die vorgesehenen Investitionsvorhaben auswirken würde.

 

Sanierung des Verwaltungscampus

 

Da Fördermittel derzeit nicht verfügbar sind, kann die Sanierung des Verwaltungscampus mit Ausnahme des Stadthauses ausschließlich über Eigenmittel des KIS und der Landeshauptstadt Potsdam erfolgen. Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam werden jedoch in nftigen Jahren nur verfügbar sein, wenn die Stadt planmäßig einen finanzwirksamen Überschuss erwirtschaften kann. Sollte dies nicht oder nicht im erforderlichen Maße möglich sein, können die geplanten Investitionen nicht oder nicht im gewünschten Umfang umgesetzt werden, was auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von zusätzlichen Büroarbeitsplätzen hat, die mit den vorgesehenen Stellenplanerweiterungen verbunden sind. Zudem besteht das Risiko, dass die Kommunalaufsicht die Sanierung und vor allem Erweiterung des Verwaltungscampus nicht als unabweisbar und unaufschiebbar ansieht.

 

 

 

Modernisierungsstrategie IT“

 

Potsdam setzt den digitalen Wandel aktiv für Innovationen ein“, um dieses im Leitbild formulierte Ziel nachhaltig verfolgen zu können, sind im Jahr 2017 wichtige Grundlagen zu schaffen. Denn nur auf der Basis einer modernen IT-Infrastruktur kann eine effiziente und bürgerfreundliche Leistungserbringung erreicht werden. Die "Modernisierungsstrategie IT" umfasst neben einer sicheren, hochverfügbaren IT- Infrastruktur unter anderem ein bürgerfreundliches Online-Angebot, Open Data sowie die Digitalisierung der internen Serviceprozesse im Sinne der Verbesserung von Transparenz und Effizienz.

 

Um diese Modernisierungsmaßnahmen verfolgen zu können, wurden in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für strategische IT-Projekte vorgesehen, wobei der IT-Infrastruktur und dem Aufbau eines Bürgerportals (einschließlich epayment und rechtssicherer Identifikation) eine große Bedeutung zukommt.

 

Im Fokus stehen damit folgende zentrale Maßnahmen:

 

Modernisierung der Rechenzentrumsinfrastruktur sowie Erneuerung der Netzwerksoftware

Schaffung der technischen Voraussetzung für mobiles Arbeiten

Einführung eines Bürgerportals (einschl. epayment und Authentifizierung)

Open Data

Einführung einer Personalsoftware

IT-Prozessmanagement

 

r den Ergebnishaushalt bestehen folgende zusätzliche Mittel für strategische IT-Projekte zur Planungen: 1.088.400,00 EUR (2017), 500.000,00 EUR (2018), 300.000,00 EUR (2019). Weitere Mittel sind für das IT-Prozessmanagement und die Einführung einer Personalsoftware vorgesehen. Für Investitionen wurden für die strategischen Projekte folgende zusätzliche Mittel geplant: 1.402.800,00 EUR (2017), 719.000,00 EUR (2020).

 

Geschäftsbereich 2

 

Schulträgeraufgaben / SEP

 

In Anbetracht der Bevölkerungs- und damit Schülerzahlenentwicklung steht die Landeshauptstadt Potsdam vor der Herausforderung, die Aufgaben aus der Schulträgerschaft wesentlich auf die steigende Nachfrage an Schulplätzen auszurichten. Dies hatte bereits zur Folge, dass das bestehende Schulstandortnetz und die Schulinfrastruktur um die Mehrbedarfe im Primar- und Sekundarbereich mit dem Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 160 Mio. EUR r den Zeitraum 2014 2019 angepasst wurden. Dieses Investitionsvolumen spiegelt sich im Ergebnishaushalt letztlich mit jährlich ca. 16 Mio. EUR zusätzlichem Zuschussbedarf wieder.

 

Aufgrund von erhöhten Bevölkerungs- und Geflüchtetenzahlen stellen sich nunmehr weitere Kapazitätserfordernisse und damit weitere Handlungsthemen in den Planungsräumen 402, 403, 501 und 601 heraus. Diese Bedarfe sind in die bestehende Schulentwicklungsplanung unter Beachtung der städtebaulichen Entwicklung zu integrieren. Es ist somit von einem Investitionsbedarf in Höhe von 200 Mio. EUR + X auszugehen, der sich zukünftig ebenso im Ergebnishaushalt mit rund 20 Mio. EUR + X jährlich abbilden wird.

