Beschlussvorlage - 14/SVV/1088

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.

 

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

r die Haushaltsjahre 2015 und 2016 hat der Kämmerer den Entwurf einer Haushaltssatzung für zwei Jahre (Doppelhaushalt) aufgestellt. Gemäß § 65 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 11 KomHKV enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt. Im Haushaltsplan werden die Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt veranschlagt.

Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2017 bis 2019.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung festgestellt und leitet diesen nunmehr an die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung weiter.

 

Die Aufstellung des Haushaltsentwurfes erfolgte unter einer besonderen Berücksichtigung der folgenden Rahmenbedingungen:

Die Landeshauptstadt Potsdam wächst. Dies ist ein deutliches positives Zeichen für die Attraktivität unserer Stadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität. Eine wachsende Bevölkerung bringt aber auch große Herausforderungen an die städtebauliche, verkehrliche und soziale Infrastruktur sowie Daseinsvorsorge mit sich. Es muss vordringlich eine zielgerichtete Gestaltung der Wachstumsprozesse und ihrer Folgen gewährleistet werden. Die Landeshauptstadt Potsdam und ihre Unternehmen stellen sich diesen Herausforderungen.

 

Die wachstumsbedingt notwendigen Investitionen und die daraus resultierenden Folgekosten müssen finanziert werden. Selbst wenn diese Investitionen von einem städtischen Sondervermögen oder einem städtischen Beteiligungsunternehmen ausgeführt werden der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam wird die Belastung letztendlich zu tragen haben. Darauf müssen sich Politik und Verwaltung frühzeitig einstellen.

 

Der Stadt kommt dabei zugute, dass Politik und Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Anstrengungen unternommen haben, um in der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug eine im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten des Landes Brandenburg spürbar bessere Finanzlage zu schaffen. Auch wenn die Landeshauptstadt von den finanziellen Rahmenbedingungen her vergleichbar gute Voraussetzungen hatte und hat, war eine frühzeitige und vorausschauende Steuerung zielführend.

 

Nachdem die Orientierungsdaten zeigten, dass die investiven Schlüsselzuweisungen bis 2019 jährlich sinken werden, wurde ein Umdenken erforderlich. Im Fokus steht nicht mehr der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich, sondern vielmehr die Anforderung, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kassenwirksame Überschüsse zu erwirtschaften, welche dann zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden nnen („Investitionsorientierter Haushalt“).

 

Es zeigt sich, dass die Haushaltsplanung 2015/2016 von besonderer Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam ist. Eine umfängliche Handlungsfähigkeit wird es nur dann geben, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Landeshauptstadt allen ihren bestehenden und zukünftigen Verpflichtungen eine adäquate finanzielle Leistungsfähigkeit entgegensetzen kann („dauernde Leistungsfähigkeit“, vgl. § 63 BbgKVerf).

 

Mit dem Haushalt 2015/2016 legt die Landeshauptstadt Potsdam erstmalig einen Haushaltsentwurf vor, welcher mittelfristig im Ergebnishaushalt den strukturellen Ausgleich zeigt und darüber hinaus in den Planjahren 2018 und 2019 für Investitionen verwendbare (zahlungswirksame) Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ausweist.

 

 

Gesamtergebnishaushalt

 

Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 haben folgende aktuelle Erkenntnisse und Herausforderungen Berücksichtigung gefunden:

 

  1. Orientierungsdaten zur allgemeinen Finanzwirtschaft

Aus den aktuellen Orientierungsdaten des Landes Brandenburg ergeben sich für den Ergebnishaushalt voraussichtliche Mehrerträge, die in den bisherigen Betrachtungen und Prognosen noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Für das Haushaltsjahr 2015 kann von zusätzlichen Finanzausgleichsmitteln in Höhe von 13,6 Mio. EUR ausgegangen werden, die in dieser Größenordnung allerdings nur einen Einmaleffekt darstellen.

