Beschlussvorlage - 23/SVV/0509

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) gemäß Anlage.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ X keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach §§ 24 und 26 Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) kann die Landeshauptstadt Potsdam ordnungsbehördliche Verordnungen zur Regelung von Geboten und Verboten zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlassen, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind. Sie muss hinreichend bestimmt sein. Unter Berücksichtigung eines Übermaßverbotes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und unter Beachtung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Absatz 1 GG sowie den mittlerweile sehr zahlreichen vorhandenen gesetzlichen Regelungen wurde die Stadtordnung der LH Potsdam überarbeitet.

 

Die Neufassung der bestehenden Stadtordnung vom 04. Juni 2003 ist aus folgenden Gründen erforderlich:

 

  1. Mit der Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam veränderten sich sowohl örtliche Sachverhalte und Rahmenbedingungen, als auch der rechtliche Rahmen. Die Stadtordnung wird auf Grund der bestehenden Regelungsdichte durch Gesetze, Rechtverordnungen und Satzungen etc. auf das Notwendige beschränkt.

 

  1. Unter dem Aspekt der Deregulierung und aus dem Konkurrenzverhältnis der Stadtordnung zu den mittlerweile sehr zahlreichen vorhandenen gesetzlichen Regelungen aus den Bereichen Gewerbe,- Straßen,- Umwelt- Bauordnung- und Satzungsrecht war zu prüfen, für welche Lebenssachverhalte aus Sicht des Ordnungsrechtes tatsächlich ein notwendiger Regelungsbedarf auf lokaler Ebene besteht. Abzugrenzen war gegenüber dem tatsächlichen Regelungsbedarf insbesondere zum Straßenrecht, der Sondernutzungs- und der Grünflächensatzung, aber auch z. B. zur Naturdenkmalverordnung, den ordnungsbehördlichen Verordnungen des Landes Brandenburg (Himmelslaternen, Hundehalterverordnung etc).

 

  1. Rechtssicherheit gibt eine Stadtordnung nur dann, wenn hinsichtlich der verordneten Pflichten keine rechtlichen Zweifel bestehen und die Pflichten und Rechtsnormen durchgesetzt werden können.

 

  1. Stichwort Sicherheit: Mit der Entschlackung der Stadtordnung geht kein Verlust an Sicherheitsqualität einher. Bei Verhaltensweisen oder Zuständen, die Gefahren verursachen, ist auch ohne Sanktionsnorm eine Intervention auf der Grundlage des OBG durch das Ordnungsamt möglich.

 

  1. In Teilen leistet die neue Stadtordnung einen Beitrag zur Entkriminalisierung von Marginalisierten (Obdachlose, Alkoholiker/-innen), die etwaige Bußgelder ohnehin nicht bezahlen können und im ungünstigsten Fall die Justizvollzugsanstalten im Zuge der Erzwingungshaft belasten (und damit den Steuerzahler).

 

  1. Stichwort Verbote: Es muss nicht alles verboten werden, was auf individueller Ebene stört; vielmehr ist die Verschlankung auch ein Appell an die Eigenverantwortung der Bürger/-innen.

 

Neu formuliert ist:

 

  • § 3 Abs 3: Abstellen von Wohnmobilen etc., so dass deutlich wird, dass es vor allem um die mögliche Beschädigung von Flächen geht.
  • § 4 Abs. 1 beinhaltet ein Badeverbot für Brunnen etc., das es bislang nicht gab. Diese Regelung ergänzt das Badeverbot für Tiere in § 5 Abs. 4.
  • Das Füttern von Wildtieren ist in § 4 geregelt (Verunreinigungsverbot).

 

Die beigefügte Synopse soll einen groben Überblick über die Änderungen geben. Ergänzt wird die Stadtordnung durch die Schlagwortfibel, die wichtige Sachhinweise einschließlich der alphabetisch aufgeführten Fundstellen zur Information für die Bürger/-nnen, geben kann bzw. soll.

 

Der Entwurf der neuen Stadtordnung überzeugt mit

 

Transparenz durch klare Formulierungen und ist bürgerfreundlicher durch eindeutige Regelungen.

 

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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