 

Auf Grund der Unsicherheit bei der Entwicklung der Geflüchtetenzahlen und daraus resultierend der Anzahl ausländischer Schulpflichtiger, besteht in den kommenden Jahren die Herausforderung, dies in der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen sowie die Integration in die jeweilige Regelschule zu gewährleisten.

 

Tabelle: Übersicht Entwicklung Schulträgeraufgaben

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

2017 Plan

Ertrag in EUR

3.067.301,94

5.960.500

6.193.600

6.227.800

5.804.400

Aufwand in EUR

30.370.416,66

34.579.300

36.503.500

38.933.500

38.986.200

Zuschuss in EUR

-27.303.114,72

-28.618.800

-30.309.900

-32.705.700

-33.181.800

Referenzgröße Schülerzahl

19.423

19.353

20.035

20.696

21.157

Zuschuss pro Schüler in EUR

-1.405,71

-1.478,78

-1.512,85

-1.580,29

-1.568,36

 

 

Luftschiffhafen

 

Das Bundesministerium für Inneres hat im Jahr 2015 eine Neuregelung zur Verteilung der Trainingsstättenförderung angekündigt. Zukünftig sollen die Spitzensportfachverbände direkt über die jeweilige Verteilung der Trainingsstättenförderung auf die Trainingsstätten entscheiden. Durch mögliche Umverteilungen bzw. eine deutschlandweit veränderte Prioritätensetzung bzgl. der Förderung besteht für den Standort in der Landeshauptstadt Potsdam ein Risiko einer Reduzierung der Trainingsstättenförderung. Die Neuregelung hierzu wird aktuell diskutiert. Eine genaue Zeitschiene zum Einsatz neuer Regelungen ist aktuell nicht bekannt.

Im Zuge der infrastrukturellen Entwicklung und Modernisierung des Sportparks am Luftschiffhafen stiegen die im Ergebnishaushalt anfallenden Aufwendungen in den vergangenen Jahren stark an. Signifikante Kostensteigerungen werden zukünftig durch den weiteren Sanierungsbedarf hervorgerufen. Zur weiteren Umsetzung des Masterplanes Luftschiffhafen sind noch ausstehende bauliche Maßnahmen (u.a. Sanierung Hauptstadion, Sanierung Abschnitt Mittelallee, Leitungsarbeiten etc.) notwendig, die ebenfalls entsprechende Folgekosten für den Ergebnishaushalt bedeuten.

 

 

 

 

Tabelle: Übersicht über das Budget Luftschiffhafen

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 Mifi

2017 Plan

Ertrag in EUR

2.648.151,24

2.790.800*

3.005.200

3.014.400

1.353.500**

Aufwand in EUR

9.790.919,98

9.398.900

9.413.800

9.748.300

11.465.700

Zuschuss in EUR

-7.142.768,74

-6.608.100

-6.408.600

-6.733.900

-10.112.200

*nicht enthalten ist eine einmalige Bezuschussung (Bund/Land) für eine Dachsanierung auf dem Gelände i.H.v. 2.275.000  EUR

** ab 2017 werden die Schulkostenerstattungen für das Wohnheim und die Sportschule dem Budget „Bereich Service“ des Fachbereichs 21 zugeordnet

 

 

Trotz aller pflichtigen Aufgaben und Verpflichtungen im Geschäftsbereich 2 ist es dennoch gelungen auch den Kulturstandort Potsdam zu stärken. Verschiedene kulturelle Projekte, Standorte und Vorhaben wie z. B. die Schiffbauergasse, aber auch Projekte die zur Lebendigkeit und kulturellen Vielfalt der Stadt beitragen wie z.B. „Stadt für eine Nacht“ oder der Skulpturenpfad können mit dem Haushaltsentwurf 2017 ermöglicht werden.

