Beschlussvorlage - 06/SVV/0391
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulichen Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum vom 21.11.1997 bis 05.08.2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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30.08.2006
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27.09.2006
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25.10.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.05.2006
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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18.05.2006
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15.06.2006
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17.08.2006
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14.09.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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31.05.2006
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28.06.2006
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16.08.2006
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06.09.2006
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20.09.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.06.2006
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27.06.2006
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05.09.2006
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Erläuterung
Begründung:
Derzeit gilt für Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die sachliche Beitragspflicht im Zeitraum vom 21.11.1997 bis 30.06.2004 entstanden ist, die „Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für straßenbaulichen Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum vom 21.11.1997 bis 30.06.2004 vom 15.11.2004“, die sogenannte rückwirkende Satzung, die von der Stadtverordnetenversammlung am 03.11.2004 beschlossen wurde.
Im Zusammenhang mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht erhielt der FB Grün- und Verkehrsflächen am 14. November 2005 einen richterlichen Hinweis des Verwaltungsgerichtes Potsdam, wonach die geltende rückwirkende Satzung aufgrund des Fehlens eines konkreten Beitragssatzes keine Anwendung auf Baumaßnahmen finden kann, die vor dem 01.02.2004 fertiggestellt wurden. Das Verwaltungsgericht fordert in diesen Fällen den Ausweis eines konkreten Beitragssatzes in der Satzung. Diesem Hinweis des Gerichts nachkommend, wird diese Sonderstraßenbaubeitragssatzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschluss-fassung vorgelegt. Wird diese Satzung beschlossen, besteht für die Heranziehungsbescheide eine hinreichende satzungsrechtliche Grundlage.
Aus dem kritischen Zeitraum sind insgesamt 16 Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig, 59 Widersprüche offen und 3 Maßnahmen noch abzurechen. Eine rechtmäßige Satzung ist hier Voraussetzung, um die Forderungen für die Stadt durchzusetzen.
Dies betrifft die Maßnahmen:
1.
Verbesserung des Geh- und Radweges in der Potsdamer Straße im
Abschnitt von Amundsenstraße bis Rückertstraße
Beitragssatz: 0,517 €/m², 41 Widersprüche offen
2.
Verbesserung des Geh- und Radweges in der Berliner Straße im
Abschnitt von Charlottenstraße bis Holzmarktstraße
Beitragssatz: 0,313 €/m², Abrechnung soll im 2. Halbjahr 2006 erfolgen
3.
Erneuerung des Radweges und der Park- und Abstellflächen in der
Berliner Straße von Sanierungsgebietsgrenze (Haus-Nr. 30) bis Straßenbahnwendeschleife
/Rembrandtstraße
Beitragssatz: 0,786 €/m², Abrechnung soll im 2. Halbjahr 2006 erfolgen
4.
Erneuerung der Fahrbahn und der Beleuchtung in der
Großbeerenstraße
Beitragssatz: 2,663 €/m², 1 Klage offen
5.
Verbesserung der Fahrbahn in der Stahnsdorfer Straße von
August-Bebel-Straße bis Rote-Kreuz-Straße
Beitragssatz: 1,299 €/m², 4 Klagen offen
6.
Verbesserung der Florastraße im Abschnitt von Potsdamer Straße bis
Hügelweg
Beitragssatz: 3,152 €/m², 28
Widersprüche offen
7.
Verbesserung der Kirschallee im Abschnitt von Erwin-Barth-Straße
bis Grenzallee
Beitragssatz: 2,480 €/m², 3 Klagen offen
8.
Verbesserung der Gehwege in der Hebbelstraße im Abschnitt von
Bertha-von-Suttner-Straße bis Am Neuen Garten
Beitragssatz: 1,923 €/m², 2 Klagen offen
9.
Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der
Tornowstraße
Beitragssatz: 0,372 €/m², 6 Klagen offen
10. Nachmaliger Herstellung der Fahrbahn
in der Rote- Kreuz-Straße von Stahnsdorfer Straße bis Steinstraße
Beitragssatz:
2,74 €/m², Abrechnung soll im 2.Halbjahr 2006 erfolgen
Die Beitragssätze entsprechen denen des Straßenbaubeitragsbescheides, jedoch wurden dort 8 Stellen nach dem Komma angegeben, da die Beiträge mit dieser Genauigkeit digital berechnet und im Beitragsbescheid herangezogen wurden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Anwendung der Satzung auf Straßenbaumaßnahmen führt zu folgenden finanziellen
Auswirkungen für den städtischen Haushalt:
Mit
dieser Sonderstraßenbaubeitragssatzung können Beitragsforderungen aus
Bescheiden, die sich im Widerspruchs- oder Klageverfahren befinden rechtssicher
durchgesetzt und 3 Maßnahmen abgerechnet werden. Diese Rechtsgrundlage ist
erforderlich, um Beitragseinnahmen in Höhe von 516.045,83 € für den Vermögenshaushalt
(HH-Stelle 60200.35001) einzunehmen.