 

Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass die für das Haushaltsjahr 2015 avisierten zusätzlichen Schlüsselzuweisungen vollständig zur Senkung der wachstumsbedingten Kreditbedarfe einzusetzen sind.

 

  1. Herausforderung Verkehrsinfrastruktur insbesondere ÖPNV

Nachdem sich die Herausforderungen der wachsenden Stadt bisher vorrangig in der Schulentwicklungsplanung gezeigt haben, zeigen sich aktuell die Handlungsbedarfe in der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur mit dem öffentlichen Personennahverkehr als weiterer herausgehobener Aspekt, der nun auch quantifiziert werden kann.

 

Die Landeshauptstadt muss in diesem Aufgabenbereich mittelfristig (bis 2019) mit einem erforderlichen Investitionsvolumen von insgesamt rund 50 Mio. EUR rechnen. Davon sind insgesamt 38,2 Mio. EUR mit Fremdmitteln zu finanzieren. Die Auswirkungen sind von städtischer Seite zu großen Teilen zu refinanzieren.

 

Die für das Haushaltsjahr 2015 in Aussicht gestellten zusätzlichen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 13,6 Mio. EUR sollen nach dem Haushaltsentwurf zur Senkung dieses Kreditbedarfes verwendet werden, so dass die jährlichen zusätzlichen Refinanzierungsbelastungen der Landeshauptstadt für den ÖPNV entsprechend verringert werden können. (Es ist mit zusätzlichen laufenden Belastungen für den Ergebnishaushalt ab 2015 und ansteigend auf 2,7 Mio. EUR p. a. im Volljahreseffekt ab 2019 zu rechnen.)

 

  1. Unterbringung der Flüchtlinge aus Kriegsgebieten

Die Landeshauptstadt Potsdam hat entsprechend der Vorgaben des MASF unter Bezug auf das Landesaufnahmegesetz im Jahr 2014 insgesamt 396 Flüchtlinge aufzunehmen. Auch in 2015 ist mit einer Aufnahmequote von (mindestens) weiteren 450 Menschen zu rechnen. Bis Mitte des Jahres 2015 sollen neue Unterkünfte für Flüchtlinge errichtet und angemietet werden. Die dafür notwendigen Aufwendungen sind in den Produkten 31300 (Hilfen für Asylbewerber) und 31550 (Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer) vorgesehen.


  1. Luftschiffhafen

r die Instandhaltung der Sportstätten werden im Haushaltsjahr 2015 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 4,5 Mio. EUR benötigt. Anträge auf Förderung durch Bund und Land wurden gestellt. Im Haushaltsplan konnten bereits insgesamt 2,25 Mio. EUR Berücksichtigung finden.

 

Zusätzlich werden für Anforderungen aus dem laufenden Betrieb des Luftschiffhafens weitere dauerhafte Mehraufwendungen entstehen, die später rund 1 Mio. EUR p. a. betragen.

 

  1. Verwaltungscampus und Stadthaus

An mehreren Verwaltungsgebäuden sind in den nächsten Jahren notwendige und umfassende Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Hier sind Auswirkungen auf die Mietzahlungen an den KIS in Höhe von jährlich zusätzlich 700 TEUR zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen stellen nur einen Teil der Anforderungen hinsichtlich der Erhaltung der Verwaltungsgebäude dar. Hier bedarf es einer generellen zukunftsorientierten Lösung. Eine stringente Umsetzung des Vorhabens ist zudem r die Realisierung der wichtigen Konsolidierungsmaßnahme „Raumoptimierung auf dem Verwaltungscampus“ unabdingbar.

 

Darüber hinaus sind viele aktuelle Einzelthemen abgewogen und diskutiert worden und haben bereits Berücksichtigung in der Haushaltsplanung gefunden. Der Entwurf des Ergebnishaushaltes beinhaltet zudem die konsequente Umsetzung des Refinanzierungskonzeptes zur Schulentwicklungsplanung 2014 - 2020.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2015/2016 zeigt in der Mittelfristplanung, dass die Landeshauptstadt Potsdam die Chance hat und in der Lage ist, Überschüsse auszuweisen. Im Weiteren setzt dies entsprechende Beschlussfassungen (beispielsweise Hebesatzsatzung) voraus, um die anstehenden Herausforderungen meistern zu können.