 

Geschäftsbereich 3

 

Unterbringung und Integration von Geflüchteten in der Landeshauptstadt Potsdam

 

Abweichend von der Mittelfristplanung für das Jahr 2017, in der 720 Zuweisungen von Geflüchteten Planungsgrundlage waren, sind mit der Planstufe 3 (PS 3) Zuweisungen in Höhe von 1.000 Geflüchteten kalkuliert. Das Land prognostiziert im Jahr 2016 eine Zuweisung in Höhe von 1.226. Dieser Wert wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres nicht erreicht. Neben der Referenzgröße Zuweisung ist der Jahresdurchschnittswert (JDW) der Asylbewerberleitungsbeziehenden für die Planung maßgeblich. Im Jahr 2017 werden im Jahresdurchschnitt 1.527 Asylbewerberleistungsbeziehende prognostiziert. Diese Prognose basiert auf der Anzahl der bereits im Potsdam lebenden Asylbewerberleistungsbeziehenden und den zu erwartenden Neuzuweisungen, vermindert um Abgänge in Höhe von 23 %. Im Vergleich zum Jahr 2016 (1.430 JDW) kommt es damit im Jahr 2017 zu einer deutlichen Steigerung.

 

Im Jahr 2017 steht die Integration von Geflüchteten in Ausbildung / Arbeit und in die Gesellschaft im Fokus. Ferner ist für die Unterbringung und Betreuung der Neuzuweisungen und des Familiennachzugs zu sorgen. Es wird die Annahme getroffen, dass pro Asylbewerberleistungsbeziehendem durchschnittlich 1,7 Personen nachziehen.

 

Im Oktober 2016 erfolgte die Veröffentlichung der Erstattungsverordnung nach dem Brandenburger Landesaufnahmegesetz. Die darin enthaltenen Erstattungsparameter sind grundsätzlich in der vorliegenden Planung enthalten.

 

 

 

Tabelle: Übersicht Asyl (nur Produkt: Hilfe für Asylbewerber (31300) und Produkt: Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer (31550))

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 Mifi

2017 Plan

Ertrag in EUR

3.616.277,29

8.755.500

14.477.500

11.287.00

21.482.700

Aufwand in EUR

2.356.426,42

13.912.900

20.896.500

18.424.900

32.979.900

Zuschuss in EUR

1.259.850,87

-5.157.400

-6.419.000

-7.137.900

-11.497.200

Referenzgröße Flüchtlingszahl*

396

550

720

720

1.000

*geplante Zuweisungen

 

Auch wenn die derzeitigen und geplanten Geflüchtetenzahlen nicht vergleichbar mit denen in 2015 sind, so steht die Verwaltung dennoch vor großen Herausforderungen. Primär wirkt die Geflüchtetenproblematik personell und finanziell vorrangig bei den Asylbewerberleistungen, der Unterbringung, den Hilfen zur Erziehung (insbesondere junge unbegleitete minderjährige Asylbewerber [umA]) und der Ausländerbehörde.

 

Durch die voranschreitende Integration der Geflüchteten und der nachziehenden Familienangehörigen entfaltet sich eine Wirkung in nahezu allen Bereichen der Daseinsfür- und -vorsorge (Beispielsweise Kita, Schule, Bürgerservice, SGB II, ÖPNV und Gesundheitsamt).

 

Kindertagesbetreuung

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine familien- und kinderfreundliche Stadt mit einer der besten Versorgungsquoten, insbesondere im Kita- und Krippenbereich. Unwägbar sind hier in der Planung die Wirkung der stufenweisen Umsetzung eines neuen Personalschlüssels, die Umsetzung der Tarifabschlüsse, die Auswirkungen des Projektes Kita-Zoom bzw. die einer neuen Kitafinanzierungsrichtlinie (Beschlussvorlage 16/SVV/0615) und nicht zuletzt die quantitative Bereitstellung notwendiger Plätze zur Erfüllung des unbedingten Rechtsanspruches ab dem Alter von einem Jahr. Die Prognosen in der Landeshauptstadt Potsdam lebender Kinder und der damit verbundenen Platzzahlen werden regelmäßig von der Wirklichkeit übertroffen. So leben in 2016 bereits 1.140 mehr Kinder in der Landeshauptstadt Potsdam als noch im Jahr 2014 in der Mittelfristplanung für 2016 angenommen und der Haushaltsplanung zu Grunde gelegt wurden. Damit stiegen auch kontinuierlich (siehe Tabelle) die Bedarfe an weiteren Kita-Plätzen und damit verbunden der Zuschuss im Ergebnishaushalt. Derzeit wird mit einer zusätzlichen Zuschusserhöhung im siebenstelligen Bereich für das Jahr 2017 gerechnet. Es gilt, gemeinsam mit den freien Trägern die Belegung aller mit Betriebserlaubnis versehenen Plätze zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

