Beschlussvorlage - 06/SVV/0391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulichen Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum vom 21.11.1997 bis 05.08.2003

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Erläuterung

Begründung:

 

Derzeit gilt für Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die sachliche Beitragspflicht im Zeitraum vom 21.11.1997 bis 30.06.2004 entstanden ist, die „Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für straßenbaulichen Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum vom 21.11.1997 bis 30.06.2004 vom 15.11.2004“, die sogenannte rückwirkende Satzung, die von der Stadtverordnetenversammlung am 03.11.2004 beschlossen wurde.

 

Im Zusammenhang mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht erhielt der FB Grün- und Verkehrsflächen am 14. November 2005 einen richterlichen Hinweis des Verwaltungsgerichtes Potsdam, wonach die geltende rückwirkende Satzung aufgrund des Fehlens eines konkreten Beitragssatzes keine Anwendung auf Baumaßnahmen finden kann, die vor dem 01.02.2004 fertiggestellt wurden. Das Verwaltungsgericht fordert in diesen Fällen den Ausweis eines konkreten Beitragssatzes in der Satzung. Diesem Hinweis des Gerichts nachkommend, wird diese Sonderstraßenbaubeitragssatzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschluss-fassung vorgelegt. Wird diese Satzung beschlossen, besteht für die Heranziehungsbescheide eine hinreichende satzungsrechtliche Grundlage.

 

Aus dem kritischen Zeitraum sind insgesamt 16 Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig, 59 Widersprüche offen und 3 Maßnahmen noch abzurechen. Eine rechtmäßige Satzung ist hier Voraussetzung, um die Forderungen für die Stadt durchzusetzen.

 

Dies betrifft die Maßnahmen:

 

1.      Verbesserung des Geh- und Radweges in der Potsdamer Straße im Abschnitt von Amundsenstraße bis Rückertstraße

Beitragssatz: 0,517 €/m², 41 Widersprüche offen

2.      Verbesserung des Geh- und Radweges in der Berliner Straße im Abschnitt von Charlottenstraße bis Holzmarktstraße

Beitragssatz: 0,313 €/m², Abrechnung soll im 2. Halbjahr 2006 erfolgen

3.      Erneuerung des Radweges und der Park- und Abstellflächen in der Berliner Straße von Sanierungsgebietsgrenze (Haus-Nr. 30) bis Straßenbahnwendeschleife /Rembrandtstraße

Beitragssatz: 0,786 €/m², Abrechnung soll im 2. Halbjahr 2006 erfolgen

4.      Erneuerung der Fahrbahn und der Beleuchtung in der Großbeerenstraße

Beitragssatz: 2,663 €/m², 1 Klage offen

5.      Verbesserung der Fahrbahn in der Stahnsdorfer Straße von August-Bebel-Straße bis Rote-Kreuz-Straße

Beitragssatz: 1,299 €/m², 4 Klagen offen

6.      Verbesserung der Florastraße im Abschnitt von Potsdamer Straße bis Hügelweg

Beitragssatz: 3,152 €/m², 28 Widersprüche offen

7.      Verbesserung der Kirschallee im Abschnitt von Erwin-Barth-Straße bis Grenzallee

Beitragssatz: 2,480 €/m², 3 Klagen offen

8.      Verbesserung der Gehwege in der Hebbelstraße im Abschnitt von Bertha-von-Suttner-Straße bis Am Neuen Garten

Beitragssatz: 1,923 €/m², 2 Klagen offen

9.      Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Tornowstraße

Beitragssatz: 0,372 €/m², 6 Klagen offen

10.  Nachmaliger Herstellung der Fahrbahn in der Rote- Kreuz-Straße von Stahnsdorfer Straße bis Steinstraße

      Beitragssatz: 2,74 €/m², Abrechnung soll im 2.Halbjahr 2006 erfolgen

 

Die Beitragssätze entsprechen denen des Straßenbaubeitragsbescheides, jedoch wurden dort 8 Stellen nach dem Komma angegeben, da die Beiträge mit dieser Genauigkeit digital berechnet  und im Beitragsbescheid herangezogen wurden.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Anwendung der Satzung auf Straßenbaumaßnahmen führt zu folgenden finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt:

 

Mit dieser Sonderstraßenbaubeitragssatzung können Beitragsforderungen aus Bescheiden, die sich im Widerspruchs- oder Klageverfahren befinden rechtssicher durchgesetzt und 3 Maßnahmen abgerechnet werden. Diese Rechtsgrundlage ist erforderlich, um Beitragseinnahmen in Höhe von 516.045,83 € für den Vermögenshaushalt (HH-Stelle 60200.35001) einzunehmen.

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