 

 

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als wachsende Stadt besonderen Herausforderungen zu stellen. Der überdurchschnittliche Bevölkerungszuwachs erfordert nicht nur zusätzlichen Wohnraum, sondern auch die Schaffung einer entsprechenden technischen und sozialen Infrastruktur. Somit ergibt sich aktuell und auch zukünftig ein verstärkter Investitionsbedarf.

Durch das Auslaufen des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 ergeben sich demgegenüber aber erhebliche Einbußen bei den investiven Schlüsselzuweisungen.

 

Ohne einen Ausgleich führen die daraus resultierenden Mindereinzahlungen im investiven Bereich des Finanzhaushaltes zu einer deutlichen Einschränkung in der Investitionstätigkeit. In den Haushaltsjahren 2015 - 2019 werden die Auswirkungen bereits deutlich.

In diesem Zeitraum fehlen insgesamt fast 22,0 Mio. EUR auf der Einzahlungsseite.

Zudem ist eine Verwertung von städtischem Vermögen nur noch sehr begrenzt möglich.

 


Einzahlungen aus den investiven Schlüsselzuweisungen, Grundstücksverkäufen und Rückflüsse Tilgungen sind wie folgt veranschlagt:

in Mio. EUR

 

2015

2016

2017

2018

2019

Einzahlungen investive Schlüsselzuweisung

10,9

8,5

7,1

5,6

4,2

Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen

2,9

1,0

3,1

3,5

1,9

Erstattung Tilgungsleistung vom KIS (Ausleihungen)

2,0

2,3

2,1

2,2

2,5

Summe

15,8

11,8

12,3

11,3

8,6

 

Davon ausgehend, dass die investiven Schlüsselzuweisungen immer weiter sinken werden, kann nur durch einen „investitionsorientierten Haushalt“ gewährleistet werden, dass die Investitionstätigkeit der Landeshauptstadt Potsdam mit den wachsenden Anforderungen Schritt halten kann. Zielstellung für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 war es daher, in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt zu erreichen und ab dem Haushaltsjahr 2018 zahlungswirksame Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften, um den investiven Bereich zu unterstützen. Die nachhaltige Entwicklung des Ergebnishaushaltes ist der entscheidende Maßstab, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes zu gewährleisten.

 

Der Entwurf des Investitionshaushaltes umfasst damit einschließlich der Mittelfristplanung folgendes Volumen:

in Mio. EUR

 

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

28,7

26,1

28,2

33,3

36,7

 

 

Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass in den Jahren 2018 und 2019 zahlungswirksame Überschüsse im Ergebnishaushalt von jeweils 10 Mio. EUR erforderlich wären, um das Investitionsniveau des Doppelhaushaltes 2013/2014 beizubehalten.

 

 

Wesentliche Investitionsmaßnahmen im Entwurf des Doppelhaushaltes:

 

Zu den wesentlichen Investitionsmaßnahmen zählen die Sanierung Stadthaus / Verwaltungscampus, der Umbau Leipziger Dreieck / Leipziger Straße, die Sanierung der Templiner Straße, diverse Sanierungsgebiete (gervorstadt Ost, Am Findling, Potsdam Mitte, etc.) sowie die anteilige Finanzierung diverser Schulen und Turnhallen gemäß des Schulentwicklungsplanes 2014 bis 2020 zur Reduzierung der Kreditaufnahme beim Eigenbetrieb KIS.

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von ca. 3.370 TEUR und für 2016 in Höhe von 6.746 TEUR veranschlagt.

 

Kreditermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

gemäß Anlage

Reduzieren

Anlagen

Loading...