Tabelle: Übersicht Kita+Tagespflege (nur Produkt: Betreuung von Kindern freie Träger (36502) und Produkt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (36100))

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 Mifi

2017 Plan

Ertrag in EUR

23.464.843,19

23.717.400

23.932.300

25.177.400

35.516.500

Aufwand in EUR

75.891.141,18

78.350.700

79.723.200

81.474.600

94.538.200

Zuschuss in EUR

-52.426.297,99

-54.633.300

-55.790.900

-56.297.200

-59.021.700

Referenzgröße

14.890

zu finanzierende Plätze

15.089

zu finanzierende Plätze

15.190

zu finanzierende Plätze

15.308

zu finanzierende Plätze

16.238

zu finanzierende Plätze

 

 

Eingliederungshilfe

 

Bundesweit ist der Trend zu verzeichnen, dass die Aufwendungen der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe deutlich ansteigen. Aus diesem Grund wird derzeit auf der Bundesebene der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung diskutiert. Damit verbunden ist auch eine Neudefinition des Begriffs „Behinderung“, welcher zu erheblichen Verschiebungen von Leistungsumfängen führen kann, vorgesehen. Dies wiederum hätte zur Folge, dass ca. 15 20 Prozent aller derzeitigen Leistungsfälle künftig als komplexer Leistungsfall zu werten wären und für diesen Anteil an komplexen Fällen definiert der Bundesgesetzgeber dann erstmalig einen Fallzahlschlüssel bei den Fallmanagern von 1:50 (derzeit 1:100).

 

Zudem werden zum 01. Januar 2017 die Einkommens- und Vermögensfreibeträge von Leistungsberechtigten angehoben. Dies wird höhere Aufwendungen zur Folge haben. Letztlich unklar ist die Erstattung des Bundes für eben jene Leistungen. Hierzu ist weder die (anteilige) Höhe noch der Weg der Erstattung geklärt.

 

Tabelle: Übersicht Eingliederungshilfe (31130 bis 31137)

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 Mifi

2017 Plan

Ertrag in EUR

21.133.301,35

19.987.000

20.512.000

21.027.000

22.550.00

Aufwand in EUR

23.309.570,31

22.652.400

23.217.100

23.306.100

27.661.500

Zuschuss in EUR

-2.176.268,96

-2.665.400

-2.705.100

-2.279.100

-5.611.500

 

 

SGB II

 

Im Rahmen des SGB II fallen seitens der Landeshauptstadt Potsdam Kosten der Unterkunft und die Kosten für die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) an.

 

Die Unwägbarkeit bei der Planung ergibt sich aus der Ungewissheit, inwieweit die Konjunktur anhält und wie viele anerkannte Geflüchtete bzw. deren nachziehende Familienangehörige in der Landeshauptstadt Potsdam wohnhaft werden / in Arbeit integriert werden können.

 

Eine besondere Bedeutung kommt diesem Produkt deshalb zu, da in der Erstattung des Bundes für die Kosten der Unterkunft neben den Prozentpunkten für das BuT, Prozentpunkte zur Erstattung im Rahmen verabschiedeten Integrationsgesetzpaketes (beschlossen vom Bundestag am 24.11.2016 und vom Bundesrat am 25.11.2016) enthalten sind. Wie sich die Beteiligung des Bundes hinsichtlich der Erstattungen für Leistungen der Eingliederungshilfe im Vorgriff auf eine neues Teilhabegesetz entwickelt, kann zum aktuellen Zeitpunkt mangels offizieller Informationen nicht eingeschätzt werden.

 

Tabelle: Übersicht SGB II (Produkt: Grundsicherung für Arbeitssuchende (31200))

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 Mifi

2017 Plan

Ertrag in EUR

13.575.048,62

15.192.600

15.268.100

15.640.600

17.877.100

Aufwand in EUR

42.394.204,75

42.479.300

43.019.900

43.862.200

44.211.700

Zuschuss in EUR

-28.819.156,13

-27.286.700

-27.751.800

-28.221.600

-26.334.600

Referenzgrößen

8.670 BG* im Jahresschnitt

342 EUR pro BG und

Monat

8.600 BG im Jahresschnitt

350 EUR pro BG und Monat

8.600 BG im Jahresschnitt

355 EUR pro BG und Monat

8.600 BG im Jahresschnitt

360 EUR pro BG und Monat

8.777 BG im Jahresschnitt

360 EUR pro BG und Monat

Bundes-beteiligung

30,08 %

34,20 %

36,90 %

37,00 %

40,60 %

* Bedarfsgemeinschaften

 

 

Hilfe zur Pflege

 

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist von einer Zunahme der Bevölkerungsgruppe 65 Jahre und älter auszugehen. Mehr als 25 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik treten viele Bürgerinnen und Bürger in den Ruhestand, deren Großteil ihrer Erwerbsbiografie noch vor 1989 lag. Die dabei insgesamt erworbenen Rentenansprüche werden auf Grund dieser Einkommensbiografie oftmals gering sein. Dies führt in der Summe zu höheren Ansprüchen auf Sozialleistungen (auch nach §§ 61 ff SGB XII).

 

Hinzu kommt, dass derzeit die möglichen tatsächlichen und rechtlichen Folgen aus dem Zweiten und dem Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II; Drittes Pflegestärkungsgesetz- PSG III), die zum 01. Januar 2017 in Kraft treten sollen, schwer abschätzbar sind. Es ist davon auszugehen, dass durch die Einführungen von Pflegegraden die Leistungsansprüche deutlich erweitert werden. Insbesondere Personen, die bisher keinen Anspruch auf Leistungen der jetzigen Pflegestufe 1 hatten, werden ab 01. Januar 2017 voraussichtlich einen Anspruch des ersten Pflegegrades erhalten. Die Erstattungssituation ist ebenso unklar.

 

 

 

 

 

Tabelle: Übersicht Hilfe zur Pflege (31120 bis 31127)

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 Mifi

2017 Plan

Ertrag in EUR

3.676.241,73

3.186.000

3.287.000

3.388.000

3.349.200

Aufwand in EUR

4.796.104,88

4.351.600

4.572.400

4.632.200

5.393.400

Zuschuss in EUR

-1.119.863,15

-1.165.600

-1.285.400

-1.244.200

-2.044.200


 

 

Hilfen zur Erziehung

 

Die Betrachtung der Hilfebedarfe im Kontext einer „wachsenden Stadt“ zeigt, dass auch ein Anstieg der zu gewährenden Leistungen zu verzeichnen ist. Eine Erstattung des Landes erfolgt hier (mit Ausnahme der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden) nicht. Entsprechend dem bundesweiten Trend, sind auch in der Landeshauptstadt Potsdam steigende Fallzahlen sowie eine höhere Betreuungsintensität, die sich in gestiegenen Betreuungstagen wiederspiegelt, zu verzeichnen.

 

r die Unterbringung, Betreuung und Integration von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (umA) werden nach einem 3-monatigen Clearingverfahren, im Bedarfsfall Anschlusshilfen vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gewährt. Für die dafür anfallenden Aufwendungen wurde vom Land eine volle Kostendeckung zugesagt.

 

Tabelle: Übersicht Hilfe zur Erziehung (3632 bis 3634004)

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 Mifi

2017 Plan

Ertrag in EUR

1.435.325,30

1.101.100

1.069.300

1.069.300

17.372.100

Aufwand in EUR

15.976.851,77

15.373.300

15.373.300

15.373.300

35.184.100

Zuschuss in EUR

-14.541.526,47

-14.272.200

-14.304.000

-14.304.000

-17.812.000

Referenzgröße

 

Heimerziehung: Jahresschnitt 185

Pflegekinder:

Jahresschnitt 68

Heimerziehung: Jahresschnitt 185

Pflegekinder:

Jahresschnitt 68

Heimerziehung: Jahresschnitt 185

Pflegekinder:

Jahresschnitt 68

Heimerziehung: Jahresschnitt 225

Pflegekinder:

Jahresschnitt 74

 

 

Hierbei ist zu beachten, dass bereits im Jahr 2016 der Planansatz nicht auskömmlich ist, so dass per SVV-Beschluss am 07. Dezember 2016 ein überplanmäßiger Mehraufwand in Höhe von 3.070.600 EUR zur Entscheidung ansteht.

 

Geschäftsbereich 4

 

Sicherung der technischen Infrastruktur Unterhaltung im Straßenbau/ Verkehrsmanagement; Grünflächen, Uferwege

 

Die Landeshauptstadt Potsdam stellt mit ihrer Lage einen wesentlichen Verkehrsknoten dar, der sowohl für das Land Brandenburg als auch für die benachbarte Bundeshauptstadt von übergeordneter Bedeutung ist. Darüber hinaus ergeben sich für Potsdam durch das stetige Wachstum der Region weitere Dringlichkeiten im Handlungsprozess.

 

Dazu gehören auch die Planung, Entwicklung, Instandhaltung und Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsanlagen und -flächen, die Pflege von öffentlichen Grünflächen und Kinderspielplätzen sowie eine bedarfsgerechte Trinkwasserversorgung und Abwasser- entsorgung zum Kern kommunalen Handelns. Dabei müssen 600 km Straße und 315 ha Grünflächen, bei einer Preissteigerung von jährlich um 2% und gleichzeitigem jährlicher Flächenzuwachs unterhalten bzw. gepflegt werden.

Da die Bevölkerung der Landeshauptstadt Potsdam kontinuierlich wächst und dabei auch die öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen zunehmen und stärker in Anspruch genommen werden, ergibt sich ein stetig erhöhender Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf, dem bei einer angespannten Haushaltslage nur eingeschränkt nachgekommen werden kann. Gleichzeitig müssen in diesem Falle auch geplante Projekte, welche der Bewältigung der Herausforderung durch das Wachstum dienen und Teil beschlossener Konzepte sind, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aufgeschoben werden.

 

Des Weiteren kann ein erhöhter  Bedarf bei angespannter   Haushaltslage dazu führen, dass es Einschränkung in der Grünflächenpflege inklusive des Straßenbegleitgrünes, bei Wasserspielen, dem Betrieb von Springbrunnen, dem Gewässerunterhalt oder der Niederschlagswasserbeseitigung geben kann.

 

Insgesamt werden im Ergebnishaushalt 2017 zusätzlich 100.000 Euro für den barrierefreien, behindertengerechten Ausbau „Projekt Barcelona“ von Straßen sowie zusätzlich 1,55 Mio. Euro zur Sicherung technischer Infrastruktur  zur Straßenunterhaltung einschließlich Straßenbegleitgrün veranschlagt. Durch diese Aufstockung der Mittel wird der Instandhaltungsrückstau abgemildert.  

 

Radverkehr

Eine „wachsende Stadt“ und der Klimawandel erfordern eine umweltfreundliche Mobilität. Daher gelten in der Landeshauptstadt Potsdam ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr als wesentliche Säulen des gesamtstädtischen Verkehrs.

 

Mobilität ist auch eine der Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der Stadt und gewinnt mit dem Wachstum weiter an Bedeutung. Im Fokus ist  die Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohnern, Beschäftigten, Unternehmen etc. zu sichern und die Verkehrsträger des Umweltverbundes zu stärken. Aber auch die verkehrsbedingten Umweltbelastungen (Luft, Lärm, CO2) sollen reduziert werden, um so die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern.

 

Zur Erhöhung des Anteils umweltfreundlicher Verkehrsmittel wird die Landeshauptstadt Potsdam durch ein breites Angebot im öffentlichen Personennahverkehr und gut ausgebaute Fuß- und Radwegenetze Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stellen. Eine kontinuierliche Förderung des Radverkehrs, auch finanziell, ergibt sich dadurch als wichtiges Ziel für die Landeshauptstadt Potsdam. Nur so können die Bedingungen für den Radverkehr als wichtigem Verkehrsträger des Umweltverbundes und der nachhaltigen Mobilität verbessert werden.

 

Ein Schwerpunkt besteht auch im Haushaltsjahr 2017 im Ausbau und der Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Bahnhöfen, Haltestellen und in der Innenstadt. So soll das Umsteigen auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes und auch das Verknüpfen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel, z. B. Regionalbahn, S-Bahn, Straßenbahn und Bus, mit dem Fahrradfahren erleichtert werden. Neue Abstellplätze sind unter anderem an der Westseite Hauptbahnhof sowie am Bahnhof Park Sanssouci geplant.

 

Die Grundlagen für die Förderung des Radverkehrs bilden das Stadtentwicklungskonzept Verkehr (StEK Verkehr) von 2014 (13/SVV/0741) sowie die Radverkehrsstrategie und Radverkehrskonzept von 2008 (08/SVV/0455); derzeit wird das Radverkehrskonzept  fortgeschrieben. Für den Haushalt 2017 sind für den Radverkehr 544 TEUR im Ergebnishaushalt zur Vergung gestellt wurden.

 

Tabelle: Übersicht Gesamtbudget GB 4

 

 

2014 IST

2015 Plan

2016 Plan

2017 MiFi

2017 Plan

Ertrag in EUR

90.803.257,04

89.136.600

89.587.200

89.951.100

94.095.300

Aufwand in EUR

135.141.253,51

135.595.700

136.648.700

137.128.400

143.838.900

Zuschuss in EUR

-44.337.996,47

-46.459.100

-47.061.500

-47.177.300

-49.743.600

Referenzgröße

Bevölkerungs-prognose 163.885 EW

(Basisjahr 2013)

Bevölkerungs-prognose 166.145 EW

(Basisjahr 2014)

Bevölkerungs-prognose 168.651EW

(Basisjahr 2014)

Bevölkerungs-prognose 171.099 EW

(Basisjahr 2014)

Bevölkerungs-prognose 171.099 EW

(Basisjahr 2014)

 

 

Geschäftsbereich 9

 

Personal

 

Der Stellenplan für die Haushaltssatzung 2017 wurde unter Fortschreibung des Stellenplanes 2016 erarbeitet. Bedingt durch die unvorhersehbaren Ereignisse der Geflüchtetenproblematik musste der Stellenplan mit zwei Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (15/SVV/0605 und 16/SVV/0234) unterjährig erweitert werden. Mit den Stellen der Beschlüsse, den vorgesehenen Stellen auf Grund der wachsenden Stadt und dem Stellenpool für personalwirtschaftliche Maßnahmen wird der Stellenplan zum Stichtag 01. Januar 2017 eine Gesamtstellenzahl von 2.185,98 Vollzeiteinheiten (VZE) enthalten ( = 308,80 VZE Beamte und 1.877,10 VZE Beschäftigte).

 

In der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2015/2016 der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2017 waren 107.853.400,00 EUR als Personalaufwand vorgesehen. Mit Beschluss der SVV (DS 15/SVV/0605) vom 09. September 2015 wurden aufgrund der wachsenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen 19,35 zusätzliche Stellen für 2016 eingerichtet und weitgehend besetzt. Zusätzlich wurden im 06. April 2016 (DS 16/SVV/0234) weitere 77,875 Stellen, überwiegend beruhend auf der Entwicklung der Flüchtlingszahlen, beschlossen.

 

Die Herausforderungen der „wachsenden Stadt“ erfordern ebenfalls eine Berücksichtigung bei der Stellenplanung. Mit dem Beschluss „Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020“ (DS 14/SVV/0063) wurden sowohl die Notwendigkeit der Personalaufwandsbegrenzung als auch die Herausforderungen der wachsenden Stadt angemessen berücksichtigt. Beschlossen wurde, dass der für 2015 festgesetzte Wert von 11,83 Beschäftigten (je 1.000 Einwohner) in den darauffolgenden Jahren jeweils weiter abgesenkt wird (um 0,05 pro Jahr), aber zugleich die Erweiterung des Stellenplans aus Wachstumsgründen in erforderlichem Maße möglich sein soll.

Hinzu kommen die Ergebnisse des neuen Tarifvertrages und der neuen Entgeltordnung für den kommunalen Bereich des TVöD. Die Ergebnisse wirken sich glicherweise in siebenstelliger Höhe auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam aus.

 

Die vorgenannten Sachverhalte (insbesondere Stellenplanerweiterungen, neue Entgeltordnung und Tariferhöhungen) führten dazu, dass im Vergleich zur Mittelfristplanung im aktuellen Planentwurf eine Erhöhung im siebenstelligen Bereich für die Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2017 darzustellen war.

 

 


4. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als „wachsende Stadt“ mit einer hohen Dynamik besonderen Herausforderungen zu stellen. Der starke Bevölkerungszuwachs erfordert nicht nur zusätzlichen Wohnraum, sondern auch die Schaffung einer entsprechenden technischen und sozialen Infrastruktur. Die Landeshauptstadt wächst noch einmal deutlich dynamischer als bisher prognostiziert. Somit ergibt sich aktuell und auch zukünftig ein verstärkter Investitionsbedarf in sämtlichen Bereichen.

Durch das Auslaufen des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 ergeben sich demgegenüber aber erhebliche Einbußen bei den investiven Schlüsselzuweisungen, die die Stadt vom Land erhält.

 

 

Zudem ist eine Verwertung von städtischem Vermögen nur noch sehr begrenzt möglich, wie folgende Übersicht zeigt:

 

 

Insgesamt betrachtet sind die Einzahlungen aus den investiven Schlüsselzuweisungen, Grundstücksverkäufen und Rückflüsse aus Tilgungen des KIS wie folgt veranschlagt:

 

Tabelle: Überblick über die investiven Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt

 

 

2017

2018

2019

2020

Einzahlungen investive Schlüsselzuweisung

7,6

5,6

4,1

0

Einzahlungen aus Grundstücksveräerungen

2,1

3,5

1,9

1,0

Erstattung Tilgungsleistung vom KIS (Ausleihungen)

2,1

2,2

2,5

2,5

Summe

11,8

11,3

8,5

3,5

 

 

Davon ausgehend, dass die Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam immer weiter sinken werden, kann nur die strategische Ausrichtung zu einem investitionsorientierten Haushalt“ gewährleisten, dass die Investitionstätigkeit der Landeshauptstadt Potsdam überhaupt mit den wachsenden Anforderungen Schritt halten kann. Zielstellung für die Aufstellung des Einzelhaushaltes 2017 war es daher, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 zusätzliche städtische Eigenmittelr Investitionen bereit zu stellen. Grundlage hierfür sind die guten Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre (insbesondere des Jahresabschlusses 2014), der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ab dem Jahr 2019 sowie Überschüsse im Finanzhaushalt der laufenden Verwaltung.

 

Durch die Fokussierung auf einen investitionsorientieren Haushalt war es möglich, trotz wegfallender investiver Schlüsselzuweisungen, nicht nur das Investitionsprogramm der Haushaltsplanung 2015/2016 für die Jahre 2017 2019 zu halten, sondern auch in 2020 weiterhin zu investieren. Darüber hinaus konnten für 2017 erstmals rund 13 Mio. EUR zusätzlich für Investitionen zur Verfügung gestellt werden.

Der Entwurf des Investitionshaushaltes umfasst im Haushaltsjahr 2017 ein Volumen von 46,3 Mio. EUR und über den Zeitraum 2017 bis 2020 von rund 150 Mio. EUR.

Zu den wesentlichen Investitionsmaßnahmenhlen die Sanierung Stadthaus / Verwaltungscampus, der Umbau Leipziger Dreieck / Leipziger Straße, die Sanierung der Templiner Straße, diverse Sanierungsgebiete (Jägervorstadt Ost, Am Findling, Potsdam Mitte, etc.) sowie die anteilige Finanzierung diverser Schulen und Turnhallen gemäß des Schulentwicklungsplanes 2014 bis 2020 zur Reduzierung der Kreditaufnahme beim Eigenbetrieb KIS.

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von ca. 600 TEUR veranschlagt. Kreditermächtigungen sind nicht vorgesehen. Daher enthält der Haushaltsentwurf keine genehmigungspflichtigen Tatbestände.

 

Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass in den Jahren 2017 bis 2020 entsprechende Überschüsse im Finanzhaushalt aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erzielen sind, um die Investitionsauszahlungen auch tatsächlich finanzieren zu können. Um nur das bereits bestehende jährliche Investitionsvolumen von rund 50 Mio. EUR  unter Berücksichtigung einer weiterhin unterstellen vergangenheitsbasierten Fördermittelquote von ca. 50% der Jahre 2007 bis 2014 auch zukünftig halten zu können, bedarf es eines jährlichen zahlungswirksamen Überschusses des Ergebnishaushaltes von rund 25 Mio. EUR („Sollüberschuss). Hierbei sind die Themen der wachsenden Stadt noch nicht vollumfänglich betrachtet worden, so dass folgerichtig von einem zukünftigen zu erzielenden Sollüberschuss von 25 Mio. EUR +Xhrlich auszugehen ist.

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Anlage

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Anlagen

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